Kinder Inobhutnahme, kann ich jetzt noch irgendwas dagegen tun?

Hallo

Meine Kinder sind jetzt in Obhut des Jugendamts genommen worden und haben jetzt einen Vormund. Ich habe aber noch das Sorgerecht. Aufgundlage eines Gerichtsurteil meine Expatners vor 7 Jahren, er aber vor 2 Jahren bei einem Sorgerechtstreit das Besuchsrecht auch durchs Jugendamt bekommen hatt. Soll jetzt auf Aussage der Oma väterlicherseits eine Kindeswohlgefährtung sein. Das Jugendamt hatte in vorherigen begutachten und Betreuung keine Kindeswohlgefährtung gesehen. Weder seitens des Vaters noch im Haushalt der Mutter. Die Oma behauptete einfach viele Sachen die das Jugendamt aber nicht bestätigen konnte. Laut dem damaligen Schreiben des Jugendamts lege keine Kindeswohlgefährdung vor, auch nicht wenn der Vater zu Besuch bei der Kindesmutter ist.

Nach der Verhandlung beim Familiengericht stimmte das Jugendamt auf einmal den Aussagen der Oma zu, und das obwohl weder die Kinder ( die große würde zwar vom Gerichtsbeistand vertreten) ( aber selber nicht nochmal angehört) noch die Eltern vor Gericht angehört wurden sind. Es lag auch kein Schreiben vor, dass die Anwälte die Eltern vertreten dürfen. Laut dem Gerichtsbeschluss soll wohl jetzt erstmal ein Gutachten gemacht werden ob ich überhaupt Erziehungsfähig wäre.

Es sind auch viele Nachrichten zur Anwältin der Oma gegangen vom Vater der Kinder die aus Zorn und Wut bei einem Streit entstanden sind.

Es gab auch ein Vorfall wo er eigentlich nicht alleine mit den Kindern war. Es aber so dargestellt wird. ( Er darf nicht alleine mit den Kindern laut Gericht sein).

Ich hatte zu der Zeit nachweislich noch einen separaten Termin den ich wahrnehmen musste.

Es gibt auch ein Schreiben seiten des Jugendamts was positiv für mich ausfällt, da ich 1 Jahr lang eine Familienhilfe hatte.

Ich bitte um eure Mithilfe da ich nicht mehr weiter weiß.

Bitte nur Leute antworten die sich damit auch auskennen.

Familie, Recht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Chancen vor dem Familiengericht? Unterschrift zurückziehen?

Um die ganze Angelegenheit etwas klarer darzustellen hole ich mal etwas weiter aus.
Es tut mir leid, dass das so viel zu lesen ist, aber ich finde es doch alles relevant. Und ein Dankeschön an alle, die sich die ganze lange Geschichte durchlesen.

Es ist folgendes passiert; im November 2016 ist mein Sohn zur Welt gekommen. Nach drei Monaten hatte mich der Kindsvater verlassen, und so zog ich mit Kind zu einem guten Freund von mir. Etwa eine Woche nachdem ich also umgezogen war, bekam ich einen Anruf vom Jugendamt - dieses hatte wohl einen "Notfall" gemeldet bekommen. Die Mutter des Kindsvaters hatte dort angerufen und behauptet, ich würde unserem Sohn Gewalt antun, und ihn loswerden wollen. Dass das Jugendamt dem nachgeht finde ich natürlich vollkommen in Ordnung und auch wichtig. Es ist dann so gelaufen, dass es Besuchstermine gab, und immer alles gepasst hat. Mein Sohn war super entwickelt, war nicht abgemagert, hatte keine Verletzungen oder sonstiges. Er schrie nur recht viel, da er 24/7 herum getragen werden wollte, und ich dazu einfach körperlich wegen chronischer Schmerzen nicht durchgehend in der Lage war. Nachdem ich uns dann eine eigene Wohnung suchen wollte und ich das auch der zuständigen vom Jugendamt mitteilte, kam diese plötzlich noch einmal zu mir und meinte, ich soll mir doch bitte ein Mutter-Kind-Heim ansehen. Ich dachte mir ok, ablehnen könne ich ja allemal. Am Tag nachdem wir eines besucht haben bekam ich dann einen Anruf von der JA-Mitarbeiterin, und sie meinte, dass ich besser "ja" zu dem Heim sagen sollte, da ich sonst vor das Familiengericht gehen müsse um mein Kind zu behalten, und dass ich auf jeden Fall verlieren würde. Also habe ich zugestimmt. Stellte sich als ein riesengroßer Fehler heraus. Anfangs war es noch ganz in Ordnung im Heim, doch ich kam mit einer Betreuerin (Tochter der Heimleitung) und der Leitung selbst nicht im Geringsten klar. Also wurde mir natürlich genau diese Betreuerin (Die ursprünglich in Elternzeit gewesen wäre) "zur Seite gestellt". Sprich, sie hat mir das Leben dort zur Hölle gemacht. So lange bis ich letztendlich einen Nervenzusammenbruch hatte.
Dieser hatte das Heim dazu bewegt, mich ins Krankenhaus zur Untersuchung zu fahren, und dort lag ich dann 4-5 Tage. Ohne Ergebnisse, außer: Stressreaktion. An meinem Entlassungstag hieß es, ich würde vom Heim abgeholt werden. War nicht der Fall. 2 Arbeiterinnen vom Heim und die JA-Mitarbeiterin kamen ins Zimmer, schickten meine Zimmergenossin raus, haben einen Stuhlkreis um mich herum gebildet, einen Zettel auf den Tisch geklatscht, darauf kurz geschrieben, dass ich meinen Sohn in eine Pflegefamilie geben wolle, und so lange auf mich eingeredet, bis ich schließlich unterschrieben habe. (Wieder dieses "entweder du machst das, oder du siehst dein Kind nie wieder")

