Hartz 4 Umzug in eine andere Stadt die 400 Kilometer weg ist geht das?

4 Antworten

Wenn man alles selber zahlt und die Miete gleich bleibt, kann man hinziehen, wohin man möchte.


Comp4ny  10.04.2022, 20:51

Das ist so nicht korrekt.
Man kann jederzeit umziehen auch ohne triftigen Grund.

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Comp4ny  10.04.2022, 20:53
@Wippich

Nein sagst du nicht.
Du sagst "wenn man alles selber bezahlt und die Miete gleich bleibt [...]"

Und das ist schlicht falsch. Es gilt für den jeweiligen Wohnort die KdU.

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Wippich  10.04.2022, 20:58
@Comp4ny

Und du willst mir jetzt erzählen das, wenn ich Dortmund nach München ziehe, dass man mir einige hundert Euro Miete mehr bezahlt?

Niemals.

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Comp4ny  10.04.2022, 21:11
@Wippich

Nun, ich kann dir sagen dass ich es tatsächlich oft getan habe, von A nach B gezogen, darunter 4 Bundesländer und jeweils entsprechende Städte.

Man braucht keine Erlaubnis zum Umzug.
Die braucht man nur wenn man Umzugskosten erstattet haben will wie zb. für einen Möbeltransporter.

Für die Kautionszahlung und neue Miete, ist alleine das neue JC zuständig mit dort herrschenden KdU-Richtwerte. Man braucht sich lediglich vom alten JC abmelden (Aufhebungsbescheid) und stellt einen neuen Antrag beim neuen JC mit dem normalen Werdegang.

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Reiseguru511  10.04.2022, 22:07
@Comp4ny

Aber der neue Vermieter will ja eine Mietkostenübernahmegarantie vom Jobcenter. Bekommt man die denn von dem neuen Jobcenter wenn man noch gar nicht angemeldet ist bei dem neuen Jobcenter ?

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Comp4ny  11.04.2022, 00:09
@Reiseguru511
Aber der neue Vermieter will ja eine Mietkostenübernahmegarantie vom Jobcenter. 

Die will nicht jeder Vermieter, die bekommt man aber auch sobald man das Exposé beim JC einreicht, mit bitte um Kostenübernahme.
Das JC schickt einem dann ein Schreiben, dass die Miete voll übernommen oder nur bis Summe X (wenn sie deutlich über der KdU liegt).

Anschließend beantragt man nach dem Schreiben oder gleich mit, die Übernahme der Kaution auf Darlehnbasis.

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Reiseguru511  11.04.2022, 08:46
@Comp4ny

Wenn ich von Hamburg nach Stuttgart ziehen will, stellt mir das Jobcenter Stuttgart diese Dokumente aus, obwohl ich in Stuttgart noch gar nicht gemeldet bin ?

Ich dachte immer ein neues Jobcenter kann erst aktiv werden, wenn ich mich von dem alten abgemeldet habe ?

Und wenn die die Dokumente schicken muss ich ja jedesmal zwischen Stuttgart und Hamburg hin und her fahren. Geht das nicht anders ? Ich weiß ja gar nicht wann die Briefe im Kasten liegen.

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Comp4ny  11.04.2022, 09:39
@Reiseguru511

Deswegen sagte ich ja, man braucht erstmal den Aufhebungsbescheid.
Man sollte, wenn man selber eine Wohnung neu beziehen will (alleine) schon im Vorfeld eine gewisse Vorarbeit geleistet haben.

Gehen wir also vom Fall aus, man hat bereits ein Exposé an das neue JC wo man hinziehen will geschickt, man bekommt die Kostenzusage für die neue Wohnung und schickt das, wenn verlangt, dem neuen Vermieter. Der schickt einem dann den neuen Mietvertrag zu / oder wie man sich geeinigt. -- MAN UNTERSCHREIBT (noch) NICHT -

Man unterschreibt nur, wenn man auch die Kautionsübernahme in den Händen hält oder eine andere Vereinbarung mit dem Vermieter bis dahin getroffen hat.

Für einen Reibungslosen Übergang, kann wie wie folgt vorgehen:

  • vor dem 01. eines Monats
  • Exposé der neuen Wohnung an das JC (wie oben beschrieben)
  • Sobald man das hat, stellt man beim alten JC einen Antrag auf Aufhebung der Leistung zwecks Zuständigkeitenwechsel und Ausstellung des Aufhebungsbescheides
  • Hat man den, reicht man ganz normal einen Neuantrag auf ALG II mit diesem Aufhebungsbescheid beim neuen JC ein, trägt die neuen Daten der Wohnung ein
  • Man beantragt (wenn nicht schon passiert) einen Antrag auf Kautionsübernahme per zinsloses Darlehn ein.

In der Regel, wenn alle Unterlagen vorliegen die es braucht, wird noch im Monat für welchen man vom alten JC Geld erhalten hat, in den neuen Leistungsbezug übernommen.

Umzugskosten kann man hier jedoch keine Geltend machen. Wie erwähnt geht das nur, wenn man die Zustimmung für einen Umzug hat.

Möchte man aber nun zu jemanden ziehen, geht man ähnlich vor, lediglich leicht anders:

  • Geld für den Folgemonat mitnehmen, einen Tag später Antrag auf Aufhebungsbescheid
  • Sobald vorhanden, wieder Neuantrag beim neuen JC einreichen mit Aufhebungsbescheid
  • Möchte man Miete (zb. als Untermieter), legt man noch folgende Dokumente beim Neuantrag bei:
  • Vermieterbescheinigung über die Erlaubnis zur Untervermietung
  • Untermietvertrag
  • ggf. Hauptmietvertrag vom Hauptmieter (wenn verlangt)

Fertig.

Das ist kein Hexenwerk und oft einfacher als man denkt.

Natürlich kann ein JC hier und da sich Dumm anstellen oder bewusst quer stellen, aber rechtens ist das nicht immer, je nachdem um was es geht.

Geht das nicht anders ? Ich weiß ja gar nicht wann die Briefe im Kasten liegen.

Klar geht das. Nachsendeauftrag der POST einrichten (knapp 30 €) an eine Wunschadresse.

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Warum soll es nicht gehen? Solche Fragen verstehe ich nicht.

Du kannst grundsätzlich umziehen, wohin Du willst.

Wenn das aktuell zuständige Jobcenter den Umzug genehmigt, wäre dies für Dich vorteilhaft.

Klar geht das.
Die Frage ist halt nur ob du die Wohnung alleine bewohnen willst oder als Untermieter. Entsprechend geht man dann halt vor.