Wie handle ich als Fahrradfahrer richtig, wenn mich ein Autofahrer angefahren hat und ich oder mein Fahrrad beschädigt sind?
Nach einem Unfall:
  • Erste Hilfe: Sicherheit, Schock normal, 112 rufen bei schweren Verletzungen (Kopf/Bauch).
  • Krankenwagen: Bei Bedarf 112, nicht 110 (keine Notrufnummer).
  • Polizei: Rufen, wenn man nicht schuldig ist (Unfall aktenkundig). Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erwägen (auch rückgängig möglich).
  • Gedächtnisprotokoll: Direkt nach dem Unfall anfertigen (Datum sichern).
  • Notaufnahme: Auch bei leichten Verletzungen (wichtig für Unfallbericht und Schmerzensgeld).
  • Polizeibericht: Vorlesen lassen und ins Gedächtnisprotokoll aufnehmen.
Gedächtnisprotokoll Details:
  • Verkehrssituation, Lichtverhältnisse, Straßenverhältnisse, Kleidung, Karten anfertigen, möglichst viele Details festhalten.
Nachgang:
  • Staatsanwaltschaft: Verfahren kann wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt und als Ordnungswidrigkeit weitergegeben werden.
  • Privatklageweg: Möglich, wenn Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt.
  • Privatklage: Kein Rechtsbeistand nötig bis zur Annahme durch das Gericht.
  • Sühneverfahren: Muss in derselben Gemeinde durchgeführt werden, wenn beide Parteien dort wohnen.
  • Zivilrecht: Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (zivilrechtliches Verfahren oder Adhäsionsverfahren).

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