Darf ich meine Haftstrafe in anderem Bundesland absitzen?

Hallo, ich bin auf der Flucht seit 6 Monaten, da ich aus Regensburg komme, muß ich wahrscheinlich auch meine Haftstrafe in Bayern absitzen. Mein Mann lebt in Herford seit 6 Monaten und ich war die ganze Zeit mit ihm, ich konnte mich nicht anmelden, deshalb ist mein Wohnsitz eigentlich nirgendwo. letzte Zeit befand ich mich aber hier in Herford zusammen mit meinem Mann, jetzt möchte ich mich stellen, ich werde mich bei Brackwede JVA stellen. Frage ist, wer kann mir helfen und mir sagen, ob ich hier in JVA Brackwede meine Haftstrafe absitzen kann? Ich möchte mein Leben nach dem ich meine Strafe abgesessen habe, hier in Herford aufbauen, ich habe hier auf jeden Fall Unterstützung von unseren Verwandten. Also ich möchte gerne meine Haftstrafe hier in NRW absitzen, weil ich habe hier Unterstützung und ich möchte für immer hier bleiben, mein Wohnsitz hier haben. Ich möchte euch bitten mir zu helfen, hat jemand die Ahnung, kann ich hier meine Haftstrafe absitzen und in Herford bleiben? Ich habe keine Wohnung mehr oder ähnliches im Bayern, mit Bayern habe ich für immer abgeschlossen. Ausserdem mein Mann hat den Wohnsitz hier in Herford, dass ich einen Antrag stellen muss vielleicht im JVA Brackwede, dass mein Mann hier gemeldet ist und ich möchte nach dem ich die Strafe abgesessen habe, zu ihm ziehen, oder? Ich hoffe jemand kann mir helfen und sagen wie es alles aussieht.

Liebe Grüße an alle....

Recht, haftstrafe, Ausbildung und Studium
Strafanzeige wegen Stinkefingergeste und Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo,

mir ist heute eine ganz doofe Situation passiert. Ich hab ein neues Fahrrad getestet und fuhr durch eine Ortschaft - 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung - auf der Straße aber ganz am Rand weil ich ja als Erwachsener nicht auf den Gehweg darf sofern ich das Rad nicht schiebe. 

Ich bekam ein Problem mit meiner Gangschaltung beim Runterschalten und musste dementsprechend anhalten weil die Kraftübertragung der Pedale nicht mehr funktionierte richtig.

Hinter mir fuhr ein Auto, was aber nicht den Mindestabstand halbe Tacholänge (in dem Fall hätte es ca. 10 - 15 Meter sein müssen da ich eine Geschwindigkeit von 20 km/h hatte) einhielt und ganz dicht hinter mir hing.

Ich musste also unerwartet anhalten sodass das Auto hinter mir weil es so dicht draufhing, ebenfalls scharf bremsen musste und nach links auslenkte. Darauf hat das Auto mich mit einem Hupkonzert scharf überholt, es lief laute Musik und ich wurde aus dem offenen Fenster von einem älteren Herrn beschimpft - kann aber nicht mehr sagen was es war. Im Affekt zeigte ich ihm dann den Stinkefinger. Er hielt 15 Meter vor mir an, fuhr dann aber doch weiter.

Zu dieser Geste stehe ich und weiß dass es ein absoluter Fehler war. Kann das eine Anzeige nach sich ziehen wenn er ein Bild von mir gemacht hätte, in der Zeit wo er angehalten hat?

Es gab eine Zeugin im Garten am Straßenrand eines Hauses, ich weiß aber nicht was die mitbekommen hat. Alles ging so schnell.

Ich bin selbst Student und kaum ohne Einkommen d.h. an Tagessätzen gibt es bei mir nix zu holen. Findet sowas einen Eintrag im Führungszeugnis? Ich bin niemals in meinem Leben auffällig gewesen und habe noch nie eine Strafanzeige oder ein Verfahren gehabt.

Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar.

Auto, Fahrrad, Verkehrsrecht, Anzeige, Führungszeugnis, haftstrafe, Strafrecht, Straßenverkehr, Ortschaft

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