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Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom Genderverbot in Bayern?

Nachtrag: Hierüber habt Ihr in den letzten Tagen mitunter am meisten diskutiert: Das Genderverbot in Bayern. Weitere Einblicke, Infos und Hintergründe hat Euch Hakim deshalb in einem Artikel zusammengestellt - auch sind einige von Euren Antworten darin zitiert. Du bist neugierig? Hier geht's direkt zum Artikel!

Wir wünschen Euch frohe Ostern!

In bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Nutzung von Sonderzeichen wie Gendersternchen künftig verboten. Die Reaktionen hierzu fielen unterschiedlich aus...

Verbot von Gendersternchen im offiziellen Schriftverkehr

Da die bayerische Staatsregierung fortan keine "ideologiegetriebene" Sprache mehr im dienstlichen und öffentlichen Schriftverkehr möchte, wird ab 01. April die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung verboten. Das bedeutet expizit, dass Gendersternchen (z.B. "Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen") oder Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") künftig unzulässig sind.

Für Staatskanzleichef Florian Herrmann sei es wichtig, in offiziellen Schreiben auf Sprachmuster zurückzugreifen, die "klar und verständlich" seien. Das Verbot gilt für Verwaltung, Schulen und Hochschulen und umfasst offizielle Schreiben, Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen, Elternbriefe oder Schulbücher und beschränkt sich auf den Schriftverkehr. Die mündliche Kommunikation ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ziel sei es, eine einheitliche und klare Regel für den gesamten Staatsbereich aufzustellen.

Obgleich Schülern bei der Nutzung von Gendersternchen in Schularbeiten keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung drohen, sollen Lehrer diese Schreibweise als "nicht korrekt" anstreichen. Für alle Lehrer bzw. Beamten gilt die Pflicht, sich an die Geschäftsordnung sowie die festgelegten Regeln zu halten. Bei Missachtung, z.B. wenn eine Lehrkraft im schulischen Kontext ebenfalls auf Gendersternchen zurückgreift, können beamtenrechtliche Konsequenzen drohen. Allerdings möchte das Kultusministerium bei möglichen Verstößen zunächst auf Dialog und weniger auf Strafe setzen.

Angesichts der förderalen Struktur und Bildungspolitik Deutschlands gibt es in dieser Hinsicht keine einheitlichen Regeln, die das gesamte Land betreffen.

Gendersprache mit "stark exkludierender Wirkung"?

Für den CSU-Politiker und Staatskanzleichef Florian Herrmann gehe es darum, "die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen". Für ihn hätte die ideologisch aufgeladene Sprache eine "stark exkludierende Wirkung", vor allem, da Teile der Bevölkerung diese ihm zufolge mit "großem missionarischen Eifer" und großem "moralische[n] Druck" proklamieren würden.

Ferner verwies er darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung entsprechen würde. Innenminister Joachim Herrman (CSU) möchte, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern in Zukunft so formuliert werden, "dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen". Hierfür wären u.a. Paarformeln wie "Schülerinnen und Schüler" denkbar.

Erste Reaktionen auf das Verbot

Für die AfD-Landtagsfraktion würde mit dem Verbot eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Die Fraktion bezeichnete das Gendern als eine "Linksgrüne, genderideologische Schreib- und Sprechvorgabe", die am Ende des Tages einer Bevormundung der Bürger gleichkäme. SPD-Bildungsexpertin Nicole Bäumer hingegen ist der Meinung, dass Menschen nach ihrem persönlichen Geschmack schreiben und sprechen dürfen sollten. Sie sagte, dass CSU und Freie Wähler lieber Maßnahmen gegen den Lehrermangel ergreifen sollten, anstatt "die Lehrkräfte mit populistischen Scheindebatten [...] zu gängeln".

Kritik gab es auch von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die sich bewusst für eine "vielfaltssensible Sprache" entschieden hätte, um - da Sprache Denkmuster prägt und Stereotype aufbrechen kann - ausnahmslos alle Menschen anzusprechen.

Der Deutsche Lehrerverband spricht sich klar für das Verbot aus. Verbandspräsident Stefan Düll betonte, dass es im gesamten amtlichen Sprachgebrauch stets darum gehe, deutlich zu machen, dass alle Menschen und nicht nur bestimmte Gruppen angesprochen seien. Ihm zufolge gebe es auch respektvolle und gendersensible Formulierungen, die ohne besondere Hervorhebung auskämen. Für ihn könnten Gendersternchen ebenfalls "ausgrenzend verstanden werden".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Genderverbot in Bayern?
  • Was haltet Ihr von der Aussage, dass Gendersprache "ideologiegetrieben" sei?
  • Wie bewertet Ihr die Ernsthaftigkeit des Verbots seitens der CSU?
  • Welche sprachliche Lösung wäre Eurer Meinung nach für den öffentlichen Bereich angebracht?
  • Inwieweit sollte der Staat individuelle Sprachgewohnheiten regulieren dürfen?

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gendern-sternchen-verbot-sprache-bayern-1.6468805

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-genderverbot-reaktionen-1.6471197

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Ich kritisiere das Verbot, weil... 20%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 5%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die neuen Pläne der Regierung für das Familienrecht?

Den Artikel zum Thema findest Du übrigens ab jetzt hier! Viel Spaß beim Lesen.

Das Sorgerecht ist schon seit Jahren ein Streitthema. Für unverheiratete Väter gibt es teilweise große Hürden, wenn es um das Erlangen des Sorgerechts geht. Künftig soll sich das ändern – und für unverheiratete Väter etwas einfacher werden.

