Aus dem Bus rausgeschmissen, Busverbot?

Hallo,

ich bin 17 Jahre alt und fahre jeden früh mit einem überfüllten Stadtbus vom Bahnhof zur Schule. Da alles sehr eng ist steht man bis an die Tür und kann sich kaum bewegen... naja, auf jeden Fall hat dann heute einer, der auch an der Tür stand, während der Fahrt seine Hand zwischen dem beiden Türhälften rausgestreckt. Das hat die Busfahrerin anscheinend durch den Außenspiegel bemerkt und hat sofort angehalten, ist ausgestiegen und zu uns rinter gelaufen und gefragt wer das war. Als sich keiner dazu äußerte weil wir den einen da jetzt nicht verpetzen wollte hat sie einfach 6 Leute (mit mir), die direkt an der Tür standen, rausgeschmissen und ist weiter gefahren. Sie meinte auch was von Busverbot für uns alle und da wollte ich mal nachfragen ob das denn rechtens wäre? Ich mein sie hatte nicht nach Namen gefragt bzw. weis ich auch nicht ob sie uns direkt wieder erkennt auch... Dennoch kann es ja nicht sein sofern sie keine Beweise hat, oder? Es ist zudem frühs sehr kalt und da ein Teil von uns ja z.B. auch die Fahrkarten in der Oberstufe selber zahlen müssen haben wir doch immerhin ein Anrecht auf Beförderung im öffentlichen Stadtbus, oder? Ich hoffe jemand kann sich ein bisschen dazu äußern grundsätzlich und bitte sagt nicht, wir sollen den einfach verpetzen... es wäre mir persönlich zwar egal weil ich ihn nicht weiter persönlich kenne aber es wäre trotzdem fies... ich möchte nur grundsätzlich wissen was für Rechte man hat, ich glaube sogar das der eine wo mit rausgeschmissen wurde das ganze gar nicht mitbekommen hatte...

Vielen Dank schon mal! :-)

Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Bus
Schadensersatz beim "kotzen"?

Hallo,

ich hatte vor kurzem eine gemütliche, kleine "Feier" bei mir daheim. Es gab auf Wunsch von einem Freund auch Alkohol. Ich bin dann gegen 01 Uhr aufgestanden, und habe den zwei anderen gesagt, dass ich schlafen gehe. Nicht mal 5 Minuten danach habe ich gehört wie jemand sich übergeben hatte, bin raus zum Wohnzimmer und mein ganzes Wohnzimmer war voll mit Erbrochenem.Beide Beteiligten wussten meine einzige Regel in der Wohnung "wer kotzt, der geht und bezahlt die Reinigung". Der der gekotzt hat, hat nach mehreren Anweisungen endlich angefangen die Wohnung zu säubern. Als er am nächsten Tag gegangen ist, habe ich gesehen, dass überall noch Kotzreste waren, am Sofa, ein (davor noch nicht) kaputter Mülleimer mit viel kotze drin, Boden, Fenster, Balkontür, wände, alles hatte noch Reste. nicht viel, aber immer noch da. Des Weiteren finde ich, dass trotzdem eine professionelle Säuberung nötig ist, Da mein Sofa (1300€) und meine Sitzbank (300-400€) am meisten abbekommen haben und das in den Stoff reinzieht. Da mein "Freund" sich der Verantwortung nicht stellt und mich einfach überall blockiert hat, stellt sich jetzt die Frage: kann ich Ihn auf jeden Fall dafür schuldig machen? Ich habe den anderen Freund der dabei war um ein Eid-Brief gebeten, in dem er alles bestätigt was vorgefallen ist. Auch die Regel. Über einem Chat hat der "Freund" auch schon einer Freundin von uns gesagt, dass er es getan hat aber sich weigert und nur darüber lacht. Ich habe versucht nett zu sein und ihn auf seine Haftpflichtversicherung hinzuweisen. Aber die Antwort war einfach eine Blockierung. Kann mir jemand helfen?

Schadensersatz, Recht, Gericht, Anzeige, Erbrechen, Haftpflichtversicherung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gericht