DrogenBESITZ kein KONSUMENT!?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug-wegen-drogenbesitz/

Es kann unter Umständen allein wegen des Besitzes schon eine ganze Menge auf dich zukommen, auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine mögliche Maßnahme.


FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 06:33

Auch wenn man mich auf die Wache mit genommen hat und der Urin Test negativ war ?

0
donjohngiraldi  22.10.2019, 06:37
@FrageEuch17

Ja, auch dann. Die Behörde kann trotzdem davon ausgehen, dass du konsumierst. Nur weil dein Test einmal negativ war, heißt es ja nicht dass du davor noch nie konsumiert hast (oder danach). Sie können dir deinen Führerschein also entziehen und dich regelmäßig kontrollieren, so kann einige Zeit vergehen bis du ihn wiedererlangst.

1
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 06:40
@donjohngiraldi

Ich bin grade wirklich sehr schockiert über diese Nachricht

ich habe auch kein Protokoll von der Polizei bekommen ist das normal ?

0
donjohngiraldi  22.10.2019, 06:43
@FrageEuch17

Meinst du mit Protokoll deine Vernehmung? Dann ja - ist normal. Du hast nicht automatisch das Recht auf eine Kopie. Willst du die haben, solltest du Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft stellen.

1
donjohngiraldi  22.10.2019, 06:46
@FrageEuch17

Ach so - ja dafür wirst du auch keine Bescheinigung bekommen von der Polizei, warum auch? Alles was du bekommst ist Post, eine Vorladung wo du dann als Beschuldigter in einem Strafverfahren dich zu der Strafsache äußern kannst.

1
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 06:55
@donjohngiraldi

Also kann ich jetzt davon ausgehen das ich meinen Führerschein verloren habe ?

0
donjohngiraldi  22.10.2019, 06:59
@FrageEuch17

Du kannst davon ausgehen, dass die Polizei die Behörde informiert und diese sich deinen Fall anschaut. Das muss nicht immer heißen, dass dein Führerschein auch entzogen wird. Wie gesagt, es kann vorkommen und wäre eine mögliche Maßnahme. Falls du aber sehr auf deinen Führerschein angewiesen seien solltest (beruflich u.Ä.) würde ich zumindest denjenigen die es wissen sollten schon mal bescheid geben.

1
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 07:04
@donjohngiraldi

Meinst du meine Arbeitgeber informieren ? Oder wie soll ich das verstehen

0
donjohngiraldi  22.10.2019, 07:05
@FrageEuch17

Falls du Taxifahrer bist, Busfahrer etc. ja. Wenn du auch mit Bus & Bahn zu deinem Arbeitsplatz kommst (oder mit dem Fahrrad) solltest du nichts erwähnen.

1
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 07:06
@donjohngiraldi

Müssen sie nicht auch der Behörde mitteilen das ich negativ auf Drogen getestet wurde ?

0
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 07:08
@donjohngiraldi

Sind Dir vielleicht ähnliche Fälle bekannt wo jemand den Führerschein wegen Besitz von Drogen (kein Konsum) verloren hat ?

0
donjohngiraldi  22.10.2019, 07:09
@FrageEuch17

Ja, werden die Beamten wohl auch machen. Aber wie gesagt - das heißt leider nur, dass du während der letzten paar Tage nicht konsumiert hast. Gerade bei Kokain ist ein Urintest quasi überhaupt nicht aussagekräftig, da es nur wenige Tage (2-4) im Urin bleibt. Sprich - die Behörde könnte trotzdem meinen, du konsumierst, hast beispielsweise vor 2-3 Tagen konsumiert und hast dir wieder was neues fürs Wochenede besorgt. Dieser Urintest ist in dem Fall leider wenig aussagekräftig. LG

1
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 07:16
@donjohngiraldi

ich danke dir für deine Zeit und deine Antworten

Sind Dir vielleicht ähnliche Fälle bekannt wo jemand den Führerschein wegen Besitz von Drogen (kein Konsum) verloren hat ? 

0
donjohngiraldi  22.10.2019, 07:21
@FrageEuch17

Tatsächlich habe ich noch nichts vergleichbares gehört in meinem Umfeld, und im Internet auch noch keine wirklichen Erfahrungsberichte gefunden. Kommt wohl nicht sehr häufig vor. Alle mir bekannten Fälle hatten immer auch etwas mit dem Konsum zutun. LG

1
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 07:25
@donjohngiraldi

Okay müsste mir die Polizei nicht dann eigentlich mitteilen das ich nicht mehr fahren darf oder mir den Führerschein einziehen ?

0
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 07:27
@FrageEuch17

Ich hatte vorher auch schon einen BTM Eintrag bevor ich den Führerschein gemacht habe wieso wurde das nicht an die Behörde weitergeleitet ich bin so verwirrt und schockiert grade...

