Fahren ohne Zulassung mit Pitbike?

2 Antworten

Das Fahren im Wald an sich kann schon verboten sein;

Vorsicht: Nicht in jedem Bundesland ist es erlaubt, Waldwege zu befahren. Die Bestimmung kann je nach Landeswaldgesetz für Kfz-Fahrer und zu machen Zeiten auch für Radfahrer gelten. Erkundigen Sie sich bei dem Förster, ob das Befahren von bestimmten Forstwegen unter Strafe steht. In der Regel weisen allerdings entsprechende Verkehrszeichen auf das Verbot hin.

Wald- und Feldwege gelten nämlich meist als öffentliche Wege. Diese dürfen nur mit ordnungsgemäß zugelassenen Motorrädern befahren werden. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Kann auch sein, dass es sich um ein Privatgelände handelt, demnach wäre das Fahren nicht strafbar.

https://www.bussgeldkatalog.org/befahren-von-waldwegen/

Wer ohne gültiges Kennzeichen erwischt wird, der muss nicht nur mit einem Bußgeld von 10 Euro für das jeweilige Delikt rechnen. Ergänzend dazu besagt Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, dass das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechenden Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Wer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe oder einem Gefängnisaufenthalt von bis zu einem Jahr Dauer rechnen.

Wer dabei zudem noch fahrlässig handelt, der muss davon ausgehen, dass die Geldbuße bis zu 180 Tagessätzen oder ersatzweise Freiheitsentzug als Strafe ausgesprochen werden kann. Fahrlässig handelt in diesem Zusammenhang wohl jeder, der ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere die Gefährdung Dritter bildet hier für den Gesetzgeber die Handlungspflicht.

https://www.cash-online.de/versicherungen/2019/fahren-ohne-gueltiges-kennzeichen-fuer-rollerfahrer-wird-s-teuer/458562#