Kann man die NATO verklagen?

Am 24. März 1999 begann die Nato ihre Bombenangriffe gegen Jugoslawien, die 78 Tage dauern sollten. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer Aggression gegen einen souveränen europäischen Staat, der ein aktives Mitglied der Anti-Hitler-Koalition und Mitbegründer der UNO sowie des internationalen Sicherheitssystems in der Nachkriegszeit gewesen war. Die Allianz hatte absolut keine legitimen Gründe für solches Vorgehen, vor allem kein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Mit dieser Aggression wurden die Basisprinzipien des Völkerrechts, die in der UN-Charta und in der Schlussakte von Helsinki verankert sind, sowie die internationalen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der Nato verletzt. Das Vorgehen der Allianz widersprach zudem selbst dem Nordatlantischen Vertrag von 1949, in dem sich die Nato-Länder verpflichtet hatten, Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Welt nicht zu gefährden und auf Gewaltanwendung bzw. Drohung der Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen zu verzichten, falls dies den Zielen der UNO widerspricht. Damit begann eben die Auswechslung des Völkerrechts durch die „Ordnung“, die sich auf gewisse willkürlich bestimmte Regeln, und zwar auf das Recht des Starken stützt.

Im Laufe der barbarischen Bombardements, die zynisch und unverschämt als „humanitäre Intervention zu gutem Zweck“ bezeichnet wurden, kamen etwa 2000 friedliche Einwohner, darunter mindestens 89 Kinder, ums Leben. Dabei gab es unter den Opfern viele Kosovo-Albaner, für deren „Rettung“ sich die Nato engagierte. Es wurden Tausende zivile Objekte in Dutzenden Städten zerstört. Und wegen des Einsatzes von Munition mit abgereichtertem Uran wurden in vielen Gebieten Boden und Wasser verseucht, was einen wesentlichen Anstieg der Zahl von Krebserkrankungen auslöste.

Das alles war rechtswidrig…. Könnte man die NATO verklagen wenn man selbst Schäden davon trägt?

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Welche Parallelen gibt es zwischen der AFD und NSDAP?

Hallo gemeinsam,

ich möchte eine kurze Präsentation über die Parallelen zwischen der AFD und NSDAP halten. Dazu habe ich mir einige Notizen gemacht, jedoch habe ich nicht viele Punkte geschrieben bzw. gefunden. Und bitte Eich daher, um Korrektur, Hilfe und eventuell Ergänzungen! Danke Im Voraus!

Meine Notizen:

  • Bild links - 05.02.2020, Thüringen, Erfurt: Björn Höcke, AfD Thüringen (rechts), gratuliert dem neuen Ministerpräsidenten Thomas L. Kemmerich (FDP). Bild rechts - 25.02.1934, Potsdam: Das Foto zeigt die Begrüßung Hindenburgs durch den Reichskanzler Adolf Hitler am „Heldengedenktag“ vor der Neuen Wache, Unter den Linden.

  • Krisen damals und heute. Damals: Versailler Vertrag, Ruhrbesetzung, Weltwirtschaftskrise, Inflation, Instabilität der Weimarer Verfassung, Massenarbeitslosigkeit. Heute: Flüchtlingskrise, Eurokrise, in ostdeutsche Gebiete hohe Arbeitslosigkeit, Angst vor Masseneinwanderung und Terrorismus
  • Flüchtlingspolitik der AFD: Einführung von Grenzzäune bzw. Grenzkontrollen; Beendigung des Massenzustroms; kulturfremde Menschen nicht integrierbar. Wehrpflicht der AFD: Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht für männliche Deutsche, Religiöse Bekenntnisseder AFD: Verbot aller politisch-religiösen Aktivitäten die aus dem Ausland finanziert werden
  • Flüchtlingspolitikder NSDAP: Bürger fremder Nationen ausweisen, Nicht Staatsbürger sind nur Gäste, Alle Einwanderer ab dem 02.08.1914, sollten das Reich verlassen, Wehrpflicht der NSDAP: Tätigkeit des Einzelnen zum Nutzen aller, Religiöse Bekenntnisse der NSDAP: Darf nicht gegen dasSittlichkeits-/Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen

Ansonsten fallen mir keine weitere Punkte ein, die ich miteinander vergleichen könnte. Oder fällt euch was dazu ein?

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