Vollmacht zur Abholung des Kindes vom Hort

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte dringend mal eine Rat, da ich gerade gegen Wände laufe.. Ich bin 38, männlich und derzeit alleinerziehend mit einem Sohn (9 Jahre). Die Kindesmutter hat gerichtlich das Umgangsrecht zugesprochen bekommen für Dienstag und Donnerstag. An diesen 2 Tagen holt sie unseren Sohn vom Hort ab. Nun ist es zu einem Vorfall gekommen. Ich habe meiner Freundin, die seit 3 Monaten bei uns lebt, schriftlich die Vollmacht erteilt, meinen Sohn vom Hort abzuholen, da ich ab und an abends länger arbeite und es nicht schaffe, meinen Sohn bis 17.30 Uhr abzuholen. Die Kindesmutter hat daraufhin den Hort angewiesen, dass sie es nicht wünscht, dass unser Sohn von einer anderen Person, als von mir abgeholt wird. Daraufhin verweigerte der Hort die Herausgabe unseres Sohnes an meine Freundin, trotz schriftlich vorliegender Vollmacht von mir. Ich mußte dann meine Arbeit unterbrechen und das Kind abholen. Auch nachfolgende Gespräche mit der Hortleitung brachten diese nicht zur Einsicht und sie beharrten auf der Weisung der Mutter. Zur Sachlage: Es ist so, dass mein Sohn gerichtlich mir zugesprochen wurde, d.h. dass er bei mir lebt und dies in gegenseitigem Einverständnis mit der Kindesmutter. Somit habe ich die Alltagssorge nach $ 1687. Die Kindesmutter hat lediglich das Umgangsrecht. Das Sorgerecht haben wir gemeinsam. Mir liegt eine Tabelle nach $1687 (Quelle T. Keller, 1999) vor, nachdem die Ausstellung von Vollmachten zur Abholung des Kindes in die Kategorie "Entscheidungen des täglichen Lebens" eingestuft werden und nicht in die der Kategorie "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung". Somit müßte ich eigentlich diese Vollmacht nicht mit der Kindesmutter absprechen und die Kindesmutter andererseits ist aufgrund ihrer Stellung als nur Umgangsberechtigte nicht befugt, Weisungen an den Hort zu erteilen. Liege ich hier richtig? Wie kann ich mich nun weiter verhalten? Die Hortleitung weigert sich hartnäckig, meine Vollmachten anzuerkennen und sieht (vielleicht aus Sympathiegründen von Frauen untereinander) die Mutter entgegen dem Beschluß vom Familiengericht als Hauptweisungsbefugte. Die Hortleitung fordert jetzt von mir einen erneuten richterlichen Beschluss darüber, dass Ich Vollmachen ausstellen darf, obwohl dies bereits über die Umgangsregelung vom Familiengericht und § 1687 und $ 1632 geklärt ist.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Hort
Wie weit darf ein Erzieher gehen?

Einen schönen guten Abend =),

die Klasse meiner Tochter hat in diesem Schuljahr eine neue Erzieherin bekommen. Nun habe ich diese Aktion gesehen und auch einiges gehört, und frage mich, was sie davon darf und was nicht.

Eine Schülerin unterhält sich und wird von der Erzieherin angesprochen (ohne zu fragen, ob sie mal stören darf). Das Kind hört nicht hin und unterhält sich weiter. Nachdem sie der Erzieherin weiter nicht zuhört, da sie noch im Gespräch ist, nimmt diese den Arm des Kindes und dreht das Kind zu sich herum.
Als Kind bekommt man doch auch erklärt, dass man ein Gespräch nicht unterbrechen soll, sondern warten soll, bis der andere fertig ist, wieso gilt das nicht bei Erziehern, frage ich mich da?

Wenn ein Kind beim Essen nicht hört, muss es rausgehen und sich draußen auf einen Stuhl setzen. Ich habe gehört, daß man Kinder nicht mehr in die Ecke stellen darf ... ist das nicht fast das gleiche?
Ein weiteres Beispiel: Ein Kind läuft im Essensraum rum, soll sich aber hinsetzen. Die Erzieherin geht hin, nimmt das Kind am Arm und läuft mit dem Kind zum Stuhl und setzt es mit Nachdruck hin. Ebenso stellt die Lehrerin (nicht die Erzieherin) die Kinder im Unterricht an die Tür, wenn diese den Unterricht stören. Und ein letztes Beispiel, bei dem ich mir unsicher bin: Ein Kind ist im Unterricht langsam. Die Lehrerin nennt es vor allen anderen Kindern lahmarschig - und das Kind wird daraufhin von den anderen Kindern der Klasse ausgelacht.

Nach meinem Wissensstand darf ein Kind doch nur angefasst werden, wenn es das auch möchte oder sich in einer Gefahrensituation befindet - oder bin ich da falsch informiert? Und ich glaube, man darf ein Kind auch nicht vor anderen lächerlich machen oder bloßstellen - oder hat sich das geändert?

Die Erzieherin, die leider weggezogen ist, hat es geschafft, diese Situationen anders zu regeln.

Ein wenig habe ich im Internet schon nachgelesen, doch waren einige der Artikel schon etwas älter, daher weiß ich nicht genau, was heute alles gilt und was nicht.

Danke für's Lesen. :)

Liebe Grüße

Nadyssa

Kindererziehung, Kinder, Schule, Erziehung, Rechte, Gewalt, Erzieher, Hort, Lehrer

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