Teilegutachten bzw ABE für Borbet Felgen?
Hallo. Ich möchte Felgen von Borbet an meinen Astra G ran machen, es gibt jedoch keine Papiere dazu. Im Internet finde ich aber ein passendes Teilegutachten und einen "Nachtrag II zur ABE Nr. 44283. Zusätzlich sieht man auf den Felgen die KBA Nummer.
Jetzt die Frage: Ist dieser o.g. "Nachtrag II" eine ABE, bzw Teil einer ABE?
Kann ich über diese ABE Nummer beim TÜV eine ABE ausdrucken lassen, damit ich keine Abnahme bezahlen muss?
Und ich habe gehört dass bei Felgen nach der Abnahme direkt die Eintragung in den Schein Pflicht ist. Stimmt das?
Gruß.
Ps:
Felgen sind Borbet BS 75635, Fahrzeug ist Astra G cc
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn die Felgen die gleiche Breite und Größe haben, nimm eine Felge zu einer Prüforganisation mit. Dekra, GTÜ, KÜS usw. Dort zeigst du die Felge mit der KBA Nummer und deinen Fahrzeugschein. Dann sagt dir der Prüfingenieur, ob und mit welchen Auflagen du die Felgen montieren darfst/kannst.
So hatte ich es gemacht ubd rausgefunden, dass die Felgen den falschen Lochkreis haben. Ein Trinkgeld sofern nichts verlangt wird, sollte gegeben werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Turboland/1718271660044_nmmslarge__0_310_1477_1476_ac7164c36225ce4a9ad4a30f357297d0.jpg?v=1718271660000)
Mit einem Teilegutachten musst du zum TÜV, der bestätigt, dass diese Felgen erlaubt sind, damit zur Zulassungsstelle, die tragen die Felgen dann ein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
*beim nächsten Gang zur Zulassungsstelle meinte ich
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Turboland/1718271660044_nmmslarge__0_310_1477_1476_ac7164c36225ce4a9ad4a30f357297d0.jpg?v=1718271660000)
Das stimmt nicht, alle Änderungen die der TÜV abgenommen hat müssen umgehend eingetragen werden, oft macht das der TÜV - Ingenieur auch direkt. Über die Höhe der Strafe bei nichteintragung kann ich nichts sagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dass das immer so ist wäre mir neu, beim Sportluftfilter hat der TÜVler zu mir gesagt man hätte 18 Monate zeit dafür
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Turboland/1718271660044_nmmslarge__0_310_1477_1476_ac7164c36225ce4a9ad4a30f357297d0.jpg?v=1718271660000)
Dann Google mal im Netz, da steht es. Ein Luftfilter hat keine Relevanz für die Verkehrssicherheit.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Im Netz steht auch nichts davon ob Felgen jetzt grundsätzlich unverzüglich eintragungspflichtig sind nachdem sie abgenommen wurden oder nicht
Welche Strafe gibt das wenn sie abgenommen aber nicht eingetragen wurden? Sind ja abgenommen vom TÜV und andere Anbauten sollte man ja nur "beim nächsten Gang zum TÜV eintragen lassen