Meinung des Tages: Jeder Mensch soll seinen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen & ändern können. Wie steht ihr zum Selbstbestimmungsgesetz?

Bisher war es für viele trans Personen ein langes und teils kompliziertes Verfahren, wenn sie ihren Namen und/oder Geschlecht offiziell ändern lassen wollten. Dies soll sich nun ändern.

Das Transsexuellengesetz

Das sogenannte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 gilt bisher in Deutschland. Immer wieder wurde dieses stark kritisiert. Der Grund: Um den Vornamen und das Geschlecht ändern lassen zu können, müssen Betroffene erst psychologische Gutachten einholen und dann auf die offizielle gerichtliche Entscheidung warten. Erst wenn diese Hürden gemeistert sind, können Vorname und Geschlecht geändert werden. Nicht nur ist dieses Verfahren langwierig und teuer, viele trans Personen empfinden es als demütigend. Deshalb gibt es nun den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz.

Das Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Gesetz soll sich an nicht-binäre, inter- und transgeschlechtliche Menschen richten.

Künftig soll es möglich sein, ab 18 ohne voriges Gutachten beim Standesamt den Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Ab 14 soll eine Änderung ebenfalls möglich sein, jedoch mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Unter 14 wird eine Änderung dann nur durch Sorgeberechtigte möglich sein, kann also nicht selbst veranlasst werden von Betroffenen.

Eine Eintragsänderung soll theoretisch so oft wie gewünscht möglich sein, jedoch mit einer Sperrfrist von jeweils einem Jahr.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

Sowohl die Union, als auch die AfD und DIE LINKE befürchten, dass es durch das neue Gesetz zu Problemen kommen könnte. Silvia Breher (CDU/CSU) kritisiert, dass das Gesetz künftig beispielsweise Bademeistern und Fitnesstrainern die Entscheidung überlassen wird, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf. Auch Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) spricht von Gefahren für Frauen in Frauensaunen. 

Diese Kritik wird wiederum von der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman als irrationale Debatte bezeichnet. Für Männer sei es in Deutschland nicht nötig, den Geschlechtseintrag zu ändern, um sich dadurch zu erschleichen, eine nackte Frau sehen zu können.

Weiter bleiben geschützte Räume weiterhin geschützt – das eingetragene Geschlecht soll nicht automatisch Zugang zu diesen gewähren.

Zudem werden die Daten beim Antrag zur Namensänderung an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, um sicherzustellen, dass etwa Kriminelle dadurch nicht untertauchen können.

Lage in anderen Ländern

Irland, Dänemark, Portugal, Argentinien und Uruguay haben bereits Gesetze dieser Art eingeführt. Auch in der Schweiz ist eine Änderung des Geschlechts möglich, jedoch nur in „männlich“ oder „weiblich“.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt ihr über das Selbstbestimmungsgesetz? Habt ihr Kritikpunkte daran und falls ja, welche? Denkt ihr, dass dies der richtige Schritt hin zu mehr Toleranz und weniger Diskriminierung sein kann?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team 

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-106.html

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Ich fühle mich irgendwie ausgenutzt. Soll ich mich lieber trennen?

Ich bin vor einem Monat 31 Jahre alt geworden und hab eine 11 jährige Tochter.

Meine Frau und ich sind mit jeweils 16 (sie) und 18 Jahren (ich) zusammen gekommen. Zwei Jahre später kam unsere Tochter auf die Welt. Einundeinhalb Jahre später haben wir dann geheiratet.

Meine Tochter ist jemand die nicht gerne Mädchenhaft rumrennt und sich eher für "Jungsdinge" interessiert. Ich baue sie immer auf und sage ihr das sie dadurch nicht gleich ein Junge wäre, weil viele ihr das sagen.

Leider sieht meine Frau es ähnlich wie die anderen. Und sie ist auch nicht immer sehr aufbauend wenn unsere Tochter mal wieder traurig darüber ist das sie nicht akzeptiert wird wie sie ist. Das ist eine Sache die oft zwischen uns steht.

Es gibt seit etwa einem Jahr eine Frau auf meiner Arbeit und ich hab mich wahnsinnig in sie verschossen.

Dennoch kam ich nie auf den Gedanken es mit ihr anzufangen. Ich sehe sie unheimlich gerne und wenn ich Single wäre dann hätte ich mit Sicherheit mehr versucht, aber ich halte nichts vom Fremdgehen.

