Wegen Betrug angezeigt aber unwissentliche Täuschung?

Hallöchen :)

ich wurde anscheinend heute Angezeigt von einem Käufer dem ich eine Uhr verkauft hatte (privat). Die Uhr war aber anscheinend eine Fälschung einer meiner Meinung nach ziemlich unbekannten Qualitäts/ Echtheitsmarke (Paul Valentine) die ich vorher auch nicht kannte. Ich hatte sie zuvor über Wish bestellt gehabt und da war die Uhr auch genauso gezeigt worden ( also mit „Markenaufdruck“ und der sichtlichen Bezeichnung ) also kaufte ich sie mir unwissentlich dass es sich dabei um eine Fälschung handelte weil es wie eine stink normale Uhr für mich mit einfach einem schönen Namen aussah. Da sie mir doch nicht ganz zusagte habe ich sie über eine Auktion (startpreis 1€ ) ins Internet gestellt und einige Zeit später wurde diese auch jetzt an diesen Käufer verkauft.

Meine Frage ist jetzt:

Ich hatte das nicht mit Absicht gemacht und wollte mich höflich Einigen doch hat sich der Käufer (auch verständlicher weise) aber dennoch ziemlich herabwürdigend (beleidigend und verleumderisch ) an die Polizei gewendet. Kann ich trotz Einsicht aber unwissenheit über die mangelnde Echtheit verurteilt werden ? Ich meine ich hatte die Uhr auch zuvor über das Internet gekauft was durch den Deutschen Zoll ohne Probleme gegangen ist, Fälschungen werden dort doch eigentlich aus dem Verkehr gezogen oder nicht ?

danke schonmal für hilfreiche Antworten

Betrug, Polizei, Recht, Fälschung, Zoll, Gericht, Anzeige, Zivilrecht

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