Notfall (!) Abitur Frage: Aufgabenstellung im Deutsch LK?

Liebe Gute-Frage Gemeinschaft,

bei der Bearbeitung einer Aufgabenstellung eines Sachtextes mit einem weiterführenden Schreibauftrag ist mir eine wichtige Frage aufgekommen, die ich bisher leider noch nicht beantworten konnte. Angesichts der morgigen LK-Prüfung (!) würde ich mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnten.

Wenn die Aufgabenstellung lautet: "Analysieren Sie...", setzt der Erwartungshorizont bei der Analyse eine Wiedergabe des Gedankengangs in seinen wesentlichen Merkmalen, eine Analyse der Argumentationsstruktur, der sprachlich-stilistischen Besonderheiten, der Leserlenkung, der Intention sowie der Wirkungsmöglichkeiten voraus.

Meine Frage ist, wie es sich verhält, wenn die Aufgabenstellung einfach oder mehrfach konkretisiert ist.

Im Jahr 2019 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie die Rede. Erläutern Sie dabei die wesentlichen Aussagen und untersuchen Sie, wie der Redner das Thema als Schriftsteller entfaltet und welche Wirkungsmöglichkeiten sich daraus ergeben." Hierbei wurden im Erwartungshorizont neben der Wiedergabe des Gedankengangs lediglich eine Untersuchung der sprachlich-rhetorischen Gestaltung, der Gedankenentfaltung und der Wirkungsmöglichkeiten erwartet. Nicht aber die Argumentationsstruktur.

Im Jahr 2021 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie den vorliegenden Auszug im Hinblick auf die Position und die Aussagen der gedanklichen Entfaltung. Berücksichtigen Sie dabei die Argumentationsweise und die Art der Leserlenkung." Hierbei waren im Erwartungshorizont die Position, der Gedankengang, die Argumentationsweise und die Leserlenkung zu berücksichtigen. Nicht jedoch die sprachlich-stilistischen Mittel.

Natürlich kann die Verwendung der Sprache in andere Teilbereiche wie z.B. die Leserlenkung mit einbezogen werden, jedoch war dies nicht explizit aufgeführt.

Deshalb lautet meine Frage: Sollte eine Konkretisierung der Analyse vorliegen, gilt es dann nur die in der Aufgabenstellung angegebenen Punkte aufzugreifen oder müssen auch die nicht erwähnten Punkte bearbeitet werden?

Ich habe Angst, auf einen Punkt einzugehen, der am Ende nicht bewertet wird. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mich hier aufklären könnten.

1000 Dank und liebe Grüße,

Louis

Nur die konkretisierten Punkt bearbeiten. 0%
Weiter Punkte auch bearbeiten 0%
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Private Angelegenheiten in der Schule?

Hallo, soweit ich weiß dürfen Lehrer aus Datenschutz gründen keine privaten Themen der Schüler vor der Klasse ansprechen. Meine Klassenlehrerin jedoch spricht persönliche Angelegenheiten der Schüler vor der ganzen Klasse an und stellt den Schüler damit schlecht dar. Ich bin nicht sicher, was sie damit erreichen möchte. Meine Freundin (A) hat letzte Woche einen Trauerfall gehabt, dieser fand jedoch in einem anderen Land statt, welchen von Deutschland sehr weit entfernt ist. Da es ein Mitglied ihrer nahestehenden Familie war, wollte sie natürlich zur Beerdigung kommen. Auch wenn sie nicht wollte, würden ihre Eltern dorthin fliegen, weshalb sie mitkommen müsste, weil sie hier keine Familie hat und ihre Eltern sie nicht alleine oder bei einer Freundin lassen würde. Zudem ist es doch ihr Recht, an der Beerdigung eines nahestehenden Familienmitglieds teilzunehmen. A fehlt nun schon seit 8 Tagen (bzw. von Montag bis zum nächsten Montag) und wird höchstwahrscheinlich noch eine Woche von der Schule wegbleiben. Nun greift die Lehrerin ein. Sie spricht dieses Thema vor der ganzen Klasse an, obwohl es eine Familienangelegenheit ist und A nicht wollte, dass die ganze Klasse davon erfährt. Sie wurde von der Lehrerin schlecht dargestellt, weil sie jetzt schon seit länger als einer Woche fehlte, obwohl die Eltern von A die Lehrerin über die Situation informierten. Die Lehrerin ging jedoch trotzdem zur Schulleiterin, da man ja gesetzlich nur 3 Tage fehlen darf, zumindest an unserer Schule (Berlin)? Das problem ist, dass es nichts bringen würde, die Schulleiterin über das (erwähnen von privaten Angelegenheiten) zu informieren, da es in einem anderen Vorfall schon versucht wurde und absolut nichts bringt. Diese Lehrerin macht das ständig und kommt immer damit durch, warum auch immer... A wird auch von der Schulleiterin benachteiligt, da vor kurzem ein anderer Vorfall stattfand, wo sie zu unrecht beschuldigt wurde, was aber nicht anerkannt wurde und somit ein weiteres schlechtes Bild von ihr erzeugte. Nun die Frage: darf die Lehrerin ihre private Angelegenheit so gelegentlich in der Klasse erwähnen und somit ein schlechtes Bild von ihr zeigen, und wenn nicht, was kann A dagegen tun? (Sei es eine Anzeige oder sonst was), und geht es die Lehrerin wirklich etwas an, bzw. kann sie in solch einer Situation eine Anzeige gegen A stellen? Oder anders gestellt, ist es denn wirklich ein Problem, mal 2 Wochen die Schule zu vernachlässigen, wenn der Grund dafür ein Trauerfall ist? Lg und danke schonmal im Voraus für die Geduld und Zeit, die ihr diesem Problem widmet!

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