Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom Genderverbot in Bayern?

Nachtrag: Hierüber habt Ihr in den letzten Tagen mitunter am meisten diskutiert: Das Genderverbot in Bayern. Weitere Einblicke, Infos und Hintergründe hat Euch Hakim deshalb in einem Artikel zusammengestellt - auch sind einige von Euren Antworten darin zitiert. Du bist neugierig? Hier geht's direkt zum Artikel!

Wir wünschen Euch frohe Ostern!

In bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Nutzung von Sonderzeichen wie Gendersternchen künftig verboten. Die Reaktionen hierzu fielen unterschiedlich aus...

Verbot von Gendersternchen im offiziellen Schriftverkehr

Da die bayerische Staatsregierung fortan keine "ideologiegetriebene" Sprache mehr im dienstlichen und öffentlichen Schriftverkehr möchte, wird ab 01. April die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung verboten. Das bedeutet expizit, dass Gendersternchen (z.B. "Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen") oder Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") künftig unzulässig sind.

Für Staatskanzleichef Florian Herrmann sei es wichtig, in offiziellen Schreiben auf Sprachmuster zurückzugreifen, die "klar und verständlich" seien. Das Verbot gilt für Verwaltung, Schulen und Hochschulen und umfasst offizielle Schreiben, Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen, Elternbriefe oder Schulbücher und beschränkt sich auf den Schriftverkehr. Die mündliche Kommunikation ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ziel sei es, eine einheitliche und klare Regel für den gesamten Staatsbereich aufzustellen.

Obgleich Schülern bei der Nutzung von Gendersternchen in Schularbeiten keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung drohen, sollen Lehrer diese Schreibweise als "nicht korrekt" anstreichen. Für alle Lehrer bzw. Beamten gilt die Pflicht, sich an die Geschäftsordnung sowie die festgelegten Regeln zu halten. Bei Missachtung, z.B. wenn eine Lehrkraft im schulischen Kontext ebenfalls auf Gendersternchen zurückgreift, können beamtenrechtliche Konsequenzen drohen. Allerdings möchte das Kultusministerium bei möglichen Verstößen zunächst auf Dialog und weniger auf Strafe setzen.

Angesichts der förderalen Struktur und Bildungspolitik Deutschlands gibt es in dieser Hinsicht keine einheitlichen Regeln, die das gesamte Land betreffen.

Gendersprache mit "stark exkludierender Wirkung"?

Für den CSU-Politiker und Staatskanzleichef Florian Herrmann gehe es darum, "die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen". Für ihn hätte die ideologisch aufgeladene Sprache eine "stark exkludierende Wirkung", vor allem, da Teile der Bevölkerung diese ihm zufolge mit "großem missionarischen Eifer" und großem "moralische[n] Druck" proklamieren würden.

Ferner verwies er darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung entsprechen würde. Innenminister Joachim Herrman (CSU) möchte, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern in Zukunft so formuliert werden, "dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen". Hierfür wären u.a. Paarformeln wie "Schülerinnen und Schüler" denkbar.

Erste Reaktionen auf das Verbot

Für die AfD-Landtagsfraktion würde mit dem Verbot eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Die Fraktion bezeichnete das Gendern als eine "Linksgrüne, genderideologische Schreib- und Sprechvorgabe", die am Ende des Tages einer Bevormundung der Bürger gleichkäme. SPD-Bildungsexpertin Nicole Bäumer hingegen ist der Meinung, dass Menschen nach ihrem persönlichen Geschmack schreiben und sprechen dürfen sollten. Sie sagte, dass CSU und Freie Wähler lieber Maßnahmen gegen den Lehrermangel ergreifen sollten, anstatt "die Lehrkräfte mit populistischen Scheindebatten [...] zu gängeln".

Kritik gab es auch von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die sich bewusst für eine "vielfaltssensible Sprache" entschieden hätte, um - da Sprache Denkmuster prägt und Stereotype aufbrechen kann - ausnahmslos alle Menschen anzusprechen.

Der Deutsche Lehrerverband spricht sich klar für das Verbot aus. Verbandspräsident Stefan Düll betonte, dass es im gesamten amtlichen Sprachgebrauch stets darum gehe, deutlich zu machen, dass alle Menschen und nicht nur bestimmte Gruppen angesprochen seien. Ihm zufolge gebe es auch respektvolle und gendersensible Formulierungen, die ohne besondere Hervorhebung auskämen. Für ihn könnten Gendersternchen ebenfalls "ausgrenzend verstanden werden".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Genderverbot in Bayern?
  • Was haltet Ihr von der Aussage, dass Gendersprache "ideologiegetrieben" sei?
  • Wie bewertet Ihr die Ernsthaftigkeit des Verbots seitens der CSU?
  • Welche sprachliche Lösung wäre Eurer Meinung nach für den öffentlichen Bereich angebracht?
  • Inwieweit sollte der Staat individuelle Sprachgewohnheiten regulieren dürfen?

