Was haltet ihr von dieser Bestrafungsart?

Sorry für die merkwürdige formulierung. Wers besser kann, darf ändern. ^^

Vorwort:

Sexueller Missbrauch an Kindern erhitzt die Gemüter. Viele schreien: Pen**s ab. Todesstrafe. für immer einsperren.

Ich selbst sehe bei Missbrauch auch ständig rot und habe extremes Mitleid mit den armen Kindern. Die den Menschen nichts getan haben und sich auch nicht wehren können. Die müssen dann oft bestialische Sachen über sich ergehen lassen.

Idee Strafen:

Ich würde hier keine direkte Mindeststrafe aber auch keine Maximalstrafe wie das deutsche Gesetz vorsieht in die Missbrauchsparagraphen schreiben.

Sondern ich würde es wie folgt handhaben,

Der Richter hat bei der Strafen Verhängung komplett freie Hand. Also kann er sagen Beispiel: Entweder Therapie in einer Klinik oder Knast. Therapie auf Unbestimmte Zeit. Freilassung entscheiden mehrere unabhängige Gutachter. Sollte einer der Gutachter sagen, dass er keine positive Prognose stellen kann, dann bleibt der täter in der Klinik. Das kann dann auch bis zum Lebensende sein. Also so wie wir schon bei Sicherungsverwahrung haben.

Sollte er sich weigern Therapie zu machen, wird er Lebenslang(Bis an sein Lebensende) eingesperrt. Genau so, wenn der Täter in der Therapie nicht mitmacht oder die Therapieeinheiten verpasst.

Das würde ich aber nicht in den Paragraphen als Strafmaß setzen sondern in die Hand des Richters legen.

Hier ist es egal ob Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch. (Für Erwachsene Straftäter) (Jugendstrafrecht sollte weiterhin anders sein.)

Was haltet ihr von so einer Art von Strafe? Bzw sollte es os im Paragraphen stehen?

Ich finde die Idee eig ganz gut. Weil der Täter nicht weis, wie lange er in Haft muss und der Richter selbst entscheiden kann.

Der Richter kann auch festlegen: Strafe 2 Jahre oder höher. Also je nach Prognose.

Schlechte Idee 64%
andere Antwort 29%
Fine ich gut.. 7%
Gesetze können so bleiben 0%
Therapie, Recht, Gericht, Psychologie, Gesetzeslage, Meinung, Sexualstraftäter, Sexueller Missbrauch Kinder, Umfrage
Fehler bei schriftlicher Stellungnahme (Gericht)?

Hallo!

Mal eine Frage für diejenigen, die sich damit wirklich auskennen, daher bitte keine Spekulationen, Vermutungen oder Halbwahrheiten.

Und zwar stehe ich momentan in einem Sorgerechtsstreit mit meiner Ex. Sie hat mich jetzt vor Gericht gezerrt. Ich habe im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme zu einem ihrer dutzenden Anträge ans Gericht geschrieben. Dafür hatte ich zwei Wochen Zeit. Ich habe die Stellungnahme aber direkt am Tag, an welchem ich ihren Antrag vom Gericht erhalten habe, bei Gericht in den Briefkasten geworfen.

Im Nachhinein ist mir jetzt aufgefallen, dass ich ein paar Grammatikfehler gemacht habe (Wort vergessen, Zeichensetzung, etc.) Zudem habe ich ein paar Sätze inhaltlich geändert. Das mag vielleicht etwas kleinkariert sein, aber ich möchte gerne, dass das Gericht eine perfekt geschriebene Stellungnahme von mir vorliegen hat.

Ich habe die Stellungnahme nun korrigiert und würde diese korrigierte Version heute in den Briefkasten des Gerichts werfen, verbunden mit einem Anschreiben, in welchem steht, dass die andere (unkorrigierte) Stellungnahme bitte nicht gewertet werden und - wenn möglich - vernichtet werden soll.

Das heißt also, dass dann am Montag beide Stellungnahmen im Briefkasten des Gerichts liegen würden.

Weiß jemand von Euch, ob die alte (unkorrigierte) Stellungnahme trotzdem irgendwie gewertet wird?! Oder wird sie dann wirklich vernichtet, wenn ich darum bitte?! Telefonisch erreiche ich übers Wochenende niemanden bei Gericht, der mir das beantworten könnte.

Und an diejenigen klugen Leute, die nie Fehler machen und jetzt gerne solche Sprüche droppen würden wie: "Tja, muss man sich vorher überlegen..." Spart Euch die Energie und steckt sie lieber in Vorbereitungen für Weihnachten! Wird komplett ignoriert.

An alle anderen wäre ich für hilfreiche Antworten dankbar!

Gruß

Schule, Sorgerecht, Gericht, stellungnahme

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