Wo bekommen Ebay Händler ihre Ware her? Suche Ware zum Großhandelspreis oder günstiger?

Hallo! Ich suche Adressen oder auch gerne Tipps, wo man günstig Ware jeglicher Art herbekommt, die man bei Ebay gut verkaufen kann, sodass man daran was verdienen kann (abzüglich Ebayprovision, ggf, Zoll und so weiter) Die Sachen müssen ja ca. die Hälfte kosten, dann mit Zoll, Ebaygebühren etc. hab ich dann sowieso einen niedrigen Gewinn, WEIL ich muss die Sachen ja noch etwas günstiger anbieten können als die Anderen, weil "Geiz ist Geil" das ist bei Ebay auch so. Am bestehen für Elektroartikel Zubehörteile, Handyzubehör, Headsets, Akkus, etc. Bloss nicht so billige Sachen, die sowieso schon wie Sand am Meer dort angeboten werden. Da ich schon bei Ebay einiges an Ware verkauft habe, aber nicht alle Artikel zulässig sind, die ich verkauft habe, muss ich mich leider neu orientieren. Habe damals E-Zigaretten und reichlich Zubehör Verkauft, was den meisten Umsatz eingebracht hat aber das ist seit Januar bei Ebay nicht mehr möglch wegen der Gesundheitsministerin Barbara Steffens die olle.... (ihr wisst schon was ich meine) ^^

Jetzt suche ich also alles Mögliche, gerne auch von Ausland bei guten Händlern, die auch seriös liefern. Wäre nett wenn jemand zuverlässige Quellen hat. Bei vernünftigen Preisen und guter Qualität würde ich gerne einkaufen um denjenigen, der den besten Tipp gibt, den bewerte ich mit der besten Antwort. Werde diese Frage eine Woche geöffnet lassen. Bitte keine Grosshändler, wie Zentrada, Melango, Restposten.de und so ein dreck. Ich will wirklich vernünftige Händler finden, die keinen Schrott verkaufen. Am besten wäre natürlich eine Grosshandelspattforn, wo man sich registrieren kann, aber nicht solche, die ich schon erwähnt habe, weil die sind Abzockeund unseriös, wegen Mitgliedsgebühr etc. Wie gesagt, Zubehörartikel, wo man mehre von einkaufen kann, da ich gerade erst angefangen habe mit Ebay zu verkaufen.

Vielen Dank!

Finanzen, Online-Shop, Ausland, eBay, Gewerbe, Großhandel
Mietkautionspfändung durch Dritte rechtens, obwohl Kaution von Angehörigen gezahlt wurde

Einen schönen guten Morgen allerseits, ich stehe vor folgendem Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen (evtl. sogar mit Urteilen in ähnlichen Fällen oder Paragraphen auf die ich mich beziehen könnte):

Person A = (Mieter); Person B = (Bruder von Person A); Vermieter = Wohnungsgesellschaft; Dritte = Firma mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)

A hat vor ca. 7 Jahren eine Wohnung bei Vermieter angemietet. Da A jedoch kaum Einkommen (Hartz-IV Empfänger) hatte bzw. immer noch nicht hat, bezahlt B die Kaution, dies wird vom Vermieter auch akzeptiert. Zwischen A und B wird vertraglich mit Unterschrift festgehalten, dass die Summe für die Kaution zu verwenden ist und nach Auszug (und nach Abrechnung eventueller Ansprüche durch den Vermieter) in Absprache mit dem Vermieter vollständig auf B's Konto zu überweisen ist. Soweit so gut.
Nun bekommt Vermieter jedoch Ende 2010 von Dritte die PfüB zugestellt und A zieht Ende 2011 aus der Wohnung aus und in ein anderes Bundesland. Vermieter meint nun jedoch auf Grund des PfüB den entsprechenden Anteil der Kaution an Dritte zahlen zu müssen (Ansprüche seitens des Vermieters auf die Kaution bestehen nicht). Da B nicht schon wieder für A einspringen kann und will, ist meine Frage, ob B's Vertrag nicht Vorrang hat, bzw. wie B an sein Geld kommen kann (von A direkt ist es immer noch nicht zu holen).

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße Marv

Finanzen, Recht, Mietrecht, Kaution, Pfändung

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