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gendern-sternchen-verbot-sprache-bayern-1.6468805

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-genderverbot-reaktionen-1.6471197

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Ich kritisiere das Verbot, weil... 20%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 5%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die neuen Pläne der Regierung für das Familienrecht?

Den Artikel zum Thema findest Du übrigens ab jetzt hier! Viel Spaß beim Lesen.

Das Sorgerecht ist schon seit Jahren ein Streitthema. Für unverheiratete Väter gibt es teilweise große Hürden, wenn es um das Erlangen des Sorgerechts geht. Künftig soll sich das ändern – und für unverheiratete Väter etwas einfacher werden.

Aber nicht nur das plant das Justizministerium – auch die Regelungen zur Adoption sowie die Rechte lesbischer Paare sollen vereinfacht werden. Außerdem sollen auch die Kinder selbst beim Sorgerecht mitreden dürfen.

Das soll sich für unverheiratete Väter ändern

Ungefähr ein Drittel der Neugeborenen im Jahr 2022 hatten unverheiratete Eltern. Das kann natürlich mehrere Gründe haben – manche wollen schlichtweg nicht heiraten, andere hingegen sind getrennt. Das führt manchmal zu Streitereien bezüglich des Sorgerechts. Bisher mussten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen (lassen), jedoch musste dafür die Mutter zustimmen. Tat sie dies nicht, mussten Väter vors Familiengericht gehen und dort die Mitsorge einklagen. Künftig sollen Männer allerdings direkt infolge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch sorgeberechtigt sein, es sei denn ein Elternteil widerspricht innerhalb eines Monats.

Neuerungen bei Adoptionen

Künftig sollen unverheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Auch entfällt die Notwendigkeit der Adoption, wenn ein lesbisches Paar sich entscheidet, ein Kind durch Samenspende zu zeugen. Nicht nur die „Geburtsmutter“ soll dann als Mutter zählen, sondern auch die weitere Frau neben dieser. Dadurch kann ein Kind kraft Abstammungsrecht künftig zwei Mütter haben.

Das Abstammungsrecht soll sich auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne diesen Eintrag oder mit der Angabe „divers“ geöffnet werden.

Unverändert bleibt, dass die gebärende Person weiterhin rechtlich stets als Mutter des Kindes gelten wird, ohne anfechtbare Rechtsstellung. Auch haben Kinder weiterhin nur zwei rechtliche Eltern.

Kinder sollen (mehr) Mitspracherecht bekommen

Kinder ab dem 14. Lebensjahr sollen künftig mehr Mitspracherecht haben und eine gestärkte Rechtsposition bekommen. Das Kind getrennter Eltern etwa soll die Möglichkeit haben, eine erneute Entscheidung über getroffene Sorgerechtsentscheidungen zu beantragen. Weiterhin soll das Recht auf Auskunft über Abstammung gestärkt werden. Zudem gilt künftig nicht nur das Recht auf Umgang mit den Eltern, sondern auch mit Großeltern und Geschwistern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die geplanten Neuerungen beim Sorgerecht?
  • Gibt es Änderungen, die Ihr Euch noch wünschen würdet?
  • Denkt Ihr, dass durch die Änderungen etwas mehr Fairness für alle herrschen wird?
  • Seht Ihr potentielle Schwierigkeiten bei den Entwürfen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Imane Khelif gewinnt Olympia - Was ist mit uns Frauen?

Imane Khelif ist stolz. Das ist verständlich. Die Intersexuelle mit XY-Chromosomen, aber wohl ohne Penis, wurde als Mädchen aufgezogen. Trotzdem ist es falsch, sie in Frauenwettkämpfen zuzulassen.

Imanes Körper hat sich unübersehbar männlich entwickelt, sehr männlich.

Inzwischen hat sie eine „männliche Pubertät“ durchlaufen, wie es der vom Spiegel interviewte schwedische Physiologe Tommy Lundberg formuliert. Für ihn ist sowohl bei Intersexuellen wie bei Transsexuellen das entscheidende Kriterium: die Pubertät. Entwickelt der Körper sich in dieser Phase „männlich“ oder „weiblich“? Imanes Körper hat sich männlich entwickelt, sehr männlich. Auch Lundberg findet es falsch, dass man Imane in einer Kraftsportart wie Boxen bei Frauenwettbewerben zulässt. Denn ihr Körper ist unübersehbar männlich. Imane kommt, dank ihrer Konstitution, sehr schnell voran im Frauenboxen. Von 50 Wettkämpfen gewinnt sie 41.

https://www.emma.de/artikel/olympia-341181

Wie bewertet Ihr das? Ich finde es absolut falsch das so eine Person gegen Frauen antreten darf. Imane Khelif hat mittlerweile Klage gegen Mobbing im Netz eingereicht. Ihr Anwalt spricht von "digitaler Lynchjustiz". Das beweist das viele viele Menschen es ebenso falsch finden das Imane Khelif gegen Frauen antreten darf. Diese Person ist natürlich stärker wie wir Frauen, ist uns körperlich sehr überlegen.

Wie ist eure Meinung dazu?

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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
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