0
donjohngiraldi  22.10.2019, 07:42
@FrageEuch17

Naja - die Polizei selbst zieht deinen Führerschein eigentlich nur bei klarer Sachlage ein, beispielsweise du stehst akut unter dem Einfluss. Z.B. Drogentest positiv, anschließender Bluttest ebenfalls, die Höchskonzentration des Stoffes im Blut ist (weit) über der Grenze. Bei nicht sehr klaren Sachlagen wie bei deiner regelt das die Behörde. Für einen sofortigen Entzug reicht der bloße Besitz meines Erachtens nach nicht aus, man muss schon ,,auf frischer Tat ertappt" werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das damals der Behörde mitgeteilt wurde, aber es werden nicht immer Maßnahmen eingeleitet. Dass du aber schon einen BTM-Eintrag hast, wird wohl auch Berücksichtigung finden und eventuelle Maßnahmen verschärfen. LG

0
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 07:55
@donjohngiraldi

ich bedanke mich wirklich nochmal für deine Antworten und sorry wenn ich mit meinen zu vielen Fragen nerve

es besteht doch die Möglichkeit das die Polizei das nicht an die Behörde weitergibt da der Test negativ war oder ? Was sagst du dazu ?

0
melman86c  22.10.2019, 14:27
@donjohngiraldi

Liegt nur Besitz und sonst kein Hinweis auf Konsum vor dann wird ein ärztliches Gutachten angeordnet und der Führerschein wird NICHT entzogen.

"Die Behörde kann trotzdem davon ausgehen, dass du konsumierst."

Kann sie nicht. Sie kann es als Anhaltspunkt sehen um weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie das ärztliche Gutachten.

1

Dass Drogen-Konsumenten um den Führerschein bangen müssen, ist hinlänglich bekannt. Mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss jedoch bereits dann gerechnet werden, wenn lediglich der widerrechtliche Besitz vorgelegen hat. Denn Drogenbesitz gilt als Indiz für Eigenverbrauch.

Geht es um den Konsum von Drogen außerhalb des Straßenverkehrs, ist zwischen der Substanzgruppe der Cannabinoide (Haschisch, Mariuhana) und anderen Rauschmitteln zu unterscheiden. Für die Einnahme der Cannabinoide gilt, dass die Anordnung einer MPU gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstößt und damit unzulässig wäre, wenn dem Konsumenten kein regelmäßiger Konsum vorgehalten werden kann. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum darf nicht a priori ausgeschlossen werden, dass die Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen noch erfüllt sind.

Von einem "regelmäßigem Konsum" ist nach vorherrschender Definition bei täglicher oder gewohnheitsmäßiger Einnahme auszugehen. Dem ertappten "Kiffer" kann daher nur einmal mehr geraten werden, sein Schweigerecht in Anspruch zu nehmen und jegliche Angaben über sein Konsumverhalten zu unterlassen. Dies gilt umso dringender, als im Fahrerlaubnisverfahren - anders als im Strafverfahren - Angaben des Betroffenen auch ohne Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht verwertet werden dürfen

Wer hingegen außerhalb des Straßenverkehrs als Konsument von Kokain, Opiaten (Morphin, Heroin), Hypnotika/Sedativen, Halluzinogenen (LSD, Meskalin und Psilocybin) sowie Ampehtaminen (Speed) und ihren Derivaten (etwa Ecstasy) auffällig geworden ist, muss sich fast immer auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Neuerteilung unter der Voraussetzung einer positiven MPU einstellen. Die Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ebenso unterstellt, wie bei Drogenauffälligkeit mit Straßenverkehrsbezug. Allein der rechtswidrige Umgang mit Drogen gilt bereits als Indiz für die Nichteignung.

Neben der Einnahme von Betäubunnach BtMG kann zu einer Überprüfungsmaßnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde auch führen:

- der Besitz von mehr als 10 g Cannabis mit einem damit verbundenen Verdacht auf regelmäßigen Konsum

- Angaben des Betroffenen, die auf einen mehr als gelegentlichen Konsum hindeuten

- Mehrfacher Besitz von kleinen Mengen Cannabis in einem kurzem Zeitraum und Verdacht auf regelmäßigen Konsum

- Nachgewiesener gelegentlicher Konsum von Cannabis mit einem Verdacht auf Regelmäßigkeit

- Besitz von anderen Drogen nach dem BtmG

- Besitz von psychoaktiv wirkenden Stoffen und Medikamenten i.V.m. zusätzlichen Erkenntnissen, die auf missbräuchlichen Konsum hinweisen

- Tatsachen, die auf den Konsum von Drogen oder anderen psychoaktiv wirkenden Substanzen hinweisen.

