Kann das Jobcenter die Übernahme der Nebenkostenabrechnung ablehnen, nur weil ich umgezogen bin?

Leider beziehe ich zur Zeit Leistungen nach SGBII, sprich ALG 2 oder auch Hartz 4. zum 1 Februar 2022 bin ich in ein anderes Bundesland gezogen und somit beziehe ich die Leistungen nun von einem anderen Jobcenter. In meiner vorherigen Wohnung hatte ich einen privat Vermieter und am 15 Februar 2022 hat dieser mir die Nebenkostenabrechnung für 2021 zukommen lassen; ich muss 464,41€ nachzahlen. Durch den Umzugsstress habe ich die Abrechnung erst am 24 März 2022 beim Jobcenter meines vorherigen Wohnortes eingereicht, welches aber 2021 für mich zuständig war und Leistungen gezahlt hat. Heute habe ich die Ablehnung für die Übernahme der Kosten erhalten, mit der Begründung, dass eine Übernahme der Kosten nur dann möglich ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch im Leistungsbezug in deren Hause stand. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Und kann ich irgendwie Dagegen angehen? Die Kosten sind ja entstanden, als ich Leistungen aus diesem Hause bezog und die Rechnung muss bezahlt werden. Und natürlich hab ich nicht mal eben so 464,41€ in der Portokasse.
Das Jobcenter, von dem ich momentan Leistungen beziehe, weigert sich natürlich ebenfalls, die Kosten zu übernehmen, das kann ich jedoch auch völlig nachvollziehen.
Tut mir sehr leid wegen des langen Textes. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Was geht das Jobcenter meine vergangene Beziehung an?

Hallo liebe Community,

Ich bin verwirrt und finde im Internet keine passende Antwort. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gesammelt zum folgenden Sachverhalt:

Ich lebe mit meinem Expartner zusammen. Dieser ist 2020 zu mir gezogen, im Juli 2021 haben wir uns getrennt. Da unser Verhältnis aber freundlich ist und es nahe zu unmöglich ist in unserer aktuellen Stadt mit ALG II eine Wohnung zu finden, beschlossen wir, dass er so lange bei mir wohnen bleibt, bis er eindeutig was eigenes gefunden hat.

Wir zählen nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft und was das angeht ist alles geklärt. Jedoch wurde mein Expartner schon FÜNF mal gefragt, seit wann wir kein Paar mehr sind (was er auch dementsprechend 5 mal schon beantwortet hat) und nun fragt sein zuständiges Jobcenter auch noch nach, wie lange wir in einer Beziehung waren.

Unsere Beziehung ging ca. 5 Jahre und 1 Jahr davon haben wir zusammen in einer Wohnung gewohnt. Wir fragen uns nur: wieso möchte das Amt das wissen? Wozu dient diese Information? Und da das schon ziemlich persönlich oder gar privat ist: geht die das überhaupt was an? Er soll ihnen den Zeitraum unserer Beziehung mitteilen, sonst droht ihm eine Sanktion von 30€. Hatte hier wer so eine Erfahrung gemacht bzw. Kennt sich mit dem ein wenig aus und kann mir beantworten, wieso das Jobcenter nach so privaten Infos fragt, wo bei nicht Beantwortung mit Kürzungen gedroht wird?

Wir wären für Antworten sehr dankbar, da es sich für uns so anfühlt, als würde man sehr stark in unsere Privatsphäre eindringen und leider scheint Transparenz ein Fremdwort für diese Behörden zu sein...

Hartz IV, Jobcenter
Mietzuschuss, aber im Hauptmietvertrag mit dem Ex?

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und wohne in Berlin :) Und habe eine Frage zu einem (wie ich glaube) etwas speziellen Fall.

Zu den Fakten: Mein Ex-Freund will/muss Hartz4 beantragen, aus verschiedenen Gründen (kann ich bei Bedarf gerne näher ausführen). Wir sind seit ca 3 Jahren getrennt und seitdem beste Freunde, ja, haben wir echt hingekriegt :) Ich bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und stehe aber auch jetzt immer noch mit im Hauptmietvertrag, war längere Zeit auch kein Problem.

Nun ist er aber seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten, es geht ihm auch nicht so gut, und er strebt einen längeren Klinikaufenthalt wegen seiner Depression an. Nun verdient er schon länger nichts mit und ich kann die Miete von 1100 nicht mehr dauerhaft mit tragen, aus dem Hauptmietvertrag raus komme ich aber auch nicht.

Nun meine konkrete Frage: Wenn er jetzt diesen Hartz-4-Antrag stellt, sollte er dann angeben, dass er alleine wohnt? Oder wäre es besser, wir bilden quasi wieder eine WG? Oder einfach sagen, wie es ist, dass ich seine Ex bin und ihm weiterhin zumindest etwas zusteuern werde, weil er seine Wohnung nicht verlieren möchte?

Ziel ist, dass er nach dem Klinikaufenthalt wieder als Entwickler arbeitet, da verdient er genug, um die Wohnung selbst zu bezahlen. Aber vielleicht stuft das FA uns dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft ein, was ja aber nicht der Fall ist, weil ich dort offiziell gar nicht mehr wohne und ihm nur aus Freundschaft finanziell unter die Arme greife. 

Hoffe ich habe es nicht zu kompliziert gemacht...

Bin gespannt auf eure Antworten!

LG Geli

Freundschaft, Hartz IV

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