Darf ich ohne bedenken ausziehen aus der Eltern-Kind-Einrichtung?

Halli Hallo 
Und zwar gab's vor paar Wochen eine Gerichtsverhandlung weil das Jugendamt die Kinder in Obhut nehmen wollten was die zum Glück nicht geschafft haben. 
Aber es Kahm ein Beschluss wo drin stand 1.zusammen arbeiten mit Jugendamt 2.ich und mein Partner sollen Therapie nachweisen. 
3.Jeden Wohnort Wechsel soll ich Jugendamt mitteilen. 4.ich und mein Partner dürfen nicht zusammen ziehen und uns mit den Kindern  nicht treffen ohne Begleitung. 
Und Jetz habe ich erfahren das das Jugendamt ein Einspruch gegen den Beschluss gelegt hat. Weil die eine kindeswohlgefährdung sehen Wenn ich mir eine eigene Wohnung nehme in den Ort wo mein Partner wohnt. Wei die von ausgehen das wir uns treffen und wir uns streiten und es eskaliert. 
WovOn es auf nen alten Vorfall basiert wo mein Partner mir ne Ohrfeige verpasst hat und 2mal verbal laut würde. Er hat sich seitdem geändert und ich auch er geht vorher raus wenn er merkt es ist ne angespannte  Situation und ich tuhe mich nich mehr  zurück ziehen  sage meine Meinung auch und wir achten drauf das die Kinder nicht anwesend sind. Bloß niemand will das uns glauben Vorallem. Das er sich geändert hat. 
Und in einer Mutterkindeinrichtung gehöre auch nicht da ich es super hinbekomme mit den Kindern. 


Und Jetz zu eigentlichen Problem darf ich trotzdem ausziehen ohne Angst zu haben das das Jugendamt mir die Kinder in Obhut nimmt? Weil ich es ja dürfte laut Beschluss aber das Jugendamt hat ja ein Einspruch gegen den Beschluss gelegt

Liebe, Kinder, Familie, Beziehung, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Inobhutnahme, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Schuldunfähigkeit/-milderung bei Borderline?

Folgende Stuation:

Person A (emotional-instabile Persönlichkeitsstörung impulsiver Typ)

gerät in Diskussionen mit der Polizei(welche lediglich wegen kleiner Party kam und es wurde auch sofort alles leise gemacht etc), fängt an unkontrolliert genervt Sprüche zu kloppen, beleidigen(wovon genaue Erinnerung an Wortlaute zu fehlen scheint), verweigert Personalien, Polizisten möchten die Person festnehmen, diese hebt die Hände nach oben, verweigert, bittet mehrfach darum nicht angefasst zu werden und dann folgte Polizeigriff, Verhaftung und Nacht in der Zelle. In der Zeit bricht die Person wegen schlimmer Verlassensängste komplett zusammen, schreit, weint, schlägt gegen die Gitter und labert jeden Beamten dumm zu, der was von ihr will. Am nächsten Tag ist sie komplett ruhig, entschuldigt sich bei allen Beamten vom Einsatz für die Unart aufrichtig und begibt sich sofort erneut in psychologische bzw. medikamentöse Behandlung, denn seit der Nacht ist sie wieder tief gefallen - zudem wurde in der Nacht Alkohol konsumiert und der Wert scheint über 1 Promille zu sein. Strafanzeige steht trotzdem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Unsere Aussagen bezeugen, dass sie in Panik und Angst war aber niemanden angegriffen hat, Beleidigungen haben wir selbst vom Wortlaut nicht mehr ganz auf dem Schirm. Wie ist das alles zu werten? Kann man die Person als schuldunfähig bezeichnen? Strafmildernd? Es gab noch nie Probleme mit Behörden.

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Psychologie

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