Als Überprüfungsmaßnahme ist dann entsprechend § 46 Abs. 3 FeV i.V.m. § 14 Abs. 1 S.1 Nr.2 bzw. Nr. 3 FeV ein fachärztliches Gutachten anzordnen. Dieses Gutachten hat gem. § 14 Abs. 1 S. 2 FeV auszuführen und ggf. zu begründen, ob Konsum von Drogen nach dem BtMG oder missbräuchliche Einnahme anderer psychoaktiv wirkender Stoffe vorliegt. Ausführungen hinsichtlich evtl. Eignungsmängel sowie evtl. Prognosen über das zukünftige Konsumverhalten sind entsprechend § 14 Abs. 2 FeV ausschließlich in einer medizinisch psychologischen Begutachtung zu klären, so dass das fachärztliche Gutachten sich auzsschließlich auf die Frage des Konsumverhaltens zu beschränken hat.

Wird eine MPU angeordnet, wird angezweifelt, ob das für die Verkehrssicherheit notwendige Trennungsvermögen zwischen Rauschmitteleinnahme und Verkehrsteilnahme gegeben ist. Die Fahrerlaubnis wird dann regelmäßig für mindestens ein Jahr vorenthalten. Dieser Zeitraum ist durch das nach der Fahrerlaubnisverordnung einzuhaltene Abstinenzjahr vorgegeben. Die Einhaltung des 12-monatigen Zeitraums des Drogenverzichts hat der Betroffene durch - etwa alle sechs Wochen durchzuführende – unangemeldete Drogenscreenings (chemisch-toxikologische Analysen) unter neutraler fachärztlicher Aufsicht nachzuweisen. Das nachgewiesene Abstinenzjahr wird von der Verwaltungsrechtsprechung als Voraussetzung für die Wiederherstellung der Fahreignung angesehen. Diese Abstinenz-Anforderung wird unabhängig von dem Konsummuster und dem Schweregrad der Drogen-Problematik bei dem einzelnen Betroffenen gestellt. Die einschlägigen Verordnungen und Richtlinien kennen keine Abstufung zwischen einmaligem Konsum "harter" BtM-Stoffe über einmalige, gelegentliche bis hin zu Abhängigkeit indizierenden Konsummustern.

Daneben muss in der MPU-Untersuchung ein tief greifender und stabiler Einstellungswandel festgestellt werden. Ein "Drogensünder" ist daher gut beraten, bereits frühzeitig vor der MPU, das geeignete Drogenscreening in Auftrag zu geben sowie mit einer passenden verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme zu beginnen. Bei einer BtM-Abhängigkeit oder einer ausgeprägten früheren Drogenproblematik ist allerdings von höheren Anforderungen an die Länge der Abstinenzphase und die Tiefe der Aufarbeitung (Einsichtsprozess) auszugehen. Insbesondere bei Sucht wird vor dem Abstinenzjahr zunächst eine abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung stehen müssen. Nicht unerwähnt bleiben soll aber auch, dass es bei einer weiter unten anzusiedelnen Drogengefährdung dem Gutachter nicht genommen ist, bereits früher als nach der genannten 12-monatigen Abstinenz, eine positive Prognose im Hinblick auf die Fahreignung des Betroffenen zu treffen.

Woher ich das weiß:Recherche

melman86c  22.10.2019, 14:24

"Mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss jedoch bereits dann gerechnet werden, wenn lediglich der widerrechtliche Besitz vorgelegen hat. Denn Drogenbesitz gilt als Indiz für Eigenverbrauch."

Und das Indiz(Anhaltspunkt) reicht für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens was keine MPU darstellt.

Übrigens: Ohne Quelle zu kopieren ist nicht so schön.

1

Es könnte was auf dich zukommen es ist Kokain du musst ja auch beweisen können das du es nicht konsumiert hast.


melman86c  22.10.2019, 14:25

"du musst ja auch beweisen können das du es nicht konsumiert hast."

Wenn, dann muss bewiesen werden das er konsumiert hat.

0
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 16:13

Wie gesagt sie haben mich getestet und alles war negativ

0
shinsuna  22.10.2019, 17:00
es ist Kokain du musst ja auch beweisen können das du es nicht konsumiert hast.

So funktioniert unser Rechtssystem aber nicht.

0

Deine Geschichte läuft mir irgendwie zu glatt - ganz ehrlich!

ich wurde vor paar Tagen von der Polizei angehalten und mit Kokain erwischt

Weißt du, du erwähnst das hier so beiläufig, als ob es das Normalste von der Welt ist.

Für dich wahrscheinlich auch schon Routine, wenn du nicht mal mehr sagen kannst an welchem Tag man mit Kokain von der Polizei angehalten wurde.

Nach dieser Einführung, springst du sofort zur Hauptfigur in dieser Geschichte - nämlich zu dir und deinen Erlebnissen.

ich hatte sie „nur“ dabei gehabt ich bin kein Konsument

Natürlich nicht. Als Drogenkonsument hält sich die Empathie bei vielen in Grenzen.

