Überprüft Amazon defekte Geräte?

Ich habe im November 2014 eine Maus gekauft, die seit ein paar Wochen Probleme macht. Unregelmäßig (manchmal ganz selten, ein paar Stunden später bei 50% der Zeit) macht die Maus statt einem einen zweiten Klick von selber hinterher. Ich habe also erst Kontakt mit dem Herrsteller Razer aufgenommen. Hier wurde durch verschiedene Treiber, etc. ein Softwareproblem ausgeschlossen. Mir wurde also geraten mich an Amazon zu wenden, da ich die Maus dort gekauft habe. Ich habe also einen Live-Chat gestartet und wurde auch sehr nett beraten. Mir wurde aber sofort ein Ersatzgerät zugesichert. Amazon wollte bisher keine Fehlerbeschreibung oder sonstiges. Nach Aussagen von dem Supportmitarbeiter "vertraut Amazon seinen Kunden", weshalb das Gerät - habe explizit nachgefragt - nicht auf Fehler untersucht wird. Eine Ersatzlieferung wurde bereits eingeleitet, soll Dienstag ankommen und ich habe dann 30 Tage Zeit das defekte Produkt zu Amazon zurückzuschicken.

Meine Frage nun: Wie kann Amazon sich das leisten, einfach ein Produkt zurückzunehmen? Ich meine ich könnte ja mir das alles auch einfach ausgedacht haben... . Oder wird die Maus sehr wohl überprüft und sie sagen es nur nicht? So froh ich über den kompetent wirkenden Support auch bin, habe ich irgendwie ein mulmiges Gefühl bei der Sache, als ob sich hier hinter eine Falle oder so versteckt.

Ich habe nämlich keine Lust auf irgendeine Überraschung, obwohl ich eigentlich nichts falsch gemacht habe (sowas wie: Handbuch nicht zurückgeschickt - habe dies z.B. nicht mehr - weshalb mir dann doch etwas berechnet wird). Oder ist meine Angst hier unbegründet?

Amazon, Garantie, Retoure
14 Tag Rückgaberecht beim Privatverkauf vom Auto?

Hallo, habe vor 2 Tagen mein Auto verkauft und nun droht Sie mir mit dem Anwalt wenn ich das Auto nicht zurück nehme. Bitte um hilfe, habe das Geld schon anderweitig ausgegeben. Haben diesen Vertrag von Mobile genutz: https://www.mobile.de/opencms/export/sites/magazine-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf?ticket=ST-313758-nEfgZfoUwHC19sv64Hqk-mycas46-1_c01_4201

Da seht das drin:

II. Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetrete.

Laut Ihrer Werkstatt hat das Auto einige Mängel wie zb Querlenker vorn müssen erneuert werden.

Wir haben auch nicht rein geschrieben von wegen " Gekauft wie gesehen", "Keine Garantie oder Rücknahme", oder das ich das Auto bei mängeln zurück nehme.

Sie will das Auto zurück geben weil einiges defekt ist was Ich selber nicht wusste.

Bist um hilfe, hab keine geld um mir das "Schrottauto" wieder bringen zu lassen.....

Danke

Auto, Anwalt, Autoverkauf, Garantie, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf, Rücknahme, verklagen

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