Hausverbot gegen Kind im Jugendzentrum aufheben obwohl er noch ein Näheresverbot gegen Mädchen am Hals hat was da oft ist ja oder nein?

Es geht um den jüngeren meiner 2 Neffen. Er war leider bis vor einiger Zeit ein richtiges Problemkind und hat mit 10-11 immer ein damals 9 Jähriges Mädchen fertig gemacht und zwar so richtig. Ich habe ihm daraufhin Hausverbot in dem Jugendzentrum gegeben wo ich ab und zu neben meinem Erzieherjob ehrenamt anwesend bin und auch Hausrecht habe. Es kam dann so weit dass die Mutter dieses Mädchen gegen ihn ein Näherungsverbot von 100m erwirkt wobei ich bezweifel das sowas gegen Kind überhaupt legal ist

Jetzt ist er mitlerweile 12 und hat sich total geändert er mobbt niemandem mehr und ist ein richtig lieber Junge geworden und ihm tut das Leid was er damals getan hat. Deswegen möchte ich das Hausverbot im Jugendzentrum wieder aufheben weil da auch viele seiner jetzigen Freunde oft sind und er nicht länger außen vor sein soll

Problem ist das Mädchen wohnt keine 50 Meter weit weg und spielt auch oft selbst in dem Jugendzentrum. Nun ist er aber erst 12 wenn er das Näherungsverbot zufällig bricht weil sie zufällig anwesend ist kann ihm eigentlich nichts passieren als unter 14 Jähriger und meiner Meinung nach kann es auch nicht sein dass ein Kind in einem kleinen Dorf seine ganze Jugend lang aufpassen muss jemand anderem nicht über den weg zu laufen

Meint ihr ich kann das machen ich hebe das Hausverbot auf und toleriere ihn dort sprich ich greife nicht wenn er und sie zufällig am selben Ort natürlich nur solange er sie in Ruhe lässt wo ich aber keine Sorgen mehr habe. Es ist ein offenes Jugendzentrum daher habe ich keine Aufsichtspflichten zu erfüllen jede Aufsicht die ich leiste ist absolut freiwillig ich habe keine rechtliche Verantwortung. Mit der Mutter von dem Mädchen reden macht kein Sinn habe ich versucht die ist stur

Ich will ihn nicht länger ausschließen er ist immerhin mein Neffe und hat sich auch wirklich total geändert im Vergleich zu früher

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Erwachsenen adoption, muss leiblicher Vater seine Einwilligung geben?

Hallo, Undzwar geht es um meine Freundin und ihre Schwester. Meine Freundin ist 22 Jahre alt, wir wohnen auch schon zusammen. Meine Freundin und ihre Schwester (20 Jahre alt) wollten sich schon vor paar Jahren von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. Sie hatten damals gesagt bekommen dass sie die Einverständnis des leiblichen Vaters bräuchten. Von dem leiblichen Vater hatten sie damals allerdings keine aktuelle Adresse. Der leibliche Vater hatte sie Damals verlassen als sie 4 war. Seit dem 5 Lebensjahr hatte sie dann ihren Stiefvater, mit dem sie auch groß geworden ist etc. Ihr Stiefvater und ihre Mutter leben heute noch zusammen. Mit ihrem Stiefvater hat sie auch ein Vater Tochter Verhältnis. Sie hat auch eine kleine Schwester vom Stiefvater. Ihr leiblicher Vater hat aber seit dem 6 Lebensjahr kein Unterhalt mehr gezahlt kaum gemeldet kein Kontakt gesucht garnichts. Sie hat jetzt mittlerweile ab und zu Kontakt zu ihrem leiblichen Vater doch ich glaube er wäre jetzt nicht so begeistert davon wenn sie ihn nach dieser Adaption fragen würde, da sie noch nicht wirklich lange Kontakt zu ihm hat. Ich wollte jetzt meiner Freundin einen Wunsch erfüllen den sie schon länger hat, Undzwar von ihrem Stiefvater adoptiert zu werden, da sie auch seinen Nachnamen hat. Jetzt meine Frage braucht man für die Volljährigkeitsaddoption die Einverständnis Erklärung ihres leiblichen Vaters oder würde man die Adaption gerichtlich so durchkriegen. Ich entschuldige mich für Rechtschreibfehler. Mit freundlichen grüßen Manuel639

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Fahrerlaubnisprüfung durchgefallen, Gründe banal und auf Prüfungsangst zurückzuführen (weitere Informationen unten) was tun?

Ein bekannter von mir viel heute durch seine Fahrerlaubnisprüfung. Er leidet an schwerer Prüfungsangst, die als psychische Krankheit klar definiert ist (icd 10; F40 & F41). Die Gründe wurden ihm zwar genannt, waren aber weder äußerst gravierend, noch nachvollziehbar (Hauptgrund: ein Hindernis in Form eines Autos auf einer engen Straße, welches angeblich mit zu wenig Seitenabstand passiert worden ist. Fahrlehrer griff unnötigerweise auch panisch zum Lenkrad, berührte dieses jedoch nicht und es kam zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Mensch oder Objekt. Desweiteren konnte das Hindernis nur eng passiert werden, da man sonst überflüssigerweise den gesamten Gegenverkehr blockiert hätte). 

Andere ausgesprochen banale "Fehler", die man eigentlich nicht mal so nennen kann, sind schlicht und ergreifend auf die Angst (nicht nur normale Nervosität, sondern wie bereits beschrieben, tatsächliche Prüfungsangst) zurückzuführen. 

Von der wirklich ungünstigen Situation, die letztendlich kurz vor Ablauf der eigentlichen Prüfungszeit zum Abbruch der Prüfung geführt hat, abgesehen, stellt sich mir die Frage, ob nicht von Anfang an die enorme Angst und somit Einschränkung des Prüflings besonders hätte berücksichtigt werden müssen, schließlich ist dies auch in Schulen und Universitäten der Fall, wenn man diese Nachweisen kann. Beispielsweise müssen dann andere Prüfungssituation gegeben oder individuelle Lösungen gefunden werden. Wie könnten diese in dieser Situation aussehen?

Desweiteren stellen sich mir die Folgefragen ob man nun auch die Kosten für die Prüfung (bzw. für die nächste Prüfung) wegen der Nichtbeachtung der Krankheit erstattet bekommen kann und in wie fern es klug ist, unter Anbetracht dessen vorzugehen, da sich ja beispielsweise ein Prozess vor Gericht (sollte es dazu kommen) sehr ziehen kann. 

Auch wenn die Situation sehr speziell zu sein scheint, hoffe ich, dass alle Punkte verständlich sind und zu hilfreichen Antworten führen können.

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Schule, Geld, Prüfung, Angst, Recht, Verkehrsrecht, Gericht, Phobie, psychische Erkrankung, Prüfungsrecht

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