Meine Partnerin und ich haben Anfang Januar den notariellen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Dieses wird von einer Erbengemeinschaft an uns veräußert. Sie sind nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, dort steht noch der Verstorbene. Eine der Erbinnen ist minderjährig. Der Notar hat nun beim Familiengericht im Wohnort der Minderjährigen Verkäuferin die Zustimmung zum Kauf beantragt. Alle dafür notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen liegen vor. Das Grundstück können wir mit Eigenkapital finanzieren.

Unsere Frage ist: Kann aus irgendeinem Grund etwas schief gehen und eine Ablehnung des Familiengerichts erfolgen? Besteht die Möglichkeit dass uns das Grundstück nicht übertragen werden kann? Der Kaufpreis war günstig, allerdings muss ein ziemlich aufwendiger Abriss finanziert werden. Da das Schreiben vom Notar erst vor zwei Tagen ans Familiengericht ging, wollen wir da jetzt noch nicht nachfragen.

Unser Problem ist, dass wir einen sehr guten Kreditvertrag für den geplanten Neubau angeboten bekommen haben und diesen gerne unterzeichnen möchten. Das Angebot gilt nur für wenige Tage und es ist aufgrund unserer Einkommenssituation weit und breit die einzige Chance, die wir derzeit sehen. Wir sind zuversichtlich dass wir Eigentümer des Grundstücks werden, allerdings wollen wir das Risiko ausschließen dass uns das Grundstück letztlich doch nicht übertragen wird. Dann wäre es fatal, schon im Darlehensvertrag zu sein und diesen möglicherweise rück-abwickeln lassen zu müssen.

Ich freue mich auf gute Ratschläge!

Christoph