1 Antwort

Könntest die AGB lesen.

6. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
https://zeitsalon.com/agb/

Also die gesetzliche Garantie von 2 Jahren ist vorhanden.

(Shop: zeitsalon.com)

Woher ich das weiß:Recherche

bnutzinger  09.07.2018, 16:52

Gewährleistung.

Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, keine Garantie.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusicherung die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Obacht übrigens bei Gewährleistung: Es ist richtig, dass der Anspruch 2 Jahre besteht, nach den ersten 6 Monaten gibt es jedoch eine Beweislastumkehr, sprich ab da musst Du beweisen, dass der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.

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AnonymusGirl96 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 16:17

Ja aber ich finde es beim Produkt nicht es steht nichts von Garantie

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stepgod  09.07.2018, 16:19
@AnonymusGirl96

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Shop und der Käufer muss sich bei jedem Kaufvertrag daran halten.

Zum Thema Garantie: Jeder seriöse Shop in Deutschland muss sich an die Garantie von mindestens 2 Jahren halten, da gibt es kein Weg drum.

Also wirst zu 100% eine Garantie haben.

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AnonymusGirl96 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 16:22
@stepgod

aber wie bekomme ich die Garantie außerdem stand da gegebenenfalls (Zettel, rechnung..?

DANKE DIR

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stepgod  09.07.2018, 16:28
@AnonymusGirl96

Du behälst die Rechnung bei dir. Falls was mit der Uhr ist, rufst du beim Händler an und meldest es. Daraufhin sagst du denen noch, dass deine Garantie noch vorhanden ist (soweit es innerhalb der ersten zwei Jahre Mängel aufzeigt). Du wirst aufgefordert eine Kopie von der Rechnung zu schicken.

Was jedoch noch wichtig ist: Bei einem Mangel der NACH den ersten 6 Monaten entsteht, musst du nachweisen können, dass du den Schaden nicht verursacht hast.

Wenn ein Mangel vor den ersten 6 Monaten auftritt hast du keine Beweislast, d.h. der Käufer muss dafür sorgen, dass die Ware repariert bzw. ausgetauscht wird.

Wenn nach 3 Reparaturversuchen die Ware Mängel hat, hast du das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten (gibst in dem Fall die Uhr zurück und erhälst dein Geld wieder) oder du verlangst eine Minderung des Kaufpreises.

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AnonymusGirl96 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 16:34
@stepgod

Alles klar danke, hat mich nur verwirrt bei der AGB weil da stand "gegebenenfalls" aber danke dirrr

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