Was bedeutet die Aussage in der Studien und Prüfungsordnung?
Hallo zusammen, in meiner Studien und Prüfungsordnung steht folgendes:
"Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt voraus, dass mindestens 70 ECTS erzielt sowie alle Prüfungen für die Module des ersten Semesters bestanden wurden"
Hat das nicht einhalten einer dieser Bedingungen eine Exmatrikulation zur Folge? Oder bedeutet das einzig das sich deine Studienzeit verlängert.
Eine ähnliche Angabe gibt es zum Vertiefungsstudium. "Der Eintritt ...setzt voraus, das mindestens 80 ECTS erzielt wurden."
Auf den weiteren Seiten findet sich keine weitere Erklärung oder explizite Erwähnung einer exmatrikulation.
Danke für die Hilfe
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Adomox/1719810707947_nmmslarge__0_0_1452_1452_076e9458d681f7f6c76d752062395018.png?v=1719810708000)
Du kannst das praktische Studiensemester erst antreten, wenn du mindestens 70 ECTS gesammelt sowie alle Prüfungen für die Module des ersten Semesters bestanden hast. Analog ist auch die Angabe zum Vertiefungsstudium und den 80 ECTS zu verstehen.
Versuchst du ohne diese Voraussetzungen das praktische Studiensemester/das Vertiefungsstudium zu beginnen, wirst du wahrscheinlich nicht exmatrikuliert, sondern dir werden die entsprechenden Leistungen schlichtweg nicht angerechnet. Oder, noch einfacher: Du wirst erst gar nicht dazu zugelassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Anders gesagt es bleibt bei einer längeren Studienzeit sofern ich diese Prüfungen nicht mehr aufholen kann und keine exmatrikulation wenn kein Drittversuch scheitert.
Danke nochmal.