Jedenfalls habe ich nun vor zwei Tagen erfahren das meine Frau seit Monaten eine Affäre hatte und sie es mir nur gestanden hatte weil ihre Affäre sie anscheinend enttäuscht hatte und sie meinte ich wäre ein "zu guter Mann" und so jemanden wie mich findet man nicht oft und sie hat Angst vor einer Trennung weil zu viele Alöcher rumlaufen.

Als sie das sagte dachte ich mir das das überhaupt nichts mit Liebe zu tun hat! Oder etwa doch? Irgendwie hab ich das Gefühl sie nutzt meine gute Art nur aus.

Was meint ihr? Seither hab ich auch immer mehr das Bedürfnis mich der anderen Frau zu nähern und fühle keinerlei Mitgefühl oder Liebe für meine Frau.

Soll ich mich lieber von meiner Frau trennen?

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Sind Menschen welche ihren Geschlechtseintrag verändert haben verpflichtet, Fremden ihren Ausweis zu zeigen?

Das Selbstbestimmungsgesetz ist nun in Kraft und alle Menschen dürfen ihren Namen und ihr Geschlecht auf Amtsebene ändern lassen.

Was ist aber, wenn man einen solchen Menschen antrifft und aus Gründen mit ihm ins Gespräch kommt.

Der Mensch sieht in dem Bsp. wie ein Mann aus, behauptet aber, er ist eine Frau.

Da man selbst, keine Belege dafür sieht und hat, sondern nur Behauptungen, fragt man ihn, ob er das durch seinen Ausweis belegen kann.

Der Mensch hat die Möglichkeit, der Aufforderung zu folgen und die Angelegenheit zu klären oder nicht.

Klärt er sie nicht und man spricht ihn weiterhin als Mann an, kann er sich nicht darauf berufen, er hätte belegt, er wäre amtlich eine Frau.

Angeblich gibt es nämlich Strafen, wenn man Menschen, welche den Amtsweg gingen, falsch anspricht oder aussagt, sie sind nicht das, als was sie sich bezeichnen.

Wie kann man aber jemanden bestrafen, wenn dem Menschen niemals ermöglicht wurde, Tatsachen zu erkennen?

Immerhin, kann jeder behaupten, er sei A,B,C.

Behauptet somit jemand, er ist A,B,C, aber weigert sich das zu belegen, kann man niemanden dafür verantworten, er hätte Tatsachen missachtet, sodass eine Strafe gerecht wäre.

Der Mensch hätte nur unbegründete Behauptungen ignoriert.

Man könnte zwar aus den wildesten Gründen, allen Behauptungen von Menschen glauben schenken und sich darauf einlassen, aber hier würde ich meinen, dass das ein sehr zweifelhaftes Verhalten ist.

Müssen sich also Menschen nun wegen dem SBGG Fremden ausweisen?

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Ist FLINTA* einfach das cis-Männer-feindliche LGBTQIA+

Den ersten Begriff habe ich erst vorhin gehört:

FLINTA* (alternativ auch FLINTA oder FLINT) ist ein Akronym, das für FrauenLesbenintergeschlechtlichenichtbinäretransgeschlechtliche und agender Personen steht. Der angehängte Asterisk dient dabei als Platzhalter für alle Personen, die sich in keinem der Buchstaben wiederfinden, aber dennoch aufgrund ihrer sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffen sind. Mit der Abkürzung wird oft auf die Einladungspolitik bestimmter Räume verwiesen, die dadurch als inklusiv und für Personen mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten offen dargestellt werden.

Ich verstehe nicht, wozu es FLINTA* braucht, wenn wir schon LGBTQIA+ haben.

FLINTA* beinhaltet straighte cis-Frauen, aber schwule cis-Männer werden ausgeschlossen?

Der Begriff FLINTA* ist als Benennung für eine Personengruppe konzipiert, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass die Individuen nicht cis-männlich sind.[6] Das Akronym wird häufig genutzt, um bei Veranstaltungen einen Schutzraum für Menschen zu schaffen, „die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität patriarchal diskriminiert werden“.

Kann es sein, dass das LGBTQIA+ Lager nicht ganz so geschlossen ist, wie es nach außen immer dargestellt wird?

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