Führerscheinstelle bei BF17 und A2?

Hallo, ich habe mich letzte Woche bei meiner Fahrschule für den B-Führerschein (B17) und A2-Führerschein kombiniert angemeldet, da ich mir gerne die Prüfungsgebühren und die Grundgebühren einmal sparen möchte.

Ich stehe in folgender Situation:

Ich bin jetzt 17 1/4 Jahre alt (stand Sep. 2024) und besitze bereits seit meinem 16. Lebensjahr den AM Führerschein. Laut Gesetz darf ich aktuell nur den B(17) Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen. Ich hatte angedacht, den Autoführerschein sobald es geht zu absolvieren, wenn’s geht noch vor Weihnachten. Deswegen habe ich so zeitnah wie möglich einen Termin im Oktober bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragt.

Nun stellen sich mir aber folgende Fragen:

  1. Beantrage ich den B(17) Führerschein jetzt auf Ersterteilung - oder als Erweiterung des Führerscheines von AM? Das muss ich nämlich ankreuzen.
  2. Angenommen ich habe dann bereits meinen „Wisch“ um begleitet Auto fahren zu dürfen und gehe dann (Jan. 2025), sobald ich 17,5 bin (gesetzlich festgelegtes Mindestalter bei Beantragung von A2) wieder zur Führerscheinstelle um den A2 zu beantragen. Ist das dann eine Erweiterung von AM (der ja eigentlich schon auf Auto erweitert wurde, jedoch habe ich den offiziellen B Führerschein aufgrund meines Alters da noch nicht), eine Erweiterung von B, oder wieder eine Ersterteilung?

Ich hoffe man kann verstehen, was ich meine. Vielen Dank im Vorraus für die Antwort.

LG

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Auto, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrschule, A2, Führerscheinklasse B

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