Muss ich ihn als Vater angeben beim Jugendamt?
Ich frage mich, wie es für unverheiratete abläuft bei der Vaterschaftsanerkennung? Muss der Vater einen Vaterschaftstest machen? Oder kann er sich einfach so als Vater des Kindes eintragen lassen?
Könnte man theoretisch den Vater auch als unbekannt eintragen?
4 Antworten
Ich weiß es nicht genau, aber logisch wäre es, wenn der Vater einen Test machen muss, wenn er leugnet, der Vater zu sein.
Es kommt bestimmt am Häufigsten vor, dass der Vater sich als Vater eintragen lässt, ohne Test o.ä.
Den Vater nicht angeben ist Betrug.
Wenn du Geld vom Staat willst, dann musst du ihn angeben oder glaubhaft versichern, dass der Vater unbekannt ist. Stellt sich raus, dass du gelogen hast, dann werden die Gelder von dir zurück gefordert und du machst dich zudem strafbar.
Er kann sich ohne deine Einwilligung nicht als Vater eintragen lassen. Aber er kann sehr wohl einen Vaterschaftstest vor Gericht erzwingen und dann, nachdem er der rechtliche Vater ist, kann er auch das gemeinsame Sorgerecht einklagen.
Wenn er der Vaterschaftsanerkennung zustimmt, dann könnt ihr das problemlos gemeinsam beim Jugendamt machen. Dann hat er alle Rechte und Pflichten eines Vaters. Das Sorgerecht hat er dann zwar nicht automatisch, aber wie gesagt: er kann es einklagen, wenn du ihm dies versagen möchtest.
Hey, einem Kind den Vater vorzuenthalten wird spätestens dann richtig übel, wenn wegen Krankheit leibliche Elternteil gebraucht werden, ist selten, aber kommt vor!
Und das Kind sollte selbst entscheiden, ob es den Vater sehen will oder nicht. Solange er kein Gewalttäter, Drogen-/Alkoholsüchtiger ist und sich nicht sexuell an Kindern vergeht oder ein Narzisst bzw. toxischer Psychotyp ist, sollte man dem Kind niemals Eltern vorenthalten. Viele Eltern meinen, weil sie wütend sind auf das andere Elternteil, sollten Kinder keinen Kontakt haben, das ist falsch.
Wenn die Mutter den mitnimmt ist das kein Problem.