Gut, dass man den Vortest wenigstens noch gemacht hat.

Wie eine angeordnete Blutabnahme durch einen Arzt hört sich das jedenfalls nicht an.

Ob und was da letztendlich gelaufen ist oder auch nicht, ist für mich überhaupt nicht relevant.

Die Zusammenhänge und geschilderten Abläufe sind für mich nicht so recht nachvollziehbar.

Frage:

Warum hat dich die Polizei überhaupt angehalten?

Wenn ein Anfangsverdacht auf Drogenkonsum begründet ist, schlagen die Beamten einen freiwilligen Vorabtest vor.

Nicht etwa um dich leichter überführen zu können, sondern um den Anfangsverdacht ausschließen zu können. So heißt es.

Diesen Anfangsverdacht scheint es bei dir jedoch gar nicht erst gegeben zu haben.

Trotzdem durchsuchen die Beamten dich und dein Fahrzeug??

Letztendlich müsste die Polizei glaubhaft machen können, weshalb sie ohne Verdacht auf eine Straftat den Fahrer und sein Fahrzeug durchsuchen.

Stell dir mal vor, man hätte kein Koks bei dir gefunden, trotzdem das volle Programm abgespult.

Einfach Bürger einzuschränken, sie auf die Wache zu schleppen und am Ende nicht in den Händen zu haben?

Ich sage dazu Willkür.

Und überhaupt, warum fährst du für andere ihr Koks spazieren? Oder bist du Verkäufer.

Auch über die Menge sagst du nicht ein Wort - warum nicht?

Es ist ein Unterschied, ob du 3 g oder 30 g spazieren fährst.

Kokain wird bis heute nicht zu den weichen Drogen wie Gras gezählt.

Da geht es also um eine ganz andere Kategorie.

Da wollte niemand wissen, wie das Zeug in deinen Besitz kommen konnte?

Da wurdest du auch nicht erkennungsdienstlich behandelt?

Was man dir nicht gesagt hat ist, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auch dann in Frage gestellt wird, wenn Straftaten mit dem Fahrzeug durchgeführt wurden.

Obwohl nachweislich in deinem Fahrzeug oder am Körper Kokain gefunden wurde, gab es keine weitere Durchsuchung . z.B. mit einem Drogen-Spürhund?

Diese und weitere, echt relevanten Detaills, sprichst du nicht mal an.

Weil alles selbstverständlich ist?

Andere deiner Fragen unterscheiden sich lediglich beim Delikt.

Entweder hast du ständig Pech im Straßenverkehr - oder du machst dir künstliche Probleme.

Das auch ein Anwalt keine Rolle zu spielen scheint, braucht glaube ich gar nicht weiter diskutiert werden.

Meine persönliche Meinung:

Ich bin wirklich nicht von dem Sachverhalt überzeugt, den du hier beschreibst.

Aber das muss ich ja auch nicht.


melman86c  22.10.2019, 14:23

"Nach dieser Einführung, springst du sofort zur Hauptfigur in dieser Geschichte - nämlich zu dir und deinen Erlebnissen."

Schon schlimm. Er wurde angehalten und der Sachverhalt betrifft nur ihn. Wie kann er da nur auf die Idee kommen gleich von seinem Erlebnis zu erzählen.

"Natürlich nicht. Als Drogenkonsument hält sich die Empathie bei vielen in Grenzen."

Wieso?

"Wenn ein Anfangsverdacht auf Drogenkonsum begründet ist, schlagen die Beamten einen freiwilligen Vorabtest vor."

Wohl eher um überhaupt erstmal einen Verdacht zu haben.

"Was man dir nicht gesagt hat ist, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auch dann in Frage gestellt wird, wenn Straftaten mit dem Fahrzeug durchgeführt wurden."

Das stimmt so nämlich auch nicht, warum sollte man es ihm sagen?

1
FrageEuch17 
Fragesteller
 22.10.2019, 16:13

Klar weis ich wann genau ich angehalten wurde aber ist doch für meine Frage nicht wichtig ? 1. das und zweitens. Hat man mir einen Test vorgeschlagen den ich abgelehnt habe danach hat man meinen Namen kontrolliert und darauf hin ein btm Eintrag gefunden so haben sie mich mit genommen daraufhin habe ich den Test zugesagt weil ich nicht mitkommen wollte daraufhin meinten sie müssen mir trotzdem eine Toilette anbieten In der Toilette hat man mich willkürlich ausgezogen bzw. Die boxershort weit aufgehalten und unter meinen Sack ne Socke mit 5 Kapseln insgesamt 2 Gram unreines Kokain gefunden und ja es ist für mich normal geworden angehalten zu werden in berlin.

0