Zeugnisse aus Bayern in anderen Bundesländern anerkennen lassen und studieren?

Hallo, erstmal paar Informationen zu meiner aktuellen Situation: Ich besuchte 2020 das Gymnasium und erhielt auch die Zulassung in der 12. Klasse zum Abitur. Jedoch habe ich das Abitur nicht bestanden. 2021 entschied ich mich die Fachoberschule zu machen und absolvierte erfolgreich die 11. Klasse mit den Pflichtpraktika. Ich habe leider aus privaten Gründen Mitte der 12. Klasse die Schule verlassen und somit das Fachabitur nicht mitgeschrieben. Mein Ziel war es letztendlich zu studieren.

In paar Bundesländern (u.a. Niedersachsen) besteht die Möglichkeit durch Abschluss des schulischen Teils an einer allgemeinbildenden Schule und eines sich anschließenden praktischen Teil die Fachhochschulreife zu erlangen und somit zu studieren. Da ich den theoretischen Teil habe (durch das Gymnasium) und auch den praktischen Teil (Pflichtpraktika an der Fachoberschule) wäre ich ja zugelassen zum Studium. Da ich aber die Schulen in Bayern besucht habe, wäre meine Frage, ob ich unter diesen Voraussetzungen berechtigt bin in einem anderen Bundesland wie z.B. Niedersachsen zu studieren und wie es mit der Anerkennung der Zeugnisse funktioniert.

Es gibt verschiedene andere Möglichkeiten, um für ein Studium zugelassen zu werden - das ist mir bewusst. Ich befinde mich aktuell auch in einer Ausbildung, trotzdem würde mich die Antwort auf die oben beschriebene Situation interessieren. Ich danke euch schon mal im Voraus!

Abitur, Hochschule, Universität, Zeugnis, Anerkennung
Betreuer der Bachelorarbeit wechseln?

Hallo Community,

ich schreibe meine Bachelorarbeit in diesem Semester und habe starke Probleme mit dem Betreuer.

Er legt mir unnötige Steine in den Weg, lässt mich andauernd das Thema und den Titel der Bachelorarbeit wechseln, ohne mir vernünftige Tipps oder Empfehlungen zu geben und redet sehr stark von oben herab über meinen Fortschritt und die eigentliche Forschungsfrage, die ich untersuchen möchte - obwohl er dieser Forschungsfrage und dem Titel vor dem Beginn der Betreuung zugestimmt hat, da wir ein Exposé verfassen mussten, um einen Erstprüfer zu gewinnen.

Ich sollte sogar nochmal zwei neue, komplette Exposés verfassen, die jeweils beide ein anderes Thema behandeln, weil ihm das nicht passte.

Hinzu kommt, dass er sich in den Meetings stark selbst widerspricht und ich absolut keine Ahnung habe, was nun falsch ist oder in welche Richtung es gehen soll. Ich habe bereits sehr, sehr viel Zeit und Nerven investiert und bin leider der Meinung, dass es nur noch schlimmer wird.

In unserer Universität stand, die Zusage eines Erstbetreuuers ist verbindlich - kennst sich da jemand rechtlich aus, ob es trotzdem möglich ist, seinen Erstbetreuer zu wechseln, bevor die Bachelorarbeit angemeldet wurde? DIe Universität antwortet mir hierzu leider auch nicht.

Vielen Dank für jede Hilfe!

Studium, Bachelor, Bachelorarbeit, Hochschule, Masterarbeit, Universität, wissenschaftliches Arbeiten, Prüfungsrecht

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