Vorgarten-Pflege - was tun, wenn Vermieter ihn verwahrlosen lässt?

Schönen 1. Advent Euch allen!

Eine Freundin von uns hat folgendes Problem:

Sie wohnt als Mieterin in einem Zweiparteien-Haus, beide Wohnungen sind vermietet. Laut Mietvertrag ist keine Partei zur Pflege von Vorgarten oder Grundstück verpflichtet.

Bislang hat das aber eine der Parteien freiwillig übernommen und auch Pflanzen in den Vorgarten eingesetzt. Diese Mitbewohner sind ausgezogen letztes Jahr, und der Vermieter hat versichert, sich jetzt wieder selbst um die Pflege zu kümmern. Leider hat er das nicht getan, und als dann im Mai die Nesseln schon kniehoch standen, hat meine Freundin das Unkraut entfernt, neues gepflanzt und gegossen und den Vorgarten freiwillig in Ordnung gehalten. Weil sie meinte, das sieht einfach asozial aus, und die Verwahrlosung fällt auf sie als Mieterin zurück.

Der Garten war schön gepflegt, mit in Form geschnittenen Buchsbäumchen, blühenden Christrosen, Azaleen, Rosen.... Letzte Woche ist der Vermieter angerückt und hat alles Schöne herausgerissen, um es in seinen eigenen Garten einzusetzen. Juristisch ist das wohl sogar in Ordnung, sobald die Pflanzen im Boden sitzen, gehören sie rechtlich zum Grundstück, das gilt sogar für Blumensamen. Meine Freundin war sehr geschockt und ist jetzt nicht mehr bereit, freiwillig Pflanzen zu kaufen oder zu pflegen. Sie möchte aber auch nicht mit einem verwahrlosten Vorgarten leben, weil sie sich dann schämt.

Gibt es einen Rechtsanspruch des Mieters, dass der Vermieter seinen Grund in Ordnung hält? kann man zur Not wegen Verwahrlosung die Miete kürzen? oder hat das den Mieter nicht zu interessieren, weil er ja nur die Wohnung gemietet hat?

vielen lieben Dank für Euren Rat dazu!

Garten, Mietrecht, Verwahrlosung

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