Muss die Gartenlaube nach Kündigung eines Kleinartenpachtvertrages zurück gebaut werden?

6 Antworten

Wenn es eine Kleingartenanlage ist, unterliegt sie dem Kleingartengesetz. Da sind alle Belange geregelt, auch die erlaubten Baulichkeiten! In der DDR war die erlaubte Größe der Gartenlaube 25 m2 . Alles darüber ist illegal. Meines Wissens haben diese 25 m2 Bestandsschutz im deutsch-deutschen Einigungsvertrag. Da die Gartenlaube zur Nutzung des Gartens dazugehört und typisch für eine KGA ist kann der Abriß nicht verlangt werden, wenn sie nicht größer ist !

Hi, Du mußt noch mal genau in den Pachtvertrag schauen was da bei Kündigung steht. Wenn da steht übergeben wie übernommen wirst Du um die Beräumung nicht rum kommen. Eine Möglichkeit wäre noch,daß Du einen Nachpächter findest der die Hütte übernimmt. Vieleicht spielt der Vorstand dann mit. Viel Glück!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich bin mir sicher - du hast dir mit irgendwas mit deinem VErein verdorben!

ODer diese Hütte ist echt baufällig oder ne unnütze Bretterhütte!

Da klar können sie darauf bestehen - wenn die Hütte bei Neuverpachung ein Hindernis wäre, ist es logisch dass sie das auch tun!

Hallo Imker 2306, im Pachtvertrag steht u.a. "Der Garten wird in dem Zustand verpachtet, in dem er sich zur Zeit befindet, ohne Gewähr für offene oder verdeckte Mängel und Fehler" Es wurde ein Kaufvertrag bei Pächterwechsel mit dem Kleingartenverein (die Parzelle stand leer) über die zulässigen Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen abgeschlossen. Bei § 9 (Pächterwechsel) steht "Bei Beendigung des Pachtverh. muss der Garten in dem Zustand an den Verpächter zurückgegeben werden, der sich aus der fortlaufenden ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ergibt." Leider steht auch darin: "Sollte kein Nachpächter gefunden gefunden sein, verpflichtet sich der Pächter zur Beräumung des Gartens von seinem Eigentum." Die festgebaute Hütte stand darauf, ich vermute noch aus Ostzeiten und der Verein will aufeinmal zurückbauen lassen? Die LAube hat doch Wert und ich will kein Geld dafür.... Gibt es da gar keine Möglichkeit?

Wenn sich der Kleingartenanlage bedindet unterliegt auch die Gartenlaube dem Kleingartengesetz. Darin ist Laubengröße von 24 m2 zulässig. Alles was darüber hinaus geht, muß zurückgebaut werden.