Nehmen wir an, die Mutter schlägt die Kinder regelmäßig, brüllt sie ständig an und beleidigt diese ständig vulgär bei jedem "Fehlverhalten", sie ist generell aggressiv und impulsiv. Die Kinder sind aber zu jung ( 2 und 3 Jahre) um auszusagen und sprechen noch kein Deutsch, sondern eine Fremdsprache. Wie kann der Vater dem Jugendamt, der Polizei und dem Familiengericht diesen Sachverhalt nachweisen?
Reicht das vorliegende Material aus? Oder sind diese Aufnahme und "Beweise" nicht verwertbar?
- Videoaufnahmen vom Kind wie es in einer Fremdsprache mehrmals erzählt und genau schildert, wie und womit es von der Mutter geschlagen wurde
- Videoaufnahme vom blauen Fleck der durch die Schläge entstanden ist ...
- Tonaufnahme der Mutter (ohne Genehmigung) wo sie zugibt das Kind geschlagen zu haben und dem Kind in dieser Tonaufnahme weitere Schläge androht wenn
- Zeugenaussage der Großeltern, die 2 Mal gesehen haben wie das Kind (3 Jahre alt) geschlagen wurde. Die Großeltern und der Ehemann sprachen mit der Mutter darüber, sie lehnt jedes Einmischen "in den eigenen Angelegenheiten" ab
- Zeugenaussage eines guten Freundes, der bestätigen kann dass die Mutter die Kinder ständig anbrüllt und sehr rau mit ihnen umgeht. Er auch auch einen Wutanfall der Mutter bezeugen, den am Telefon gehört hat.
Mehr ist leider nicht vorhanden! Ich habe von vielen gehört, dass sich Behörden für solche Aufnahme nicht interessieren. Man macht sich sogar strafbar. Zudem dürfen diese Aufnahme nicht alt sein. Der Vater sammelt seit dem die Mutter jegliche Gespräche abgelehnt hat seit ca. 2 Monaten belastendes Material
Vater möchte sich trennen und das alleinige Sorgerecht beantragen!
Er hat zeitnah einen Termin bei einer Familienanwältin