Wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, muss man dann die Gerichtskosten bezahlen? Und wenn ein Strafverfahren gegen Geldauflage oder Sozialstunden eingestellt wird muss man dann auch die Gerichtskosten bezahlen wenn es noch zu keiner Verhandlung gekommen ist?

Angenommen ich gehe jetzt aufs Gericht, bekomme keinen Freispruch aber eine Einstellung ohne Geldauflage, wäre das günstiger für mich oder schlechter wie meine 600 Euro, bzw. 60 Sozialstunden die ich bekommen habe?

Und in welchem Fall gibt es eine Einstellung? Ist sich die Richterin dann nicht so ganz sicher was sie machen soll. Wenn ja, kann man dann auch in Berufung wenn es zu einer Einstellung kommt um einen Freispruch zu erzielen.