Schwangerschaft Jugendamt?

4 Antworten

Jede Mutter wird registriert (spätestens bei Geburt) und durch Arzt o. Krankenhaus informiert wenn der Entbindungstag vor der Volljährigkeit liegt. Wie MaraMiez richtig geschrieben hat, hat nämlich das Jugendamt automatisch das Sorgerecht inne und darf daher über die Schweigepflicht hinweg informiert werden


Selina5811928 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 20:12

Heißt das die Frauenärztin das Recht hat dem Jugendamt Bescheid zu geben ? Oder erst bei der Geburt ?

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Liebe Selina,

ich habe auch deine 2. Frage gelesen. Denn ich bin nicht sicher ob ich dein Anliegen richtig verstehe. Warum hast du Angst vor dem Jugendamt, wenn deine Eltern schon von der Schwangerschaft wissen, dein Freund volljährig ist und das Sorgerecht beantragen will?

Vielleicht ist es dir lieber anonym zu schreiben, so dass es nicht alle mitlesen können? Ich schick dir noch eine Freundschaftsanfrage, dann kannst du mir hier im Forum privat schreiben. ich bin gern für dich da und freu mich, von dir zu hören ❣️

Ganz liebe Grüße Sophie

Das Verfahren ist gesetzlich geregelt, jedenfalls in Baden-Württemberg. Das Krankenhaus meldet formularmäßig die Geburt des Kindes mit allen Angaben dem zuständigen Standesamt. Dieses wiederum ist verpflichtet, bei minderjährigen Müttern dies dem Jugendamt zur weiteren Veranlassung zu melden.

Spätestens wenn das Kind geboren wird und das Jugendamt das Sorgerecht für das Kind bekommt. Minderjährige haben nämlich keinen Anspruch auf das Sorgerecht ihres Kindes.


Selina5811928 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 18:12

Ich weiß, aber meine Frage ist ob die Frauenärztin eine Schweigepflicht hat ? Und der Vater meines Kindes ist volljährig wir werden beantragen das er das Sorgerecht bekommt oder meine Eltern

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