Welche Rechte hab ich in der JVA?

Hi Leute, ich (w19) muss nächste Woche eine 8 Monatige Haftstrafe antreten und hätte dazu ein paar Fragen..

Grund dafür ist Verstoß gegen die Bewährungsauflagen..

Da es meine aller erste Haftstrafe ist kenn ich mich leider nicht so aus und habe auch Gerüchte gehört die ich nicht so ganz glauben kann

Gibt es denn eine Möglichkeit die Strafe zu umgehen und etwas anderes wie z.B. Sozialstunden zu machen oder Wochenendarrest?

Wie sieht es denn mit dem Ausgang aus? Hat man denn eine Möglichkeit das Gefängnis für bestimmte Zeit zu verlassen?

Und jetzt eine etwas peinliche aber für mich auch eine sehr wichtige Frage..wie sieht es mit Sex bzw. Selbstbefriedigung aus? Da ich zurzeit keinen Freund habe befriedige ich mich ein paar mal Wöchentlich mit einem Vibrator..und da wären wir schon bei meiner letzten Frage

Eine Freundin meinte zu mir dass Vibratoren und Dildos verboten wären und würde gerne wissen ob das stimmt ._.

Ich glaubs ja eher nicht, man kann einer Frau doch keinen Vibrator oder sb verbieten ^^

Ich habe ja schon gerne Sex und nutze den Vibrator eigentlich nur als Alternative da es ganz ohne auch nicht geht.

Ohne möchte ich nicht weil ich mich dann immer so..naja schmutzig fühle und auch weil das Gefühl nicht so intensiv ist..

Bin mir mittlerweile auch nicht mehr so sicher ob meine Freundin unrecht hat :/

Wäre nett wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte und mir meine Rechte in der JVA dazu sagen könnte, Dankeschön :)

Mfg Kiara :*

Rechte, Gefängnis, haftstrafe, justizvollzugsanstalt, JVA
Wohnungsauflösung bei Haftstrafe des Mieters

Liebe Community, ein Mieter (Anfang 20) muß nach einer vorausgegangenen kürzeren Haftstrafe unvermittelt eine längere Haftstrafe antreten, weshalb die Arge keine weitere Mietzahlung mehr übernimmt. Der Berufsbetreuer bestellt den Vermieter in die Wohnung und überredet ihn zur Unterzeichnung eines Mietaufhebungsvertrags mit sofortiger Wirkung zur Monatsmitte, da ab sofort keine Miete mehr käme. Die Wohnung befindet sich in einem desolaten Zustand, zugemüllt bis unters Dach mit wertlosem Mobiliar und verräucherten Polstern, die Wände in grellbunten Farben gestrichen. Als sichtbare Wertgegenstände sind Fernseher, Flachbildschirm, Waschmaschine, Mikrowelle vorhanden. Der Betreuer erklärt sich für die Auflösung der Wohnung als „nicht zuständig“, da kein Geld vorhanden sei. Mit seinen persönlichen Sachen könne der Mieter bis zum Auszug in zwei Tagen machen was er wolle, der Müll und die Entrümpelung und Wohnungsrenovierung sei dagegen alleinige Sache des Vermieters.

Ist das die Rechtslage? Bisher hieß es immer nur, es entstünden dem Vermieter keinerlei Nachteile, da sämtliche Kosten von der Arge übernommen würden, und er wird dringend gebeten das Mietverhältnis aufrecht zu halten um dem Mieter die Zukunft nicht zu verbauen.

Es bestünde jedoch die Möglichkeit nun einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, der ebenfalls unter Betreuung steht, doch weitere Angaben zu dieser Person seien aus „Datenschutzgründen“ nicht möglich. Da die langjährigen Mieter des Hauses bereits mit Kündigung drohten, falls sich die Belästigungen durch einen ungünstigen Mieter (Polizeibesuche, Freunde...) nicht bessern, kommt ein fragwürdiger Nachmieter nicht infrage.

Geht den Berufsbetreuer die Wohnungsauflösung unter diesen Gegebenheiten wirklich nichts an? Ist es nicht seine Aufgabe beim Jobcenter nachzufragen inwieweit Räumungskosten übernommen werden können? Vielleicht kann jemand freundlicherweise Auskunft geben, der mit dieser Rechtslage vertraut ist? Vielen Dank im voraus!

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Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

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Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?

Hallo ihr Lieben,

vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.

Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.

Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.

Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.

Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."

Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).

Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.

Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?

Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...

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Könnte ein Gnadengesuch unter diesen Umständen erfolgreich sein?

Hallo! Ich habe mal eine Frage,meine Cousine ist vor fast drei Jahren zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung wegen Betrug verurteilt worden(die Bewährungszeit wäre im Februar 2012 zuende)Da war Sie schon schwanger mit Ihrem ersten Sohn.Durch Ihren damaligen kriminellen Lebensgefährten und den falschen Freundeskreis,ist sie kurz danach wegen Anbau von BTM zu einer 6 monatigen Haftstrafe verurteilt worden. In der Zeit,wo Sie auf Ihren Berufungstermin gewartet hat,ist Sie wegen Computerbetrug nochmal zu 5 Monaten Haft verurteilt worden.Als Sie dann erfahren hat,das Sie mit Zwillingen schwanger ist,hat Sie sich von Ihrem damaligen Lebensgefährten getrennt und auch den Kontakt zu den falschen Freunden abgebrochen.Sie ist wieder zu Ihrer Familie gezogen.Seitdem Sie keinen Kontakt mehr mit diesen Leuten hat,hat sich ihr Lebensstil um 1000 prozent gewandelt! Sie hat in einer Woche wegen den 5 Monaten Berufungsverfahren und Ihr Anwalt,will versuchen aus den 5 und den 6 Monaten eine Gesamtfreihheitsstrafe bilden zu lassen und diese nochmal zur Bewährung aussetzen zu lassen.Auch Ihre Bewährungshelferin kann eine günstige Sozialprognose stellen ,auch die Familienhilfe vom Jugendamt,hat einen Bericht geschrieben,das die Bindung zwischen Ihr und ihren Kindern so stark ist,das sie unter keinen Umständen getrennt werden sollten,weil das Mutter und Kinder in ihrer Entwicklung stark beeinträchtigen würde.Meine Frage jetzt an Euch ist es wohl sinnvoll,wenn das Berufungsverfahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann,einen Gnadenersuch zu stellen? Denn wenn Sie wirklich in Haft muss,dann würden die Kinder... der große ist jetzt 2 1/2 Jahre und die Zwillinge 7 Wochen alt in verschiedene Pflegefamilien kommen.Das würde für die Kinder bedeuten,das sie nicht nur ihre einzige Bezugsperson verlieren,sondern auch noch Ihre Geschwister.Sie hat sich wirklich geändert!!! Sie will Ihren Kindern ein gutes und legales Leben vorleben.Meint Ihr unter diesen Umständen würde ein Gnadengesuch erfolgreich sein können,wenn das Berufungsverfahren nach hinten los geht?

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