Fahrer hat gekifft, Beifahrer nicht. Welche Folgen hat der Beifahrer bei einer Kontrolle?
Guten Tag,
Da ich jetzt schon seit längerer Zeit nicht mehr Cannabis konsumiere, doch mein Freundeskreis grössten Teils noch aktiv konsumiert, stelle ich mir die Frage, wenn der Fahrer dicht angehalten und es auch festgestellt wird, mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
5 Antworten
Da brauchst du dir keine Gedanken machen. Du hast ja nichts "gemacht" und brauchst auch nichts zu beführchten.
Wenn nicht erkennbar war, dass der Fahrer nicht fahrtüchtig ist (bei Cannabiskonsum im Allgemeinen sehr schwer zu erkennen), dann ist der Beifahrer in keiner Weise mitverantwortlich.
Wenn es für dich hätte erkennbar sein müssen, dann könntest du im Falle eines Unfalls eine Mitschuld tragen. Wenn es nicht zu einem Unfall kommt hast du Glück gehabt.
Nach Urteil des BGH muss der Beifahrer sich vor Fahrtantritt der Fahrtauglichkeit des Fahrers vergewissern (BGH, 10.02.1998, Az: VI ZR 235/97). Verschiedene OLG haben daraus dann ihre Urteile abgeleitet.
Ok. Ich hatte deine Antwort so verstanden, dass der Beifahrer für den Unfall an sich mitverantwortlich wäre. Das Mitverschulden des BGH ist ein Mitverschulden i.S. des § 254 BGB, also für Haftungsansprüche des Beifahrers.
Du hast Recht, das hätte ich besser formulieren sollen. Natürlich trägt der Beifahrer das Mitverschulden nur an seinem eigenen Schaden, nicht gegenüber Dritten.
Der Beifahrer hat keine Verantwortung für den Zustand des Fahrers, kann demnach auch nicht für dessen Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn das nur eine Kontrolle ist und du nüchtern bist, hat das für dich als Beifahrer keine weiteren Folgen. Im Übrigen kannst du dich ja auch einfach dumm stellen, dannn müsste dir erstmal das Gegenteil bewiesen werden.
Im Falle eines Unfalles kann jedoch dein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Fahrer stark gekürzt werden, falls du mitfährst, obwohl der Fahrer fahruntüchtig war.
Wenn das allerdings dein Auto ist und du lässt einen Fahruntüchtigen damit fahren, wirst du so bestraft, als wärst du selber gefahren.
Wenn das allerdings dein Auto ist und du lässt einen Fahruntüchtigen damit fahren, wirst du so bestraft, als wärst du selber gefahren.
Also wenn er dann unter THC einfluss gefahren ist, bekommt dann der Beifahrer(Autobesitzer) auch eine Strafe für fahren unter Cannabis einfluss? Mit evtl. Füherscheinentzug MPU ect.?
Wenn man sein Auto jemanden überlässt, der fahruntüchtig ist, z.B. durch Alkohol oder Drogen, wird der Überlasser ebenfalls bestraft.
"gem. dem Urteil des BGH vom 10. Februar 1998 (Az.: VI ZR 235/97) (http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=1800) gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Beifahrers, soweit es ihm möglich ist, zu erkundigen inwieweit der Fahrer fahruntüchtig ist.
....
Falls jedoch ein Betrunkener das Auto des Beifahrers fährt und einen Unfall baut, ist auch der Führerschein des Beifahrers weg. Da dieser wissentlich einem Betrunkenen das Auto fahren genehmigt hat."
Quelle:
https://www.jurarat.de/alkoholisierter-fahrer-und-beifahrer-beim-unfall
Stimmt nicht so. Das zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf Haftungsansprüche des Beifahrers, also ob dieser eine Mitschuld am eigenen Schaden hat. Mit dem Unfallhergang und/oder dessen Verursachung hat es nichts zu tun.
Falls jedoch ein Betrunkener das Auto des Beifahrers fährt und einen Unfall baut, ist auch der Führerschein des Beifahrers weg . Da dieser wissentlich einem Betrunkenen das Auto fahren genehmigt hat."
Diese Aussage hätte ich gerne mit einer rechtssicheren Quelle untermauert. Bloßes Verlinken zu einer Seite die diese Behauptung ohne Quellenangabe aufstellt ist eher nicht ausreichend .
Stimmt nicht so. Das zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf Haftungsansprüche des Beifahrers, also ob dieser eine Mitschuld am eigenen Schaden hat.
Genau das habe ich in der ursprünglichen Antwort geschrieben.
Diese Aussage hätte ich gerne mit einer rechtssicheren Quelle untermauert.
Die wirst du dann wohl in einer Urteile-Datenbank selber recherchieren müssen.
wenn Du schon diese Frage hierein stellst, weißt Du ja über den Fahrer Bescheid und läßt ihn fahren. Wenn die Polizei Das DAS beweisen kann, machst Du Dich so mitverantwortlich und hättest ihm den Schlüssel vor der Fahrt abnehmen müssen
müssen
Wenn er das muss, gibt es dazu auch ein Gesetz. Zitiere bitte selbiges.
Könntest du diese Aussage bitte mit Quellen unterlegen?