Hallo,

ein Freund wurde zu 6 Jahren und 6 Monaten Haftstrafe verurteilt. Am 1.Mai.2012 sitzt er schon 1 Jahr in Untersuchungshaft auf Grund der Einlegung von Revision. Wann würde er frühstens mit der 2/3 Regelung entlassen werden. Bzw. wie wird das berechnet? Würde mich sehr über hielfreiche Antworten freuen.

lg kukina