Kindeswohlgefährdung- wie kann man im folgenden Fall sowas nachweisen?

Nehmen wir an, die Mutter schlägt die Kinder regelmäßig, brüllt sie ständig an und beleidigt diese ständig vulgär bei jedem "Fehlverhalten", sie ist generell aggressiv und impulsiv. Die Kinder sind aber zu jung ( 2 und 3 Jahre) um auszusagen und sprechen noch kein Deutsch, sondern eine Fremdsprache. Wie kann der Vater dem Jugendamt, der Polizei und dem Familiengericht diesen Sachverhalt nachweisen?

Reicht das vorliegende Material aus? Oder sind diese Aufnahme und "Beweise" nicht verwertbar?

  • Videoaufnahmen vom Kind wie es in einer Fremdsprache mehrmals erzählt und genau schildert, wie und womit es von der Mutter geschlagen wurde
  • Videoaufnahme vom blauen Fleck der durch die Schläge entstanden ist ...
  • Tonaufnahme der Mutter (ohne Genehmigung) wo sie zugibt das Kind geschlagen zu haben und dem Kind in dieser Tonaufnahme weitere Schläge androht wenn
  • Zeugenaussage der Großeltern, die 2 Mal gesehen haben wie das Kind (3 Jahre alt) geschlagen wurde. Die Großeltern und der Ehemann sprachen mit der Mutter darüber, sie lehnt jedes Einmischen "in den eigenen Angelegenheiten" ab
  • Zeugenaussage eines guten Freundes, der bestätigen kann dass die Mutter die Kinder ständig anbrüllt und sehr rau mit ihnen umgeht. Er auch auch einen Wutanfall der Mutter bezeugen, den am Telefon gehört hat.

Mehr ist leider nicht vorhanden! Ich habe von vielen gehört, dass sich Behörden für solche Aufnahme nicht interessieren. Man macht sich sogar strafbar. Zudem dürfen diese Aufnahme nicht alt sein. Der Vater sammelt seit dem die Mutter jegliche Gespräche abgelehnt hat seit ca. 2 Monaten belastendes Material

Vater möchte sich trennen und das alleinige Sorgerecht beantragen!

Er hat zeitnah einen Termin bei einer Familienanwältin

mit dem vorhandenen Material kann man arbeiten 86%
das Material ist nicht verwertbar 14%
Polizei, Sorgerecht, Recht, Scheidung, Copyright, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Dürfen meine Eltern meinen Bruder (18) sagen, dass er schlafen soll?

Hallo,

Folgende Situation: mein Bruder ist 18, geht noch auf ein Gymnasium. Somit hat er keinen Lohn/Gehalt um auszuziehen (würde er gerne weil es OOOFT zu heftigen Auseinandersetzungen mit meinen Eltern kommt)

Jetzt sitzt mein Bruder im Bad. Tür abgesperrt, am Handy. Mein Vater war am Klo, wollte rein, merkt das er am Handy ist. BRÜLLT ihn an dass es sofort schlafen gehen soll, das Handy abgeben soll und schlimme Worte sind da gefallen.

Mein Vater meint er soll raus aus der Wohnung, er sei 18, er braucht nicht mehr auf ihn schauen, er will die Polizei rufen, dass sie ihn mitnehmen sollen.

Nun stelle ich mir die Frage, ob mein Vater nicht obwohl mein Bruder 18 ist, ihn nicht einfach so aus seinem Leben illiminieren kann.

So wie ich es weiß: er darf ihn rausschmeißen, jedoch hat er Unterhalt zu Zahlen, da er eine Schule besucht und somit kein Gehalt hat.

Wäre das (ist am Handy - zu lange wach, gehorcht mir nicht) ein Grund um zu sagen, dass mein Bruder störend ist?

Wir haben ihn das Handy zum Geburtstag gekauft. Also es ist nicht sein selbst-gekauftes Handy. Darf er es einfach so aus seiner Hand reißen und zv auch kontrollieren?

Ps: mein Vater neigte und neigt bis heute zu aggresivem Verhalten (hat uns geschlagen usw.). Zusätzlich hat er gerne Macht im Haus und will Kontrolle.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Handy, Familie, Wohnung, Jugendliche, Eltern, Jugendamt, Liebe und Beziehung, Nachtruhe, volljährig
AFD möchte Kindesentzug von Familie nur in Notsituation? Gut oder schlecht?

