Bluttest während der Probezeit?
Hallo. Ich hatte gestern meine erste Polizeikontrolle und bin noch in der Probezeit. Natürlich waren die beiden davon überzeugt das ich unter Drogen am Steuer saß, weil meine Finger zitterten (um 1:30 Nachts vielleicht normal wenn man nur einen dünnen Pulli an hat und das die erste Kontrolle überhaupt ist) weil ich nicht pinkeln konnte und wir zu keinem anderen Entschluss kamen, hab ich dann gesagt das ich am Vortag um circa zwischen 1 und 3 Uhr das letzte mal konsumiert habe. Dann sind wir in die Notaufnahme gefahren zum Blut abnehmen und heute darf ich dann mein Auto ab 18 Uhr wieder abholen, weil dann wohl das THC soweit abgebaut ist das ich komplett nüchtern bin (fühle mich eigentlich schon nach ein paar Stunden nüchtern)
Mein Problem ist jetzt das ich meinen Führerschein für die Arbeit brauche und gerne wissen wollte was ungefähr auf mich zukommen könnte, ich mein wenn ich dann so eine große Gefahr wäre für den Straßenverkehr, dann hätte man mir ja denke ich den Führerschein schon vorher abgenommen oder?
Weiß jemand wie das jetzt weiter abläuft? Und gerade weil ich noch in der Probezeit bin.
4 Antworten
Urin-Schnelltest sind stets freiwillig.
Hättest Du die Teilnahme daran abgesagt und nicht eingeräumt, tags zuvor was gebufft zu haben, wäre es u.U. gar nicht erst zu einer Blutentnahme gekommen.
Nun wird man in der anstehenden Labor-Analyse Cannabis-Abbauprodukte vorfinden und dann geht alles seinen bürokratischen Weg. Dieser kann sehr komplex sein, wie Du hier nachlesen kannst: https://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/
Eine Verweigerung führt nicht automatisch zu einer Blutentnahme, wenn keine "Ausfallerscheinungen" auftreten. Zittern ist eine Ausfallerscheinung - zumindest in den Augen der Polizisten, die allesamt keine forensische Ausbildung zur sicheren Erkennung äußerer Merkmale von Substanzkonsum genossen haben.
Das ist ja unerheblich. Woher die Ausfallerscheinungen kommen und weicher Art die sind, soll ja eben geklärt werden.
Fakt ist, dass du permanent behauptest, es hätte keine gegeben. Nur darum geht es.
Und was der Polizist sieht und was der Autofahrer erzählt, sind schon immer gern 2 Paar Schuhe gewesen.
Wo erkennst Du im Fragesteller/inText einen einzigen Hinweis auf vorhandene und tatsächlich eingestandene oder auch nur sachlich seitens der Polizei festgestellte Ausfallerscheinungen? Bist Du ein wenig voreingenommen und möchtest Dein Mütchen an mir kühlen?
You´re welcome.
Nein. Darum geht es mir gar nicht. Es geht mir ganz im Gegenteil nur um Sachlichkeit.
weil meine Finger zitterten
Das ist der Grund für die Maßnahme, weil der Polizist es als Ausfallerscheinung gewertet hat. Das ist vlt diskussionswürdig, aber nunmal Fakt.
Du willst mir aber ständig erklären, dass OHNE ....
Ich will Dir gar nichts erklären, denn Du hast schon geschnallt, dass solche Dinge stets aus Sicht der vermeintlichen Opfer - als auch aus Sicht der behördlichen Mitarbeiterschaft geschehen und bewertet werden.
Ich persönlich tendiere dazu, eher der (langen Nase der) Opferseite Beachtung zu schenken, auch wenn diese im Falle von Cannabis im Zusammenhang mit Straßenverkehr vor Desinformiertheit und Naivität fast schon glänzt.
Naja aber die beiden haben zu mir gesagt entweder warten wir bis ich wieder Urin abgeben kann oder wir machen einen Bluttest. Mir geht's eigentlich nur darum ob man mir den Führerschein abnehmen würde und wie lange.
Da du in der Probezeit eine sogenannte 0 Grenze haben musst, hätte der Lappen eigendlich weg sein müssen, sofort.
Kann mir das nicht vorstellen wie du das beschreibst.
Normalerweise Lappen weg, Aufbauseminar und MPU.
Oder du hattest unter 1nanogramm pro Liter aber wie gesagt Probezeit....
Das man innerhalb der Probezeit unter keinerlei Einfluss stehen darf.
Außerhalb der Probezeit Fahrer über 21 dürfen bis zu 0,5 Promille haben.
Bei THC sieht es so aus das man aufgarkeinen fall mehr wie ein nanogramm pro Milliliter Blut haben darf.
"Bei THC sieht es so aus das man aufgarkeinen fall mehr wie ein nanogramm pro Milliliter Blut haben darf."
Das ist korrekt aber wo steht, das mit der Probezeit?
Es ist logisch, dass man sich innerhalb der Probezeit sowas nicht leisten darf.
lernt man in der fahrschule und wenn man sowas googelt müsste man das auch nachlesen können.
"Es ist logisch, dass man sich innerhalb der Probezeit sowas nicht leisten darf."
Wo ist es logisch, dass man in der Probezeit nicht mit weniger als 1ng THC/ml im Blut fahren darf? Es gibt die 0 Promille-Grenze für u21er und Probezeitler. Aber das ist rein auf Alkohol bezogen.
Das kommt jetzt auf die Höhe der Werte an.
Wahrscheinlich ist dieses Szenario:
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden
⮚ 500€ Bußgeld
⮚ 2 Punkte
⮚ 1 Monat Fahrverbot
Außerdem folgt dann ein kostenpflichtiges Aufbauseminar plus die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Vermutlich wirst du den Führerschein verlieren.
Manchmal kann man das aber mit einer erhöhten Geldstrafe verhindern, z.B. wenn man das Scheinchen zwingend für die Arbeit benötigt.
Abgesagt .... Alles klar!
Nun, er hat VERWEIGERT, was sein gutes Recht ist/war. Darum ging's zur Blutabnahme.