Warum dann noch ein HPG (Hilfeplangespräch) beim Jugendamt?
Es läuft ein gerichtliches Verfahren. Der erste Gerichtstermin zur Anhörung war schon und die Anhörung von 2 kinder von uns. Das Gutachten besagt, dass alle Kinder gefährdet sind.
Das Jugendamt ist der Meinung, dass nur 2 Kinder von uns gefährdet sind. Das Jugendamt hat jetzt unsere 2 kinder von vier in einer tagesgruppe gesteckt. Es war ein Gespräch jetzt in der Tagesgruppe und die vom Jugendamt sagte, dass sie noch auf Erörterungstermin wartet. Das macht den eltern ja auch fertig und ich seh das die lernbehinderten 2 kinder wollte wir erziehungsstelle. Wir sind anderer meinung als die Gutachterin. Ich hab jetzt die Tagesgruppe als Hilfe genommen, man muss gucken wie die zusammenarbeiten und sich Veränderungen ergeben, das man dem Gericht es vorträgt. Nur sie schätzt ein, das ambulante Hilfen nicht ausreichen. Sie sagte in zwei Monaten könne man ein Hilfeplangespräch machen betreffend unseren zwei lernschwachen Jungss
1. Was ist ein Erörterungstermin?
2. Warum dann noch ein Hilfeplangespräch, wenn doch eh gericht läuft u die schätzen das es nicht ausreicht? Und es wird doch jetzt kompliziert einer entscheidung
Das Jugendamt ist anderer meinung als die Gutachterin. Das Gutachten ist auch anders argestellt worden und nicht neutral. Der Richter gab uns vier Wochen Zeit zur Stellungnahme dazu, hab viele Seiten geschrieben, wie alles sich verhält, da die Gutachterin nicht bei uns nachgefragt hat wie es sich verhält. Dann sagt das Jugendamt gucken, ob es veränderungen gibt. Also alles misch masch. Ich hoffe ihr könnt einigermassen m fragen beantworten
4 Antworten
Soweit ich das verstehe, steht es auf die Kippe, ob die Kinder bei euch leben können oder in ein Heim oder eine Erziehungsstelle umziehen müssen. Ist das richtig?
Ein Hilfeplangespräch ist notwendig, um gemeinsam an einem Tisch die Bedarfe des Kindes zu besprechen und gemeinsam Ziele festzulegen, welche die Familie bis zum nächsten Hilfeplangespräch bearbeiten soll.
Ich an deiner Stelle würde das HPG auf jeden Fall wahrnehmen. Denn wenn die Tagesgruppe gut läuft, kann möglicherweise die stationäre Unterbringung des Kindes verhindert werden. Das Kind kann also in diesem Fall weiter bei euch leben, wenn es regelmäßig die Tagesgruppe besucht.
die sache ist ganz klar, das jugendamt wartet nur noch auf den beschluss der zum erörterungstermin gestützt auf das gutachten erfolgen wird. du hattest genügend zeit dich zu ändern, hast es nicht getan. du hattest jahre zeit, die auflagen zu erfüllen, hast es nicht getan und aus diesem kind ist es für keines der kinder mehr sinnvoll und kindeswohlgefährdend weiterhin in deinem haushalt zu verbleiben. sie werden alle ins heim kommen.
die gespräche werden weiter geführt, bis du dich geändert hast oder die kinder eben erwachsen sind und eigene wege führen.
das jugendamt ist gleicher meinung wie die gutachterin. zudem ist das gutachten noch schlechter ausgefallen als das ursprüngliche in dem bereits festgestellt wurde das ihr:
- erziehungsunfähig seit
- die kinder extrem vernachlässigt und nicht fördert
- extrem das kindeswohl gefährdet
- geistig nicht in der lage seit bedürfnisse von kindern zu erkennen und zu erfüllen
- kinder nur bekommt, weil ihr die sozialgelder abgreifen wollt
- euch nicht an vorgaben und auflagen haltet
- ihr die kinder psychisch und emotional misshandelt
- die kinder durch euch psychisch schwer gestört wurden, verhaltensauffällig und verhaltensgestört wurden
- sie nicht altersgerecht entwickelt sind
die sache ist durch und es wird zeit, dass du aufhörst ständig tatsachen zu verdrehen
erörterungstermin
Das ist ein Termin bei dem erörtert (=besprochen) wird wie die aktuelle Situation ist und was man daran noch verbessern könnte.
warum dann noch ein hilfeplan
Weil ihr offensichtlich Hilfe braucht und man nicht warten kann bis das Gericht etwas anderes entschieden hat.
Es geht um Euere Erziehungsfähigkeit. Wenn Euere Kinder starke Lernbeeinträchtigungen haben ohne dass die durch eine Krankheit bedingt sind, haben sie in Euerer Familie nicht genug gelernt. Es wird gehofft, daß sie durch eine andere Umgebung und zusätzliche Förderung vielleicht etwas schlauer werden und besser in der Schule zurechtkommen. Rechtliche Dinge entscheidet das Gericht. Pädagogische Dinge werden vom Jugendamt zusammen mit Kindergarten, Schule und anderen Experten entschieden.