Hallo! Ich habe mal eine Frage,meine Cousine ist vor fast drei Jahren zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung wegen Betrug verurteilt worden(die Bewährungszeit wäre im Februar 2012 zuende)Da war Sie schon schwanger mit Ihrem ersten Sohn.Durch Ihren damaligen kriminellen Lebensgefährten und den falschen Freundeskreis,ist sie kurz danach wegen Anbau von BTM zu einer 6 monatigen Haftstrafe verurteilt worden. In der Zeit,wo Sie auf Ihren Berufungstermin gewartet hat,ist Sie wegen Computerbetrug nochmal zu 5 Monaten Haft verurteilt worden.Als Sie dann erfahren hat,das Sie mit Zwillingen schwanger ist,hat Sie sich von Ihrem damaligen Lebensgefährten getrennt und auch den Kontakt zu den falschen Freunden abgebrochen.Sie ist wieder zu Ihrer Familie gezogen.Seitdem Sie keinen Kontakt mehr mit diesen Leuten hat,hat sich ihr Lebensstil um 1000 prozent gewandelt! Sie hat in einer Woche wegen den 5 Monaten Berufungsverfahren und Ihr Anwalt,will versuchen aus den 5 und den 6 Monaten eine Gesamtfreihheitsstrafe bilden zu lassen und diese nochmal zur Bewährung aussetzen zu lassen.Auch Ihre Bewährungshelferin kann eine günstige Sozialprognose stellen ,auch die Familienhilfe vom Jugendamt,hat einen Bericht geschrieben,das die Bindung zwischen Ihr und ihren Kindern so stark ist,das sie unter keinen Umständen getrennt werden sollten,weil das Mutter und Kinder in ihrer Entwicklung stark beeinträchtigen würde.Meine Frage jetzt an Euch ist es wohl sinnvoll,wenn das Berufungsverfahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann,einen Gnadenersuch zu stellen? Denn wenn Sie wirklich in Haft muss,dann würden die Kinder... der große ist jetzt 2 1/2 Jahre und die Zwillinge 7 Wochen alt in verschiedene Pflegefamilien kommen.Das würde für die Kinder bedeuten,das sie nicht nur ihre einzige Bezugsperson verlieren,sondern auch noch Ihre Geschwister.Sie hat sich wirklich geändert!!! Sie will Ihren Kindern ein gutes und legales Leben vorleben.Meint Ihr unter diesen Umständen würde ein Gnadengesuch erfolgreich sein können,wenn das Berufungsverfahren nach hinten los geht?