Hallo, ich habe gelesen, dass die Partei AFD möchte, dass die Kinder nur in Notsituation von Eltern entzogen werden.

Ist das gut oder schlecht?

Einige Familien bedürfen der staatlichen Unterstützung durch Beratung und Hilfe bei der Erziehung.

Allerdings darf dies nur in äußersten Ausnahmefällen zu einem Kindesentzug durch das Jugendamt führen.

Leider hat sich in den letzten Jahren um die Inobhutnahme von Kindern eine regelrechte Industrie entwickelt, die eines ständigen Nachschubs an Kindern bedarf.

Die Anzahl der Inobhutnahmen ist seit 1995 von 23.432 Kindern bis 2018 auf 52.590 Kinder bzw. um 124% gestiegen.

Bis 2019 haben sich die Ausgaben dafür von ca. 15 Milliarden Euro (1995) auf 50,6 Milliarden Euro vervielfacht.

In Extrem-Fällen musste sogar die „übermäßige Liebe der Mutter“ als Entzugsgrund herhalten.

Und das als Entzugsgrund, eine übermäßig mge Liebe der Mutter ist, ist das wahr oder falsch?

Es gibt auch manche Kinder, die von Jugendamt von der Familie entzogen werden, weil das Kind zu Hause die häusliche Gewalt erlebt hat. Da ist nun meine Frage, ob das für AFD eine Notsituation ist, wenn Eltern ihre Kinder schlagen?

Was sagt dazu die AFD wenn Eltern ihre Kinder schlagen und was sagen die über das Recht auf eine Gewaltfreie Erziehung? Denn ich habe noch nicht bei der AFD gelesen, dass die Kinder ein Recht auf eine Gewaltfreie Erziehung haben.

Das ist gut 71%
Das ist schlecht 29%
Kinder, Familie, Erziehung, Deutschland, Politik, Jugendliche, Familienrecht, Junge, Familienprobleme, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendschutz, Partei, AfD
Kindergarten Frühförderung abgelehnt - Nun Kindeswohlgefährdung?

Um das ganze zu erklären muss ich die Vorgeschichte kurz erläutern:

Meine Sohn besucht derzeit den Kindergarten. Die Erzieherin ist vor einigen Wochen auf mich zugekommen und meinte das meine Sohn für die Frühförderung einen Platz haben könnte und dies zu empfehlen wäre. Wir sollten das von einer Kinderärztin abklären lassen, ob und in welchem Umfang er so eine Förderung benötigt.

Bei der Ärztin war mein Kind natürlich sehr schüchtern, hat kaum die Aufgaben erledigt die Ihm gegeben wurden. Das Ergebnis war dementsprechend "schlecht" und so wurde die Frühförderung befürwortet. Problematisch war außerdem das ich nicht alle U - Untersuchungen erledigt habe, wissentlich. Jedoch ist dies laut Ärztin seit 2010 in meinem Bundesland Pflicht.

Ich selbst halte nichts von dieser Förderung da meine große Tochter dies bereits mitgemacht hat. Ich habe den Eindruck das Kind wird absichtlich "schlecht gemacht und eine Frühförderung zu rechtfertigen". Abgesehen davon ist die ganze Sache meines Wissens freiwillig. Dies habe ich schlussendlich auch dem Kindergarten mitgeteilt worauf die Stimmung der Erzieherin plötzlich kippte, Sie war nicht sehr erfreut....

Heute dann der Schock, ein Brief vom Jugendamt - Hausbesuch wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Was soll ich also dem Jugendamt diesbezüglich erzählen? Womit muss ich rechnen & wie kann ich mich gegen den "Anstifter" wehren, bzw. habe ich überhaupt Recht auf Auskunft darüber wer das Amt beauftragt hat? Die beiden Mitarbeiter des Amtes kommen zu zweit, darf ich ebenfalls eine Vertrauensperson beim Gespräch dabei haben?

Danke vielmals

Kinder, Schule, Recht, Eltern, Erzieher, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kinderarzt, Kindergarten, Kindeswohlgefährdung, Rechtslage, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jugendamt