Hallo!

  1. Handelt es sich bei dem auf dem Bild zu sehenden Sprung tatsächlich um einen "Überhitzungsschaden"? Besonders: Wie sollte denn so etwas von einem Herstellungsschaden unterschieden werden?
  2. Kann das ein "Sachverständiger" tatsächlich anhand dieses einen Bildes bestimmten?
  3. Da wir keinen Bedienfehler gemacht haben: Liegt die Beweispflicht bei einem Glaskeramikfeld eines ca 10 Monate alten Herdes tatsächlich bei uns? Wie sollen wir das beweisen? (Bei Glaskeramikfeldern sollte man doch eine längerer Lebensdauer erwarten. Unser letzter Herd hielt über 10 Jahre ohne Sprung und ohne JEGLICHE Kratzer! Der neue Herd hatte schon nach kurzer Zeit feinste Kratzspuren an manchen Stellen; wir hatten aber das gleiche Kochgeschirr wie die Jahre zuvor verwendet!)

Gestern knallte es während des Pfannkuchenbackens plötzlich laut, und das Glaskeramikfeld bekam einen Sprung. Der Telefonservice für die Garantie bestand auf dem Zusenden eines Fotos, bevor jemand losgeschickt wird. Das kam mir schon verdächtig vor, aber ich habe mich dann leider darauf eingelassen.

Es kam dann per Antwortmail die Behauptung, es wäre ein Überhitzungssprung, und als mögliche Gründe wurden verschiedene Bedienfehler angeführt. (Das Wort "Bedienfehler" hat Gorenja aber wohlweislich vermieden.)

Keiner der angegebenen Bedienfehler trifft bei uns aber zu!

Die Antwortmail endet dann zynisch: "Es besteht Lebensgefahr!" ... 'Für 79,90 Euro Überprüfungspauschale würde man jemanden vorbeischicken.'

Grüße

John

Nachtrag: Ich habe mich jetzt über an Schott über deren Kontaktformular gewandt. Dort ist Gorenje explizit auch als möglicher Abnehmer der Ceranfelder aufgeführt. - Außerdem weist Schott auf ihrer Webseite darauf hin, dass die Felder nicht überhitzen können! Auch den Produktspezifikationen für das zu verwendende Kochgeschirr dürfte unsere Pfanne ganz klar entsprechen.

Nachtrag 2: Gerade habe ich Schott angerufen, und die haben mir gesagt, dass Gorenje die Glaskeramik nicht mehr von Schott beziehen würde. - Die Bruchursache könne man jedoch nur vor Ort herausfinden, da zumindest die Temperatursensoren auf einen Fehler überprüft werden müssen.