Warum verlangt das Jugendamt Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses von meinem laufenden Unterhalt und nicht vom unterhaltspflichtigen Vater?

Mein Ex-Mann ist Amerikaner und wohnt in El Paso, Texas. Ich habe kurz nach der Trennung vom Jugenamt Unterhaltsvorschuss bekommen, weil er sich eine Weile erfolgreich geweigert hatte, Unterhalt für unsere beiden Kinder zu zahlen. Ich habe einen Titel und das ganze lief über das zuständige Amtsgericht und wurde ihm auch im Ausland zugestellt. Nach viel Gezerre mit dem JA, das sehr unkooperativ war, habe ICH endlich meinen Unterhalt möglich gemacht. Den bekomme ich nun seit über 4 Jahre über das DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) in Heidelberg. Das heißt, die bekommen den Unterhalt, überweisen ans Jugendamt und die überweisen dann an mich. Wie gesagt, das habe ICH möglich gemacht, ohne Hilfe des JA. Ich bekomme immer ca. 820-850 Euro an Unterhalt. Meine Kinder sind 14 und noch nicht ganz 12. Bei der letzten Überweisung Ende Mai haben nun auf einmal über 320 Euro gefehlt. Auf Nachfrage beim JA hieß es nur, dass die einbehalten worden sind, für die Unterhaltsvorschusskasse. Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses, den ich vor 7 Jahren bekommen habe. Ich war total überrumpelt. Ich habe kein Schreiben vom JA bekommen, keinen Anruf - nichts. Einfach nur weniger Geld. Ich arbeite 30 Stunden die Woche in einem Schichtbetrieb im Kundenservice und suche seit 3 Jahren eine Vollzeitstelle, bei der ich auch mehr verdiene. Aber im kaufmännischen Bereich ist das sehr schwierig. Ich bin auf das Geld angewiesen.

Meine Frage: Kann das Jugendamt einfach so meinen laufenden Unterhalt einbehalten und an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeben? Sie haben die genaue Adresse, Email, Telefonnummer meines Mannes. Genauso wie das zuständige Amtsgericht. Das JA hat sich in keinster Weise darum gekümmert, wie ich zu meinem eigentlichen Unterhalt komme. Und seit 5 Jahren bekomme ich jetzt endlich Unterhalt und nun wollen sie auf einmal von mir, dass ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahle? Geht das denn überhaupt? Das ist doch der laufende Unterhalt für meine Kinder!

Kinder, Unterhalt, Jugendamt
Jugendamt zuständig mit 20 Jahren ohne Ausbildung?

Hallo alle :)

Bis wann ist das Jugendamt für einen zuständig?

Geschichte:

Eine Freundin (20 Jahre) wohnt bei ihrer Mutter + Stiefvater (sind verheiratet). Das Haus gehört der Mutter. Es gab wohl schon immer stress zwischen Stiefvater und der Freundin, ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters. Sie ist schon mehrmals von zu Hause abgehauen weil es ihr zu viel wurde. Sie hat ein Hauptschulabschluss, hat in einer anderen Stadt eine Ausbildung angefangen um von ihren Eltern weg zu sein. Die Ausbildung hat sie abgebrochen weil der Chef sie wohl mehrmals unsittlich berührt hat. So ist sie zwangsweiße zurück ins Elternhaus gezogen. Diese haben sie angeschrien wie blöd man sein kann die Ausblidung abzubrechen wegen solch einer Kleinigkeit.....Ihr Zimmer wurde schon zum Arbeitszimmer und sie schläft in diesem Zimmer nur auf einer Matratze....Arbeitet zur Zeit in einem Restaurant, Minijob 400€ Basis. Jeden Tag kommt es zu Auseinandersetzungen. Gestern wurde der Stiefvater wütend weil sie am PC saß und drohte ihr sie rauszuschmeißen. Nach einem Streit das sie zu nichts zu gebrauchen sei, nur die Haare vom Kopf frisst (sie kauft für sich selber ein) und endlich abhauen solle. Heißt es nun für sie vom Stiefvater aus dass sie bis heute Abend verschwunden sein soll bis der Stiefvater nach Hause kommt ansonsten wirft er sie raus und ihr Hab & Gut gleich mit. Ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters und schreit sie den ganzen Tag schon an ob sie schon eine Lösung hat und bald verschwinde...

Sie ist 20 Jahre, Hauptschulabschluss, keine Ausbildung und war mal beim ALG2 Amt gemeldet. An wen kann sie sich wenden? Ist das Jugenamt noch zuständig da sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat? Ist das was der Stiefvater macht nicht Nötigung?

Hat jemand einen Ratschlag?

Familie, Familienrecht, Eltern, ALG II, Jugendamt

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