Familie, Recht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kindesentzug, Pflegefamilie
Erwachsenen adoption, muss leiblicher Vater seine Einwilligung geben?

Hallo, Undzwar geht es um meine Freundin und ihre Schwester. Meine Freundin ist 22 Jahre alt, wir wohnen auch schon zusammen. Meine Freundin und ihre Schwester (20 Jahre alt) wollten sich schon vor paar Jahren von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. Sie hatten damals gesagt bekommen dass sie die Einverständnis des leiblichen Vaters bräuchten. Von dem leiblichen Vater hatten sie damals allerdings keine aktuelle Adresse. Der leibliche Vater hatte sie Damals verlassen als sie 4 war. Seit dem 5 Lebensjahr hatte sie dann ihren Stiefvater, mit dem sie auch groß geworden ist etc. Ihr Stiefvater und ihre Mutter leben heute noch zusammen. Mit ihrem Stiefvater hat sie auch ein Vater Tochter Verhältnis. Sie hat auch eine kleine Schwester vom Stiefvater. Ihr leiblicher Vater hat aber seit dem 6 Lebensjahr kein Unterhalt mehr gezahlt kaum gemeldet kein Kontakt gesucht garnichts. Sie hat jetzt mittlerweile ab und zu Kontakt zu ihrem leiblichen Vater doch ich glaube er wäre jetzt nicht so begeistert davon wenn sie ihn nach dieser Adaption fragen würde, da sie noch nicht wirklich lange Kontakt zu ihm hat. Ich wollte jetzt meiner Freundin einen Wunsch erfüllen den sie schon länger hat, Undzwar von ihrem Stiefvater adoptiert zu werden, da sie auch seinen Nachnamen hat. Jetzt meine Frage braucht man für die Volljährigkeitsaddoption die Einverständnis Erklärung ihres leiblichen Vaters oder würde man die Adaption gerichtlich so durchkriegen. Ich entschuldige mich für Rechtschreibfehler. Mit freundlichen grüßen Manuel639

Mutter, Familie, Recht, Anwalt, Vater, Gericht, Adoption, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Schwester, Stiefvater, Unterhaltszahlung
Zustimmung des Familiengerichts bei Grundstückskauf - kann es da Probleme geben??


Meine Partnerin und ich haben Anfang Januar den notariellen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Dieses wird von einer Erbengemeinschaft an uns veräußert. Sie sind nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, dort steht noch der Verstorbene. Eine der Erbinnen ist minderjährig. Der Notar hat nun beim Familiengericht im Wohnort der Minderjährigen Verkäuferin die Zustimmung zum Kauf beantragt. Alle dafür notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen liegen vor. Das Grundstück können wir mit Eigenkapital finanzieren.

Unsere Frage ist: Kann aus irgendeinem Grund etwas schief gehen und eine Ablehnung des Familiengerichts erfolgen? Besteht die Möglichkeit dass uns das Grundstück nicht übertragen werden kann? Der Kaufpreis war günstig, allerdings muss ein ziemlich aufwendiger Abriss finanziert werden. Da das Schreiben vom Notar erst vor zwei Tagen ans Familiengericht ging, wollen wir da jetzt noch nicht nachfragen.

