hiho! Frage: An alle interessierten!!! Am Montag den 9.12.2013 wurde vor dem Landgericht HH Meine Berufungsverhandlung wegen: Besitz v. illegalen Material widerrufen, ich bin nun mit meinem Anwalt in Revision gegangen.....er sagte folgendes: wir gewinnen ca: 6 Monate Haftaufschub (ohne die Ladung zum Strafantritt zu bekommen) stimmt das? Und, wann könnte ich damit rechnen, die Strafe antreten zu müssen? Ich will nicht rein.... (achso: >bekam 1Jahr 3M ohne Bewährung)

ps: denn, bei der Revision (vor dem OLG) geht es doch nur um mögliche Verfahrensfehler. Und ich glaube nicht, dass ich für 6M "den Aufschub für eine Haftstrafe nicht antreten muss oder--gewinnen wir wirklich 6 Monate Haftaufschub?

bis dahin........Danke an alle, die mir helfen!!! u. evtl wissen, die Haft ferner zu umgehen!