Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

Hallo,

ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?

Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten

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