Unser Problem ist, dass wir einen sehr guten Kreditvertrag für den geplanten Neubau angeboten bekommen haben und diesen gerne unterzeichnen möchten. Das Angebot gilt nur für wenige Tage und es ist aufgrund unserer Einkommenssituation weit und breit die einzige Chance, die wir derzeit sehen. Wir sind zuversichtlich dass wir Eigentümer des Grundstücks werden, allerdings wollen wir das Risiko ausschließen dass uns das Grundstück letztlich doch nicht übertragen wird. Dann wäre es fatal, schon im Darlehensvertrag zu sein und diesen möglicherweise rück-abwickeln lassen zu müssen.

Ich freue mich auf gute Ratschläge!

Christoph

Hausbau, Recht, Familiengericht, Finanzierung, Grundstück, Wirtschaft und Finanzen
Sturz eines Kindes melden?

Hallo, ich bekam letzte Woche von der Mutter meines Kindes einen Anruf aus dem Krankenhaus.

Meine Tochter ist von der Couch gefallen und hat am Kopf eine Platzwunde die genäht werden musste. Laut der Aussage der Mutter hielt sich meine Tochter alleine im Wohnzimmer auf, aber die Mutter in der Küche.

Wir sind geschieden, und die Kindesmutter denkt natürlich nach dass ich dem Jugendamt oder ähnlichem bescheid geben würde und sagt mir dass es nichts mit Vernachlässigung zu tun hat, dass ein Kind stürzen kann und dass es bei einem Besuch zum Umgang auch neben mir gestolpert ist und eine kleine dicke Lippe bekommen hat.

Aber ausschlaggebend ist doch dass ich bzw wir in dem Moment neben unserem Kind waren. Aber diesmal war sie in der Kûche und meine Tochter alleine. Sie ist grade erst 21 monate. Wäre es sinnvoll dies meiner Anwältin und auch dem Jugendamt mittzuteilen?

Zudem muss ich sagen, dass ich versuche mit der Kindesmutter zu kooperieren, weil ich so langsam mal meine tochter übers Wochenende haben möchte. Sie stellt und wehrt sich ständig dagegen, will ihren Anwalt fragen und entscheiden lassen.

Zumal habe ich das schon neulich beim Familiengericht eingeklagt und soweit ich aus dem Netz lesen kann hätte ich das Recht.

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

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Wie verhalte ich mich vor dem Familiengericht richtig? Wie läuft so ein Terin ab??

Meine Ex-Frau will mich nach reichlich 3 Jahren vors Familiengericht zerren. Wir haben eine gemeinsame Tochter, welche wir seit unserer Trennung vor kanpp über 3 Jahren im Wechselmodell betreuen. Sie ist 6 Jahre alt. Wir hatten bisher ein fast freundschaftliches Verhältnis. Nun ist ein neuer Mann in ihr Leben getreten und sie will mit unserer gemeinsamen Tochter etwa 250km weit weg zu ihm ziehen. Das sagt sie so aber nicht offen. Das Wechselmodell ist damit natürlich nicht mehr durchführbar.Vielmehr behauptet sie plötzlich über ihren Rechtsanwalt, dass ich das Kindeswohl gefährden würde weil ich auf dem Wechselmodell bestehe und dies nach ihrer Einschätzung unserem Kind nicht gut tun soll.Ich soll als Vater quasi abgesägt und ersetzt werden. Ich stimme einem Umzug natürlich freiwillig nicht zu. Ich unterschreibe keine Kindergartenanmeldung oder Anmeldung. Sie sagt jetzt, NACH 3 JAHREN, unsere Tochter leidet unter dem Wechselmodell (eine Woche Mama, eine Woche Papa) und angeblich sagt unsere Tochter ihr, dass sie nur bei ihrer Mutter leben möchte. Nur komisch, dass diese Probleme unseres Kindes gerade jetzt auftreten sollen ... wo Mami zum neuen Freund umziehen will.Unserem Kind geht es gut, sie ist fröhlich und altergerecht entwickelt ... sie zeigt keine Auffälligkeiten. Wir haben uns friedlich getrennt (gemeinsames Sorgerecht) und haben immer alles was unser Kind betrifft partnerschaftlich besprochen.Aus meiner Sicht gibt es keine Gründe, warum unsere Tochter nicht bei mir und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann.Nun gibt es nächste Woche einen Gerichtstermin.Ich will nicht eskalieren und habe mir keinen Rechtsanwalt genommen. Wie soll ich mich verhalten? Was kommt da auf mich zu?

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