Aber nicht nur das plant das Justizministerium – auch die Regelungen zur Adoption sowie die Rechte lesbischer Paare sollen vereinfacht werden. Außerdem sollen auch die Kinder selbst beim Sorgerecht mitreden dürfen.

Das soll sich für unverheiratete Väter ändern

Ungefähr ein Drittel der Neugeborenen im Jahr 2022 hatten unverheiratete Eltern. Das kann natürlich mehrere Gründe haben – manche wollen schlichtweg nicht heiraten, andere hingegen sind getrennt. Das führt manchmal zu Streitereien bezüglich des Sorgerechts. Bisher mussten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen (lassen), jedoch musste dafür die Mutter zustimmen. Tat sie dies nicht, mussten Väter vors Familiengericht gehen und dort die Mitsorge einklagen. Künftig sollen Männer allerdings direkt infolge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch sorgeberechtigt sein, es sei denn ein Elternteil widerspricht innerhalb eines Monats.

Neuerungen bei Adoptionen

Künftig sollen unverheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Auch entfällt die Notwendigkeit der Adoption, wenn ein lesbisches Paar sich entscheidet, ein Kind durch Samenspende zu zeugen. Nicht nur die „Geburtsmutter“ soll dann als Mutter zählen, sondern auch die weitere Frau neben dieser. Dadurch kann ein Kind kraft Abstammungsrecht künftig zwei Mütter haben.

Das Abstammungsrecht soll sich auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne diesen Eintrag oder mit der Angabe „divers“ geöffnet werden.

Unverändert bleibt, dass die gebärende Person weiterhin rechtlich stets als Mutter des Kindes gelten wird, ohne anfechtbare Rechtsstellung. Auch haben Kinder weiterhin nur zwei rechtliche Eltern.

Kinder sollen (mehr) Mitspracherecht bekommen

Kinder ab dem 14. Lebensjahr sollen künftig mehr Mitspracherecht haben und eine gestärkte Rechtsposition bekommen. Das Kind getrennter Eltern etwa soll die Möglichkeit haben, eine erneute Entscheidung über getroffene Sorgerechtsentscheidungen zu beantragen. Weiterhin soll das Recht auf Auskunft über Abstammung gestärkt werden. Zudem gilt künftig nicht nur das Recht auf Umgang mit den Eltern, sondern auch mit Großeltern und Geschwistern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die geplanten Neuerungen beim Sorgerecht?
  • Gibt es Änderungen, die Ihr Euch noch wünschen würdet?
  • Denkt Ihr, dass durch die Änderungen etwas mehr Fairness für alle herrschen wird?
  • Seht Ihr potentielle Schwierigkeiten bei den Entwürfen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Meinung des Tages: Bilanz nach sechs Monaten Genderverbot an bayerischen Unis – was haltet Ihr davon?

Vor einigen Monaten hatten wir in unserer Meinung des Tages und aufgrund des großen Interesses Eurerseits auch in einem passenden Artikel über das geplante Genderverbot in bayerischen (Hoch)schulen und Behörden berichtet. Nun ziehen die bayerischen Unis erste Bilanzen.

Deshalb wurde das Gendern verboten

Untersagt wurde die „ideologiegetriebene“ Sprache, argumentiert wurde vor allem, dass der Fokus auch Klarheit und Verständlichkeit liegen sollte, da andernfalls eine exkludierende Wirkung vorliegen könne (Florian Hermann, CSU). Er verwies zeitgleich auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, die sich ebenfalls gegen Gendersprache ausgesprochen hatten.

Das sagen die Hochschulen

An 16 bayerischen Hochschulen und Universitäten wurde gefragt, wie die ersten Bilanzen aussehen. Die Reaktionen waren deutlich: überwiegendes Kopfschütteln. Schon lange vor der beschlossenen Änderung sei in §22 der AGO festgesetzt worden, dass im dienstlichen Schriftverkehr die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung verwendet werde – es gab noch nie eine offizielle Zulassung von Sonderzeichen für geschlechterneutrale Sprache. Söder verargumentierte seinen Entschluss damals damit, dass an manchen Unis Doktorarbeiten nicht angenommen worden seien, weil Gendersternchen gefehlt hätten. Prof. Sabine Vogt (Uni Bamberg) erklärte indes, weder bei sich an der Uni, noch bei anderen je von einem derartigen Vorfall gehört zu haben. Bei ihnen sei sogar festgelegt, dass es keinerlei Unterschiede geben dürfe, egal ob Gendersprache angewendet wird oder nicht.

Kaum Folgen durch das Genderverbot

Eigentlich war die Regelung, wie im vorigen Absatz beschrieben, sowieso schon eindeutig. An den Unis gibt es deshalb wenig Änderungen – statt Student:innen spricht man nun eben von Studierenden. E-Mails werden nicht mehr mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ begonnen, sondern pragmatisch mit „Liebes Team“. Bei der Sprachnutzung in Vorlesungen, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsblättern berufen sich viele Unis auf die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und sehen sich dadurch nicht an die Ergänzung der AGO gebunden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Bilanzen der Unis?
  • Hat Gendersprache einen Einfluss in Eurem Alltag?
  • Sollte das Verbot aufrecht erhalten, ausgeweitet oder rückgängig gemacht werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Finde das Verbot (nach wie vor) sinnvoll, denn... 66%
Finde das Verbot (nach wie vor) nicht sinnvoll, weil... 27%
Habe dazu eine andere Meinung und zwar... 6%
Meine Meinung dazu hat sich geändert und zwar wie folgt... 1%
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