Hallo liebe Community!
Vorab ist mir bewusst, wie die Regelungen im Bundesbeamtengesetz §99 für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten festgehalten sind.
Ich beginne im September ein duales Studium beim Finanzamt, möchte aber auf jeden Fall in Zukunft selbstständig aktiv werden.
Meine Frage wäre wie folgt: Was passiert denn, wenn man über die Nebentätigkeit (z.B. ein eigenes Gewerbe) einen höheren Betrag erbringt, als das Gesetz zulässt. Den Erfolg einer solchen Tätigkeit kann man gerade am Anfang ja recht schwer vorhersagen. Ist dieser Fall dann direkt ein Kündigungsgrund?
Hat man als Beamter aufgrund dieses Gesetzes gar nicht die Möglichkeit ein solides Gewerbe zu etablieren, da man mit 40% des Jahresgehaltes kaum mehr als 2000€ monatlich verdienen darf?
Natürlich muss man erstmal an einen Punkt ankommen, an welchem man eine solche Summe verdient, aber ist da dann quasi Schluss?
Danke schonmal im Voraus für die Antworten.
LG