Handwerker stellt Reparatur von Materialfehler in Rechnung?

Hallo zusammen,

die Kurz-Version meiner Frage: Haftet bei (angeblichem) Materialfehler der Auftraggeber oder der Handwerker, falls das Material vom Handwerker gestellt wird?

Hintergrund der Frage - falls benötigt:

vor einiger Zeit habe ich eine Sanitär-Firma neue Wasserleitungen für eine neue Küche verlegen lassen. Dabei wurden die neuen Abwasserrohre über ein neues Y-Verbindungsstück mit der bestehenden Abwasserleitung verbunden.

Nun ist mir - vor Ablauf der Gewährleistung - aufgefallen dass dieses Y-Stück in der Mitte gerissen ist. Dies habe ich dann auch reklamiert und um eine Mängelbeseitigung gebeten. Die Firma hat dann auch einen Monteur vorbeigeschickt der das Y-Stückdurch ein neues ersetzt hat.

Obwohl ich darauf gedrängt habe das dies eine kostenlose Mängelbeseitigung ist, hatte der Mitarbeiter sich geweigert Reklamation auf dem Auftrag anzukreuzen (die haben einen Vordruck auf dem die durchgeführten Arbeiten etc. nochmal notiert und vom Auftraggeber quittiert werden) mit dem Vermerk das es sich hierbei wohl um einen Materialfehler handelt. Er sagte mir dann dass sich das Büro bald bei mir melden würde.

Kurz darauf kam dann eine Rechnung. Ich natürlich angerufen, mündlich widersprochen und um Rückruf gebeten da die zuständigen Mitarbeiter nie verfügbar waren. Das habe ich einige Wochen gemacht, wurde jedoch nie zurückgerufen und habe dann die Rechnung einfach ignoriert.

Mittlerweile schickt mir die Firma jedoch Mahnungen und ich sehe es nicht ein zu bezahlen. Besonders weil das neu verbaute Y-Stück eine Woche nach Einbau wieder an der gleichen Stelle gerissen ist (was ich denen am Telefon auch mitgeteilt habe) und sie dies noch nicht wieder repariert haben.

Für mich als Laien sah es so aus als hat die Firma etwas gepfuscht und das Y-Stück so verbaut, dass zuviel Spannung / Druck(?) darauf ist und dieses dementsprechen in der Mitte auseinander reißt.

Kennt hier jemand die rechtliche Situation? Selbst wenn es ein Materialfehler wäre - was meiner Meinung nach ziemlich unwahrscheinlich ist, wenn 2 Stücke an genau der gleichen Stelle reißen - muss ich wirklich die Reparatur bezahlen obwohl die Firma das Material gestellt hat?

Edit: Rechtsschutz habe ich leider aktuell nicht, müsste das also selbst versuchen zu klären.

Recht, Garantie, Gewährleistung
Gorenje behauptet, ein Bedienungsfehler führte zu Herd-Glaskeramiksprung. Ist das wirklich ein Überhitzungsschaden und außerhalb Garantie?

Hallo!

  1. Handelt es sich bei dem auf dem Bild zu sehenden Sprung tatsächlich um einen "Überhitzungsschaden"? Besonders: Wie sollte denn so etwas von einem Herstellungsschaden unterschieden werden?
  2. Kann das ein "Sachverständiger" tatsächlich anhand dieses einen Bildes bestimmten?
  3. Da wir keinen Bedienfehler gemacht haben: Liegt die Beweispflicht bei einem Glaskeramikfeld eines ca 10 Monate alten Herdes tatsächlich bei uns? Wie sollen wir das beweisen? (Bei Glaskeramikfeldern sollte man doch eine längerer Lebensdauer erwarten. Unser letzter Herd hielt über 10 Jahre ohne Sprung und ohne JEGLICHE Kratzer! Der neue Herd hatte schon nach kurzer Zeit feinste Kratzspuren an manchen Stellen; wir hatten aber das gleiche Kochgeschirr wie die Jahre zuvor verwendet!)

Gestern knallte es während des Pfannkuchenbackens plötzlich laut, und das Glaskeramikfeld bekam einen Sprung. Der Telefonservice für die Garantie bestand auf dem Zusenden eines Fotos, bevor jemand losgeschickt wird. Das kam mir schon verdächtig vor, aber ich habe mich dann leider darauf eingelassen.

Es kam dann per Antwortmail die Behauptung, es wäre ein Überhitzungssprung, und als mögliche Gründe wurden verschiedene Bedienfehler angeführt. (Das Wort "Bedienfehler" hat Gorenja aber wohlweislich vermieden.)

Keiner der angegebenen Bedienfehler trifft bei uns aber zu!

Die Antwortmail endet dann zynisch: "Es besteht Lebensgefahr!" ... 'Für 79,90 Euro Überprüfungspauschale würde man jemanden vorbeischicken.'

Grüße

John

Nachtrag: Ich habe mich jetzt über an Schott über deren Kontaktformular gewandt. Dort ist Gorenje explizit auch als möglicher Abnehmer der Ceranfelder aufgeführt. - Außerdem weist Schott auf ihrer Webseite darauf hin, dass die Felder nicht überhitzen können! Auch den Produktspezifikationen für das zu verwendende Kochgeschirr dürfte unsere Pfanne ganz klar entsprechen.

Nachtrag 2: Gerade habe ich Schott angerufen, und die haben mir gesagt, dass Gorenje die Glaskeramik nicht mehr von Schott beziehen würde. - Die Bruchursache könne man jedoch nur vor Ort herausfinden, da zumindest die Temperatursensoren auf einen Fehler überprüft werden müssen.

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Garantie, Herd, Gorenje

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