Dürfen meine Eltern die Wohnung absperren und mir den Schlüssel wegnehmen?

Hallo ich hab ein Problem, ich bin 16 und gehe Nachts manchmal heimlich raus um meinen Kopf freizubekommen (hab in letzter zeit viel streit mit meiner Beziehung hab dann halt deswegen die letzten tage relativ viel gekifft und getrunken um auf andere Gedanken zu kommen was meinen Eltern selbstverständlich nicht so gepasst hat und sie mich jetzt auch 2 Wochen lang jeden tag abends auf thc testen bis der Test negativ ist, so viel erstmal dazu aber jetzt kommen wir erstmal zum Hauptpunkt) das ich Nachts rausgehe gefällt meinen Eltern selbstverständlich ebenfalls nicht weil sie wahrscheinlich denken das ich draußen scheiße baue was aber nicht der Wahrheit entspricht. Jetzt hat meine Mom als ich nachhause kam gesagt das ihr meinen Schlüssel geben soll das sie die Wohnungstür absperren kann das ich Nachts nicht raus kann, ich hab auch nicht viel diskutiert und ihn ihr einfach gegeben aber ich frage mich ob das überhaupt rein rechtlich so erlaubt ist oder auch Moralisch okay ist? Ja meine Eltern sind meine Erziehungsberechtigten aber ich bin allgemein ein ziemlich selbstbestimmter Mensch und halte von diesen ganzen rechtmäßigen dingen ab einem gewissen alter nichts, daher ich es so empfinde das wir Menschen das System so gemacht haben wie es jetzt ist und es nicht so wie es jetzt ist in unserer Natur sag ich mal lieht und es ziemlich einschränkend und Freiheitsberaubend ist, aber das ist ein anderes Thema. Wenn es rechtlich gesehen legal ist wie kann ich mit meinen Eltern am besten so drüber sprechen das dieser Punkt in meiner Erziehung gelockert wird?

Vielen dank für die antworten im voraus.

Erziehung, Alkohol, Beziehung, Jugendliche, Eltern, Privatsphäre, Pubertät, Psychologie, Eltern überreden, Freiheit, Jugend, Jugendamt, Streit
Was kann ich dagegen machen?

Hallo Liebe Community,

ich habe eine wichtige Frage, da ich mittlerweile wirklich verzweifelt bin… Ich habe 2 Kinder mit meinem Ex Partner. Wir waren sehr oft zusammen und getrennt und in August, kam die endgültige Trennung. Er war sehr oft gewalttätig mir gegenüber, hatte unsere Kinder oft angeschrien und auch mich vor ihnen misshandelt. Er hatte sie auch die meiste Zeit ins Zimmer gesteckt damit er Zeit für sich hat. Wir haben sehr viel durchgemacht… ich hatte ihn auch schon 2 mal angezeigt aber aus Dummheit die anzeigen zurück genommen. Im Januar 2023 kam ich mit meinem neuen Partner zusammen, der meine Kinder sehr gut behandelt und sie lieben ihn sehr. Nun macht mein Ex nur noch Stress und sagt ich würde ihn die Kinder verweigern, würde den Kindern einreden mein Partner wäre der Vater und sonstiges… er ist auch total respektlos zu mir und droht mir.. Immer wenn wir getrennt waren, also ich und mein Ex, hatte er die Kinder oft in Stich gelassen und sich immer nach Lust und Laune gekümmert. Die Kinder waren somit immer sehr enttäuscht, wenn er sich Wochen und oder sogar Monate nicht mehr meldete. Meine große hat sogar Angst vor ihm durch diese Vorfälle. Ich weiß nicht was ich machen soll da er morgen die kleine für paar Stunden haben möchte und wir auch für sie das geteilte Sorgerecht haben. (Bei der großen habe ich das alleinige) ich möchte am liebsten einfach nur noch das alleinige Sorgerecht und Ruhe vor ihm weil ich Angst vor ihm habe… was kann ich dagegen machen? Kann ich das alleinige Sorgerecht für mich haben? Wenn ja, wie gehe ich dort am besten vor? Ich weiß nicht weiter und wie gesagt, ich möchte am liebsten das die kleine bei uns bleibt, da ich nicht nur Angst um sie habe, sondern auch um uns. Diese Angst ist definitiv berechtigt, da es schonmal zu einem Vorfall kam, wo er mich abstechen wollte im Beisein der Kinder.

Kinder, Sorgerecht, Jugendamt
Warum dann noch ein HPG (Hilfeplangespräch) beim Jugendamt?

Es läuft ein gerichtliches Verfahren. Der erste Gerichtstermin zur Anhörung war schon und die Anhörung von 2 kinder von uns. Das Gutachten besagt, dass alle Kinder gefährdet sind.

Das Jugendamt ist der Meinung, dass nur 2 Kinder von uns gefährdet sind. Das Jugendamt hat jetzt unsere 2 kinder von vier in einer tagesgruppe gesteckt. Es war ein Gespräch jetzt in der Tagesgruppe und die vom Jugendamt sagte, dass sie noch auf Erörterungstermin wartet. Das macht den eltern ja auch fertig und ich seh das die lernbehinderten 2 kinder wollte wir erziehungsstelle. Wir sind anderer meinung als die Gutachterin. Ich hab jetzt die Tagesgruppe als Hilfe genommen, man muss gucken wie die zusammenarbeiten und sich Veränderungen ergeben, das man dem Gericht es vorträgt. Nur sie schätzt ein, das ambulante Hilfen nicht ausreichen. Sie sagte in zwei Monaten könne man ein Hilfeplangespräch machen betreffend unseren zwei lernschwachen Jungss

1. Was ist ein Erörterungstermin?

2. Warum dann noch ein Hilfeplangespräch, wenn doch eh gericht läuft u die schätzen das es nicht ausreicht? Und es wird doch jetzt kompliziert einer entscheidung

Das Jugendamt ist anderer meinung als die Gutachterin. Das Gutachten ist auch anders argestellt worden und nicht neutral. Der Richter gab uns vier Wochen Zeit zur Stellungnahme dazu, hab viele Seiten geschrieben, wie alles sich verhält, da die Gutachterin nicht bei uns nachgefragt hat wie es sich verhält. Dann sagt das Jugendamt gucken, ob es veränderungen gibt. Also alles misch masch. Ich hoffe ihr könnt einigermassen m fragen beantworten

Sorgerecht, Familienrecht, Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentzug

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