Hallo,

mich würde interessieren, ob eine Geldstrafe, welche in einem Gerichtsurteil verkündet wurde nachträglich erhöht werden kann, wenn sich das Gehalt des Verurteilten in der Zeit bis zum schriftlichen Urteil (4-6 Wochen) verändert.

Zum Beispiel bekommt der Verurteilte zum Zeitpunkt des Gerichtsurteils ALG 2 und es wird eine Geldstrafe von 10x30 Tagessätzen verhängt, in den nächsten Wochen unterschreibt er einen Arbeitsvertrag und verdient nun mehr.

Welches Gehalt würde nun angerechnet werden? Für welche Zeit fordert das Gericht Einkommensnachweise mit Zustellung des schriftlichen Urteils?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.