Hallo.
Folgender (s) Fall (beispiel):
Person A: Beautragender
Person B: Werkstatt
Person A bringt das Auto zu einer Werkstatt und lässt eine neue Auspuffanlage einbauen.
Nach erfolgter Reparatur holt Person A das Auto aus der Werkstatt und bezahlt die Rechnung.
1 Tag später möchte Person A eine kurze Autofahrt (ca. 10 KM) antreten, fährt los und bemerkt nach ca. 500 Metern, das die erreichbare Geschwindigkeit 60 Km/h nicht mehr übersteigt.
Zusätzlich bemerkt Person A, das die Handbremse ebenfalls keinerlei Funktion mehr aufweist.
Zuvor haben zumindest die oben genannten beiden Dinge noch einwandfrei funktioniert.
Hat Person A nun gegenüber Person B irgendwelche Rechte, beispielsweise bezüglich Schadenersatz oder Erstattung einer notwendigen Folgereparatur oder ähnlichem?
Hinweise:
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