Führerschein für 15 Monate entzogen? MPU ja oder nein?

4 Antworten

...einen Unfal mit 1,72 Promille verursacht.

Ab 1,6 Promille ist die MPU obligatorisch, das kommt also noch.


Allgoi 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 19:22

der Meinung bin ich ja auch gewesen. Der Brief für ne MPU wird also noch kommen bis spätestens nächst Jahr Oktober.

Danke

furbo  30.09.2019, 20:18
@Allgoi

Ob überhaupt ein Brief kommen wird? Erst wenn er einen neuen FS haben will, werden sie die Ausstellung von einer MPU abhängig machen.

Allgoi 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 20:28
@furbo

heißt das er den FS 15 Monate entzogen wurde aber nicht automatisch dann wieder bekommt. Also neu beantragen und evtl. neu machen. Oder?

furbo  30.09.2019, 20:49
@Allgoi

Den Führerschein entzogen. Meist wird das mit der gerichtlichen Weisung verbunden, dass es der Fahrerlaubnisbehörde untersagt wird, vor Ablauf einer Frist von... eine neue Fahrerlaubnis auszustellen.

Das bedeutet, dass er den Führerschein neu beantragen muss.

Ab einer BAK von 1,6 Promille geht die Fahrerlaubnisbehörde von einer Alkoholkrankheit aus, ihm also Abhängigkeit unterstellt wird. Diese gesetzlich Vermutung muss er entkräften. Es muss deshalb eine Abstinenzzeit nachgewiesen werden (mindestens 6 Monate). Ohne diese wird er nicht durch die MPU kommen. Erfolgreich die MPU bestehen ist nicht einfach, ohne Hilfe schaffen es die meisten nicht.

Wenn ich einen Tipp geben kann: dein Schwager sollte sich an eine Suchtberatungsstelle wenden und versuchen, vom Alk loszukommen. Das macht sich gut bei der MPU.

Allgoi 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 20:52
@furbo

bin da ganz deiner Meinung. Hoffe er wacht irgendwann mal auf.

Die Entscheidung, ob MPU oder nicht, trifft nicht das Gericht, sondern die zuständige Führerscheinstelle. Spätestens bei Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird sie ggf. die Auflagen bekannt geben.

MPU wird nicht vom Gericht festgelegt sondern ist eine Angelegenheit der Fahrerlaubnisbehörde, diese wird eine MPU fordern wenn in den nächsten 15 Jahren die entzogene Fahrerlaubnis neu beantragt wird.

Was viele nicht wissen, die Führerscheinstellen entscheiden immer wieder gegen eine MPU.

Fristablauf, Abstinenznachweis und dann

GUTE FAHRT !