Fehler bei schriftlicher Stellungnahme (Gericht)?

Hallo!

Mal eine Frage für diejenigen, die sich damit wirklich auskennen, daher bitte keine Spekulationen, Vermutungen oder Halbwahrheiten.

Und zwar stehe ich momentan in einem Sorgerechtsstreit mit meiner Ex. Sie hat mich jetzt vor Gericht gezerrt. Ich habe im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme zu einem ihrer dutzenden Anträge ans Gericht geschrieben. Dafür hatte ich zwei Wochen Zeit. Ich habe die Stellungnahme aber direkt am Tag, an welchem ich ihren Antrag vom Gericht erhalten habe, bei Gericht in den Briefkasten geworfen.

Im Nachhinein ist mir jetzt aufgefallen, dass ich ein paar Grammatikfehler gemacht habe (Wort vergessen, Zeichensetzung, etc.) Zudem habe ich ein paar Sätze inhaltlich geändert. Das mag vielleicht etwas kleinkariert sein, aber ich möchte gerne, dass das Gericht eine perfekt geschriebene Stellungnahme von mir vorliegen hat.

Ich habe die Stellungnahme nun korrigiert und würde diese korrigierte Version heute in den Briefkasten des Gerichts werfen, verbunden mit einem Anschreiben, in welchem steht, dass die andere (unkorrigierte) Stellungnahme bitte nicht gewertet werden und - wenn möglich - vernichtet werden soll.

Das heißt also, dass dann am Montag beide Stellungnahmen im Briefkasten des Gerichts liegen würden.

Weiß jemand von Euch, ob die alte (unkorrigierte) Stellungnahme trotzdem irgendwie gewertet wird?! Oder wird sie dann wirklich vernichtet, wenn ich darum bitte?! Telefonisch erreiche ich übers Wochenende niemanden bei Gericht, der mir das beantworten könnte.

Und an diejenigen klugen Leute, die nie Fehler machen und jetzt gerne solche Sprüche droppen würden wie: "Tja, muss man sich vorher überlegen..." Spart Euch die Energie und steckt sie lieber in Vorbereitungen für Weihnachten! Wird komplett ignoriert.

An alle anderen wäre ich für hilfreiche Antworten dankbar!

Gruß

Schule, Sorgerecht, Gericht, stellungnahme
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