Hallo. Ich möchte Felgen von Borbet an meinen Astra G ran machen, es gibt jedoch keine Papiere dazu. Im Internet finde ich aber ein passendes Teilegutachten und einen "Nachtrag II zur ABE Nr. 44283. Zusätzlich sieht man auf den Felgen die KBA Nummer.
Jetzt die Frage: Ist dieser o.g. "Nachtrag II" eine ABE, bzw Teil einer ABE?
Kann ich über diese ABE Nummer beim TÜV eine ABE ausdrucken lassen, damit ich keine Abnahme bezahlen muss?
Und ich habe gehört dass bei Felgen nach der Abnahme direkt die Eintragung in den Schein Pflicht ist. Stimmt das?
Gruß.
Ps:
Felgen sind Borbet BS 75635, Fahrzeug ist Astra G cc