BTM Test positiv - welche Folgen?

Ich habe in der Nacht von Freitag auf Samstag „Speed“ und vier Flaschen Bier (0,5 l) konsumiert. Jetzt am Sonntag (Montagmorgen) wurde ich um 2 Uhr von der Polizei zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mich nun über mich selber aufrege. Naja, ich wurde gefragt ob ich einen Urintest mache. Der ist dann ganz leicht ausgeschlagen und infolge dessen wurde mir dann auf der Wache Blut abgenommen. Der Konsum lag da circa 15-20 Stunden zurück.

Kann hier jemand sagen was auf mich zukommt (zukommen kann), wenn der Bluttest negativ und „lediglich“ der Urintest durch die Abbauprodukte positiv ist? Macht das überhaupt einen Unterschied oder bin ich in jedem Fall dran? Die Polizeibeamten sagten mir bereits, das es eine Ordnungswidrigkeit sei. Ich habe im Bussgeldkatalog nachgeschaut und mich nach meiner Erkenntnis wenigstens auf 500,- Euro Strafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und Aufbauseminar einstellen kann.

Ich möchte gerne wissen welche Relevanz der Bluttest hat, vor allem was es für mich bedeutet wenn dieser negativ ausfällt. Bedeutet dass, das ich nicht unter BTM Einfluss gefahren bin oder steht das bereits durch den positiven Urintest fest? Strafen dafür sind richtig, wichtig und mir ja alles selber eingebrockt habe. Die Polizisten machen auch nur nur ihren Job und ich der Vollidiot bin, der es zu recht ausbaden darf. Ich bereue es schon jetzt und gerade angst um meinen Job bekomme. :(

Führerschein habe ich noch(!) und das Schreiben von der Bussgeldstelle eh abwarten muss. Mich aber trotzdem vorab informiere, damit es wenigstens beim öffnen des Briefs nicht so ein herber Schlag ins Gesicht ist.

Kurzfassung:

  1. Konsum von „Speed“ und Alkohol in der Nacht von Freitag auf Samstag
  2. Circa 15-20 Stunden nichts konsumiert
  3. Allg. Verkehrskontrolle am Sonntag (Montagmorgen) um 2 Uhr
  4. Urintest positiv auf „Speed“, Blutentnahme negativ – denke ich
  5. Strafe (Ordnungswidrigkeit) - Fahrverbot? Führerscheinentzug? MPU?
MPU, Führerschein, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehrsordnung, Urintest, Betäubungsmittelgesetz, Probezeitverlängerung

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